ALGER – Le Président de la République, Abdelaziz Bouteflika, a quitté Alger lundi à destination de Genève (Suisse) afin d’effectuer les contrôles médicaux périodiques, annonce la Présidence de la République.
« Son excellence Monsieur Abdelaziz Bouteflika, Président de la République, a quitté Alger ce lundi 27 août 2018 à destination de Genève en Suisse pour y effectuer des contrôles médicaux périodiques », précise un communiqué de la Présidence de la République reçu par l’APS.
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Der Churer Weihbischof Marian Eleganti hat sich in einem TV-Interview negativ über Homosexuelle geäussert. Das Bistum St. Gallen hat darauf prompt reagiert und verurteilt die Aussagen von Eleganti.
Ein Kirchen-Skandal erschüttert die USA. Mehr als 300 katholische Priester sollen im US-Bundesstaat Pennsylvania sich an Kindern vergangen haben. Nun sorgt der Churer Weihbischof Marian Eleganti für den nächsten Skandal. Er stellte einen Zusammenhang zwischen dem Missbrauch und der Homosexualität her. In einem Interview mit dem katholischen TV-Sender EWTN sagte er: «90 Prozent stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer homosexuellen Veranlagung und Neigung.»
Damit nicht genug. Eleganti macht seine Postion mehr als deutlich: «Und vielleicht bringt uns das auch wieder ein bisschen mehr zu einer neuen Nüchternheit, bevor wir einfach die Homosexualität als eine ebenso wertvolle Variante der Schöpfung anschauen, wie die heterosexuelle Ehe, dass wir eben doch sehen, dass da noch ganz andere Dinge mit im Spiel sind, denen wir uns stellen müssen», zitiert der «Tages-Anzeiger» den Geistlichen.
Von solchen Aussagen distanziert sich das Bistum St.Gallen vehement. «Es ist unerträglich, dass die Thematik der Übergriffe mit dem Thema der Homosexualität verbunden wird», schreibt das Bistum auf seiner Facebookseite. Solche Aussagen verletzen homosexuelle Menschen in ihrer Würde. So etwas sei nicht akzeptabel.
DAILLON VS - Florian B. (38) schoss auf alles, was sich bewegte. Seine Opfer waren seine Nachbarn. Nun soll er dafür in Therapie - darüber sind sich Anklage und Verteidigung einig.
Er erschiesst drei Frauen, verletzt zwei Männer – darunter seinen Onkel – und kann erst durch einen Schuss in die Brust gestoppt werden. Heute stand Florian B. (38) vor dem Bezirksgericht Hérens-Conthey. Nach Auffassung von Anklage und Verteidigung ist Florian B. unzurechnungsfähig. Für ihn wird eine therapeutische Massnahme gefordert.
Der zur Tatzeit 33-jährige Mann schoss am 2. Januar 2013 mit einem Armee-Karabiner und einer Schrotflinte rund 30 Mal im 400-Einwohner-Dorf Daillon oberhalb von Sitten um sich. Er eröffnete das Feuer auf mehrere Personen, zuerst vom Fenster seiner Wohnung aus und danach auf offener Strasse.
Gutachten attestieren KrankheitZwei Gutachten waren zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leide und unzurechnungsfähig sei. Ein Gutachten verlangt eine Verwahrung des Mannes, das zweite eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung.
Der Schütze sagte dem Bezirksgericht Hérens-Conthey bei Prozessbeginn am Montag, er könne sich zwar erinnern, in die Luft geschossen zu haben. Aber er erinnere sich nicht, auf wen auch immer gezielt zu haben. Die Staatsanwältin sprach dennoch von einem kaltblütig und ohne Skrupel begangenen Mord.
Innert Minuten 30 PatronenFlorian B. habe sich an einem Onkel rächen wollen, der ihn nach seiner Geburt eingesperrt habe, sagte die Staatsanwältin. Er habe innerhalb weniger Minuten dreissig Patronen verschossen. Dabei habe er drei Frauen getötet und weitere Menschen zu töten versucht.
Dies solle das Gericht festhalten, auch wenn der Angeklagte gemäss den Gutachten als nicht zurechnungsfähig anzusehen sei, forderte sie. Die Opfer und ihre Angehörigen müssten sagen können, dass der Beschuldigte die Taten begangen habe.
Für die Vorwürfe gebe es Beweise, führte die Staatsanwältin aus. Es seien Aussagen von Augenzeugen und Anrufe von Dorfbewohnern bei der Polizei. Auch habe der Angeklagte DNA-Spuren auf den benutzten Waffen hinterlassen und es lägen gerichtsmedizinische Berichte vor.
Der Täter befindet sich bereits in einer Behandlung. Diese scheine Früchte zu tragen, sagte die Staatsanwältin. Sie plädierte für eine Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung.
«Wie verteidigen?»«Wie den Unverteidigbaren verteidigen», fragte die Verteidigerin. An der Krankheit des Beschuldigten gebe es keine Zweifel. Im Laufe der Zeit hätten sich die Symptome verschärft. Der Mann habe sich zunehmend abgekapselt.
Er sei überzeugt davon, ein gestohlenes Kind zu sein, und ebenso sicher, nichts getan zu haben, sagte sie dem Gericht. Ihn von dieser Überzeugung abzubringen, sei nicht möglich. Die Verteidigung unterstützte den Antrag der Anklage, verlangte aber die Abweisung der Forderungen der Zivilkläger. Der Beschuldigte sei mittellos.
Die Anwälte der Opfer und Angehörigen, die als Zivilparteien auftraten, kritisierten diesen Antrag scharf. Insgesamt 17 Opfer verlangen zwischen 30'000 und 90'000 Franken als Genugtuung.
Urteil am DonnerstagDie Familien seien nach wie vor in Trauer, sagte ein Rechtsvertreter der Angehörigen. Auf ein Eingeständnis, eine Entschuldigung oder eine Geste des Bedauerns dürften sie nicht zählen können. Eine Anwältin warf die Frage auf, wie den Familien die Unzurechnungsfähigkeit des Täters erklärt werden könne.
Ein weiterer Opfer-Anwalt beantragte, eine Zurechnungsfähigkeit wenigstens zum Teil anzuerkennen und so eine Verurteilung möglich zu machen: «Die Opfer verlangen keine Rache, aber Rechtsprechung.» Sollte das Gericht auf Unzurechnungsfähigkeit erkennen, müsse der Mann verwahrt werden, forderte der Anwalt namens aller Zivilparteien.
Das Urteil wird am kommenden Donnerstag eröffnet. (SDA/nbb)
Zwischenfall bei einem Eurowings-Flug von Wien nach Palma. Die Maschine drehte auf einmal um und landete in Nizza.
Eigentlich hätte es auf die schöne Insel Mallorca gehen sollen. Doch plötzlich drehte die Eurowings-Maschine um und landete in Nizza.
Gestartet war das Flugzeug um kurz vor 17 Uhr in Wien und hätte wenig später in Palma ankommen sollen. Wieso die Maschine auf einmal umdrehte und Nizza anflog, ist unklar. (jmh)
Oslo – Die norwegische Königin Sonja (81) hat am Montag ihr restauriertes Elternhaus als Publikumsattraktion eröffnet. Das Wohnhaus aus den 1930er Jahren wurde 2016 von Oslo in das Freiluftmuseum Maihaugen in Lillehammer versetzt.
Der würfelartige Holzbau gilt als gutes Beispiel für die Architektur dieser Zeit. Die Fachleute des Museums haben das Haus wieder so eingerichtet, wie es von 1935 bis 1968 ausgesehen hat, als die Familie der Königin dort lebte. «Es ist wie nach Hause zu kommen, es ist genau dasselbe Gefühl wie damals», sagte Sonja dem norwegischen Fernsehen NRK. Ihre Eltern hatten einen Konfektionshandel in Oslo und das Haus war für die Familie gebaut worden.
Als Sonja 1959 den damaligen Kronprinzen Harald kennenlernte, war die Ehe mit einer Bürgerlichen noch undenkbar. Deshalb konnte sich das Paar nur heimlich treffen. Ihr Elternhaus war einer der wenigen Orte, an dem sich die beiden sehen konnten. «Das war ein Zufluchtsort für uns», sagte Königin Sonja. Erst nach neun Jahren willigte Haralds Vater, König Olav, zur Heirat ein. Am Mittwoch feiern Harald und Sonja Goldene Hochzeit.
La troisième session extraordinaire de l'Assemblée nationale sollicitée par 52 députés a été ouverte ce lundi 27 août 2018 par le président de l'Assemblée nationale, Me Adrien Houngbédji. A l'ouverture de la séance, 57 députés aussi bien de la majorité que de la minorité parlementaires étaient présents. Au cours de cette session qui va durer 15 jours, 12 points sont à l'ordre du jour et concernent des propositions et projets de lois, des ratifications et des demandes de poursuites judiciaires à l'encontre de cinq anciens ministres cités dans des affaires.
Le président a proposé de programmer l'examen du code électoral à la prochaine séance plénière pour permettre aux députés d'examiner les rapports.
La séance plénière est suspendue et sera reprise mardi matin à 10h.
F. A. A.