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Comment l'Ukraine a réussi à tirer profit de l'impact considérable de la guerre en Iran

BBC Afrique - Thu, 05/07/2026 - 09:07
Le président ukrainien, Volodymyr Zelensky, s'est récemment rendu dans plusieurs pays du Golfe afin de démontrer la puissance militaire de son pays.
Categories: Afrique, Swiss News

Hungary’s anti-LGBTI law and EU values: The CJEU’s landmark Article 2 TEU judgment

Written by David De Groot

The Court of Justice of the European Union (CJEU) delivered a landmark judgment in case Commission v. Hungary, concerning Hungary’s 2021 law restricting access to LGBTI-related content.

Introduction

The EU has considerable leverage over candidate countries that backslide on the conditions for accession (the Copenhagen Criteria), including respect for human rights, democracy and the rule of law. However, once a country has joined the EU, the EU institutions have far fewer tools to respond should Member States backslide on core values. This problem is often referred to as the Copenhagen Dilemma. In Repubblika (Case C-896/19), the CJEU found a connection between Article 49 of the Treaty on European Union (TEU) (on accession) and Article 2 TEU, which sets out the EU’s founding values.

The CJEU ruled that Member States may not lower the level of protection of EU values following accession, thereby establishing the principle of non-regression.

Building on that case law, on 21 April 2026, the CJEU delivered its judgment in Commission v. Hungary (Case C-769/22). The judgment is a landmark ruling: the Court found, for the first time, both a breach of Article 1 of the Charter of Fundamental Rights (CFR) (on human dignity), and a self-standing breach of Article 2 TEU (on values of the EU).

Background

On 15 June 2021, the Hungarian Parliament adopted Act LXXIX of 2021 on ‘tougher action against paedophile offenders and amending certain laws to protect children’ (the ‘Propaganda Law’), which curtailed LGBTI+ content, in particular its availability to minors, by introducing Section 6/A into the Child Protection Act.

On 15 July 2021, the Commission launched an infringement procedure concerning the contested act. One year later, on 15 July 2022, the Commission decided to bring the case before the CJEU; the case was formally lodged on 19  December 2022.

In its action against Hungary, the European Commission alleged violations of the Services, Audiovisual Media Services and e-Commerce Directives, as well as the Charter of Fundamental Rights. Additionally, it alleged a self-standing infringement of Article 2 TEU.

The hearing took place on 19 November 2024, with the CJEU sitting as a full court, reflecting the exceptional importance it assigned to the case.

On 5 June 2025, Advocate General Ćapeta issued her opinion, in which she agreed with the Commission, considering that Article 2 TEU imposes certain ‘red lines’, which are determined by the ‘negation of the values’ laid down in Article 2.

Judgment

In its judgment of 21 April 2026, the CJEU considered that the secondary legislation mentioned in the Commission’s action had been violated, as had Articles 1 (on human dignity), 7 (on private and family life), 11 (on freedom of expression) and 21 (on non-discrimination) of the CFR. Concerning Article 1 CFR – the violation of which marked a first – the Court considered that ‘that association [with paedophilia] and that stigmatisation entail a group of persons forming an integral part of a society in which pluralism prevails being treated as a threat to that society meriting special legal treatment, which results in such persons’ social ”invisibility” being established, maintained, or reinforced, in breach of Article 1 of the Charter’ (para. 489).

Concerning Article 2 TEU, the Court first considered, hinting at the Copenhagen Dilemma, that ‘compliance by a Member State with the values contained in Article 2 TEU is a condition for the enjoyment of all the rights deriving from the application of the Treaties to that Member State. Compliance with those values cannot be reduced to an obligation which a candidate State must meet in order to accede to the European Union and which it may disregard after its accession’ (para. 523).

As to the types of violations capable of giving rise to a breach of Article 2 TEU, the Court held that:

only manifest and particularly serious breaches of one or more values common to the Member States may give rise to a finding, in the context of an action for failure to fulfil obligations, that there has been a failure by a Member State to fulfil legally binding obligations under Article 2 TEU, such breaches being incompatible with the very identity of the Union as a common legal order of a society in which pluralism prevails. (para. 551)

In the case at hand, the Court held that the contested act:

results in the stigmatisation and marginalisation of non-cisgender or non-heterosexual persons, solely on the ground of their gender identity or sexual orientation, with those consequences being intensified by the fact that that law also makes an association between the fact of not being cisgender or not being heterosexual, on the one hand, and being convicted of paedophilia, on the other, suggesting that non-cisgender or non-heterosexual persons constitute a fundamental threat to Hungarian and European society, an association which is capable of encouraging the development of hateful conduct towards those persons. (para. 554)

The Court continued that

Such stigmatisation and marginalisation, which is tantamount to establishing, maintaining or reinforcing the social ”invisibility” of some members of society, runs counter to the values of respect for human dignity, equality, and respect for human rights, including the rights of persons belonging to minorities, as referred to in Article 2 TEU. (para. 555)

The Court, therefore, concluded that

it must be held that the [contested Act] is in breach, in a way that is both manifest and particularly serious, of the rights of non-cisgender persons – including transgender persons – or non-heterosexual persons, as well as the values of respect for human dignity, equality and respect for human rights, including the rights of persons belonging to minorities, as referred to in Article 2 TEU, with the result that it is contrary to the very identity of the Union as a common legal order in a society in which pluralism prevails. (para. 556)

Outlook

The judgment – while ruling that it is indeed possible to establish a stand-alone infringement of Article 2 TEU without a necessary connection with other Treaty provisions – still leaves many questions as to the circumstances under which such a finding can be made.

In March 2025, Section 6/A of the Child Protection Act, introduced by the contested act, was linked to the Act on the Right of Assembly, which prohibits any public events that portray ‘divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality’. This was considered a Pride ban. In line with the judgment, such a prohibition would also constitute a breach of Article 2 TEU.

In a joint statement, the Commissioner for Equality, Preparedness and Crisis Management, Hadja Lahbib, and the Commissioner for Democracy, Justice and the Rule of Law, Michael McGrath, stated that discrimination has no place in the EU. They ‘warmly welcome the ruling. Ours is a Union of Equality, where you can be who you are and love who you want’.

Read this ‘at a glance’ note on ‘Hungary’s anti-LGBTI law and EU values: The CJEU’s landmark Article 2 TEU judgment‘ in the Think Tank pages of the European Parliament.

Categories: European Union, Swiss News

Centrale de Buk BIjela : nouvelles menaces sur la Tara et le Monténégro

Courrier des Balkans / Monténégro - Thu, 05/07/2026 - 08:28

Le projet de centrale hydroélectrique de Buk Bijela, en Bosnie-Herzégovine, porté par la Republika Srpska et la Serbie, menace directement la rivière Tara et le parc naturel du Durmitor, au Monténégro. Mais le projet semble pourtant avoir des partisans dans la république...

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Déchets radioactifs : le bras de fer entre Sarajevo et Zagreb passe devant l'ONU

Courrier des Balkans / Croatie - Thu, 05/07/2026 - 08:17

La Croatie veut stocker ses déchets radioactifs à Trgovska Gora, à une encablure de la frontière bosnienne, dans une zone sismique et près d'un captage d'eau potable. La Bosnie-Herzégovine accuse Zagreb de violer les conventions internationales et va porter sa cause devant les Nations Unies.

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Reform des Entwicklungssektors für agentische KI (und was danach kommt)

Bonn, 7 Mai 2026. Agentische KI hält Einzug in die Entwicklungszusammenarbeit (EZ), noch bevor sie dort gesteuert werden kann. Deutschland sollte bei der technologischen Transformation des Sektors eine Führungsrolle übernehmen.

Agentische KI hält Einzug in die EZ, noch bevor der Sektor die Mittel hat, sie zu steuern. Anders als die bisher genutzten Chatbots handeln agentische Systeme eigenständig: Sie rufen Tools auf und verknüpfen Schritte, um Aufgaben zu lösen. Wenn das OECD-DAC-Governance-Netzwerk diesen Monat über KI berät, stellt sich daher eine schwierige Frage: Wie lässt sich eine derart schnelllebige, zunehmend autonome Technologie einführen und steuern?

Als größter Geber unter den DAC-Ländern sollte Deutschland eine Führungsrolle bei der technologischen Transformation des Entwicklungssektors übernehmen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) könnte eine technische Einheit aufbauen, die mit KI-Tools experimentiert und Rechenschaftsstandards setzt. Dafür braucht es politischen Willen und einen institutionellen Rahmen, der KI als sich stetig verschiebende technologische Grenze begreift.

Der EZ-Sektor ist noch nicht bereit für agentische KI

Das erste Problem ist das enorme Tempo des Wandels. In nur 18 Monaten hat sich die Technologie deutlich gewandelt: von Chatbots, die Informationen abrufen, hin zu Systemen, die Daten generieren und eigenständig mit mehreren Tools arbeiten. Laut AI Index 2025 der Stanford University sanken die Betriebskosten dieser Modelle im selben Zeitraum um mehr als das 280-Fache. Die Hürden für fortschrittliche KI sinken entsprechend. Bei Innovationszyklen von Wochen kommt die EZ mit ihren langen Beschaffungsfristen und der starren Bürokratie kaum hinterher.

Aus dieser Diskrepanz ergibt sich ein Kapazitätsproblem. Entwicklungsorganisationen gelingt es kaum, KI-Innovationen zu verfolgen, eigene Tools zu entwickeln und zugleich Qualifikationslücken zu schließen. Die absehbare Folge: Einzelne Mitarbeitende experimentieren nebenbei, während kleinere Einheiten auf das jeweils günstigste kommerzielle Modell zurückgreifen.

Diese Kapazitätsengpässe haben zwei Folgen. Erstens wird die Skalierbarkeit beeinträchtigt: Laut einer OECD-Übersicht verbleiben die meisten KI-Pilotprojekte in der explorativen Phase. Zweitens führen ad-hoc eingesetzte KI-Anwendungen zu inkompatiblen Standards und Lücken in der Rechenschaftspflicht.

Die größere Hürde sind jedoch die Daten. KI ist nur so leistungsfähig wie die Informationen, auf denen sie beruht. In fragilen Staaten und Gemeinschaften mit eingeschränktem digitalen Zugang – etwa dort, wo viele unterrepräsentierte afrikanische Sprachen in Trainingsdaten kaum vorkommen – können agentische Systeme irreführende Ergebnisse liefern, mit teils gravierenden Folgen für Entwicklungsprogramme.

Das BMZ sollte eine Führungsrolle übernehmen

Das BMZ hat bereits Vorarbeit für sektorale Reformen geleistet. Das BMZ Data Lab hat Datenpipelines und einen ministeriellen Chatbot (KIEZ) entwickelt. FAIR Forward hat gemeinsam mit sieben Partnerländern an offenen KI-Daten gearbeitet und dabei aufschlussreiche Materialien produziert. Der neue Reformplan des BMZ greift KI ebenfalls an drei Stellen auf, darunter die Einrichtung einer neuen Einheit für strategische Vorausschau. Doch versteht er KI weiterhin als Instrument – und nicht als sich verschiebende Grenze, die kontinuierliche institutionelle Beobachtung erfordert.

Das BMZ könnte ein Team aufstellen, welches sektorweite KI-Kompetenz bereithält. Dies wäre eine agile Einheit aus Ingenieur*innen und Entwicklungspraktiker*innen, die Ressourcen verschiedener Akteure bündelt, Protokolle entwickelt und modernste KI-Tools für Geber und Entwicklungsorganisationen testet – für eine sichere und dennoch schnellere Einführung. Ihr Mandat ginge über die interne Unterstützung des Ministeriums hinaus. Es würde mit kürzeren Vertrags- und Beschaffungszyklen arbeiten als im Sektor üblich, mit Klauseln, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Tools im Zuge des technologischen Fortschritts erlauben. Kleinere Geber und andere Organisationen könnten über Co-Entwicklung, gemeinsame Schulungen und offenen Zugang zu Tools und Protokollen auf dieselben Ressourcen zugreifen.       

Eine solche Einheit würde zwei Probleme zugleich adressieren. Das BMZ würde zu einem zentralen Knotenpunkt für die Bündelung von Ressourcen und den Aufbau gemeinsamer Kapazitäten im Sektor. Zugleich könnte es sektorspezifische Standards für algorithmische Rechenschaftspflicht entwickeln – etwa verpflichtende Prüfpfade für Entscheidungen in jedem agentischen KI-System. Diese Instrumente wiederum würden das BMZ stärken, indem sie die normativen Debatten über den Einsatz von KI in der EZ weltweit aktiv mitgestalten.

Dieselbe Einheit könnte auch das Datenproblem aufgreifen. Sie könnte Leitlinien für „Datenbereitschaftsbewertungen“ entwickeln – als Standardvoraussetzung für jede KI-gestützte Programmierung (vergleichbar mit Umweltverträglichkeitsprüfungen). Zudem könnte sie dazu beitragen, über Jahrzehnte gewachsenes institutionelles Erfahrungswissen des Sektors in öffentlich zugängliches, KI-gestütztes und handlungsorientiertes Wissen zu überführen (über KIEZ hinaus). Dieses könnte erstens digital benachteiligten Gemeinschaften mehr Sichtbarkeit verschaffen und zweitens Fachkräfte weltweit stärken. Statt eines 100-seitigen, statischen PDF-Toolkits wäre ein interaktives System denkbar, in dem Anwender*innen fragen können: „Was hat in ähnlichen Kontexten wie meinem funktioniert?“ und das daraufhin synthetisierte, quellenbasierte Antworten liefert. 

Deutschland sollte dieses enge Zeitfenster nicht verpassen, um zur führenden Stimme der KI-Transformation in der EZ zu werden.

Reform des Entwicklungssektors für agentische KI (und was danach kommt)

Bonn, 7 Mai 2026. Agentische KI hält Einzug in die Entwicklungszusammenarbeit (EZ), noch bevor sie dort gesteuert werden kann. Deutschland sollte bei der technologischen Transformation des Sektors eine Führungsrolle übernehmen.

Agentische KI hält Einzug in die EZ, noch bevor der Sektor die Mittel hat, sie zu steuern. Anders als die bisher genutzten Chatbots handeln agentische Systeme eigenständig: Sie rufen Tools auf und verknüpfen Schritte, um Aufgaben zu lösen. Wenn das OECD-DAC-Governance-Netzwerk diesen Monat über KI berät, stellt sich daher eine schwierige Frage: Wie lässt sich eine derart schnelllebige, zunehmend autonome Technologie einführen und steuern?

Als größter Geber unter den DAC-Ländern sollte Deutschland eine Führungsrolle bei der technologischen Transformation des Entwicklungssektors übernehmen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) könnte eine technische Einheit aufbauen, die mit KI-Tools experimentiert und Rechenschaftsstandards setzt. Dafür braucht es politischen Willen und einen institutionellen Rahmen, der KI als sich stetig verschiebende technologische Grenze begreift.

Der EZ-Sektor ist noch nicht bereit für agentische KI

Das erste Problem ist das enorme Tempo des Wandels. In nur 18 Monaten hat sich die Technologie deutlich gewandelt: von Chatbots, die Informationen abrufen, hin zu Systemen, die Daten generieren und eigenständig mit mehreren Tools arbeiten. Laut AI Index 2025 der Stanford University sanken die Betriebskosten dieser Modelle im selben Zeitraum um mehr als das 280-Fache. Die Hürden für fortschrittliche KI sinken entsprechend. Bei Innovationszyklen von Wochen kommt die EZ mit ihren langen Beschaffungsfristen und der starren Bürokratie kaum hinterher.

Aus dieser Diskrepanz ergibt sich ein Kapazitätsproblem. Entwicklungsorganisationen gelingt es kaum, KI-Innovationen zu verfolgen, eigene Tools zu entwickeln und zugleich Qualifikationslücken zu schließen. Die absehbare Folge: Einzelne Mitarbeitende experimentieren nebenbei, während kleinere Einheiten auf das jeweils günstigste kommerzielle Modell zurückgreifen.

Diese Kapazitätsengpässe haben zwei Folgen. Erstens wird die Skalierbarkeit beeinträchtigt: Laut einer OECD-Übersicht verbleiben die meisten KI-Pilotprojekte in der explorativen Phase. Zweitens führen ad-hoc eingesetzte KI-Anwendungen zu inkompatiblen Standards und Lücken in der Rechenschaftspflicht.

Die größere Hürde sind jedoch die Daten. KI ist nur so leistungsfähig wie die Informationen, auf denen sie beruht. In fragilen Staaten und Gemeinschaften mit eingeschränktem digitalen Zugang – etwa dort, wo viele unterrepräsentierte afrikanische Sprachen in Trainingsdaten kaum vorkommen – können agentische Systeme irreführende Ergebnisse liefern, mit teils gravierenden Folgen für Entwicklungsprogramme.

Das BMZ sollte eine Führungsrolle übernehmen

Das BMZ hat bereits Vorarbeit für sektorale Reformen geleistet. Das BMZ Data Lab hat Datenpipelines und einen ministeriellen Chatbot (KIEZ) entwickelt. FAIR Forward hat gemeinsam mit sieben Partnerländern an offenen KI-Daten gearbeitet und dabei aufschlussreiche Materialien produziert. Der neue Reformplan des BMZ greift KI ebenfalls an drei Stellen auf, darunter die Einrichtung einer neuen Einheit für strategische Vorausschau. Doch versteht er KI weiterhin als Instrument – und nicht als sich verschiebende Grenze, die kontinuierliche institutionelle Beobachtung erfordert.

Das BMZ könnte ein Team aufstellen, welches sektorweite KI-Kompetenz bereithält. Dies wäre eine agile Einheit aus Ingenieur*innen und Entwicklungspraktiker*innen, die Ressourcen verschiedener Akteure bündelt, Protokolle entwickelt und modernste KI-Tools für Geber und Entwicklungsorganisationen testet – für eine sichere und dennoch schnellere Einführung. Ihr Mandat ginge über die interne Unterstützung des Ministeriums hinaus. Es würde mit kürzeren Vertrags- und Beschaffungszyklen arbeiten als im Sektor üblich, mit Klauseln, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Tools im Zuge des technologischen Fortschritts erlauben. Kleinere Geber und andere Organisationen könnten über Co-Entwicklung, gemeinsame Schulungen und offenen Zugang zu Tools und Protokollen auf dieselben Ressourcen zugreifen.       

Eine solche Einheit würde zwei Probleme zugleich adressieren. Das BMZ würde zu einem zentralen Knotenpunkt für die Bündelung von Ressourcen und den Aufbau gemeinsamer Kapazitäten im Sektor. Zugleich könnte es sektorspezifische Standards für algorithmische Rechenschaftspflicht entwickeln – etwa verpflichtende Prüfpfade für Entscheidungen in jedem agentischen KI-System. Diese Instrumente wiederum würden das BMZ stärken, indem sie die normativen Debatten über den Einsatz von KI in der EZ weltweit aktiv mitgestalten.

Dieselbe Einheit könnte auch das Datenproblem aufgreifen. Sie könnte Leitlinien für „Datenbereitschaftsbewertungen“ entwickeln – als Standardvoraussetzung für jede KI-gestützte Programmierung (vergleichbar mit Umweltverträglichkeitsprüfungen). Zudem könnte sie dazu beitragen, über Jahrzehnte gewachsenes institutionelles Erfahrungswissen des Sektors in öffentlich zugängliches, KI-gestütztes und handlungsorientiertes Wissen zu überführen (über KIEZ hinaus). Dieses könnte erstens digital benachteiligten Gemeinschaften mehr Sichtbarkeit verschaffen und zweitens Fachkräfte weltweit stärken. Statt eines 100-seitigen, statischen PDF-Toolkits wäre ein interaktives System denkbar, in dem Anwender*innen fragen können: „Was hat in ähnlichen Kontexten wie meinem funktioniert?“ und das daraufhin synthetisierte, quellenbasierte Antworten liefert. 

Deutschland sollte dieses enge Zeitfenster nicht verpassen, um zur führenden Stimme der KI-Transformation in der EZ zu werden.

Reform des Entwicklungssektors für agentische KI (und was danach kommt)

Bonn, 7 Mai 2026. Agentische KI hält Einzug in die Entwicklungszusammenarbeit (EZ), noch bevor sie dort gesteuert werden kann. Deutschland sollte bei der technologischen Transformation des Sektors eine Führungsrolle übernehmen.

Agentische KI hält Einzug in die EZ, noch bevor der Sektor die Mittel hat, sie zu steuern. Anders als die bisher genutzten Chatbots handeln agentische Systeme eigenständig: Sie rufen Tools auf und verknüpfen Schritte, um Aufgaben zu lösen. Wenn das OECD-DAC-Governance-Netzwerk diesen Monat über KI berät, stellt sich daher eine schwierige Frage: Wie lässt sich eine derart schnelllebige, zunehmend autonome Technologie einführen und steuern?

Als größter Geber unter den DAC-Ländern sollte Deutschland eine Führungsrolle bei der technologischen Transformation des Entwicklungssektors übernehmen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) könnte eine technische Einheit aufbauen, die mit KI-Tools experimentiert und Rechenschaftsstandards setzt. Dafür braucht es politischen Willen und einen institutionellen Rahmen, der KI als sich stetig verschiebende technologische Grenze begreift.

Der EZ-Sektor ist noch nicht bereit für agentische KI

Das erste Problem ist das enorme Tempo des Wandels. In nur 18 Monaten hat sich die Technologie deutlich gewandelt: von Chatbots, die Informationen abrufen, hin zu Systemen, die Daten generieren und eigenständig mit mehreren Tools arbeiten. Laut AI Index 2025 der Stanford University sanken die Betriebskosten dieser Modelle im selben Zeitraum um mehr als das 280-Fache. Die Hürden für fortschrittliche KI sinken entsprechend. Bei Innovationszyklen von Wochen kommt die EZ mit ihren langen Beschaffungsfristen und der starren Bürokratie kaum hinterher.

Aus dieser Diskrepanz ergibt sich ein Kapazitätsproblem. Entwicklungsorganisationen gelingt es kaum, KI-Innovationen zu verfolgen, eigene Tools zu entwickeln und zugleich Qualifikationslücken zu schließen. Die absehbare Folge: Einzelne Mitarbeitende experimentieren nebenbei, während kleinere Einheiten auf das jeweils günstigste kommerzielle Modell zurückgreifen.

Diese Kapazitätsengpässe haben zwei Folgen. Erstens wird die Skalierbarkeit beeinträchtigt: Laut einer OECD-Übersicht verbleiben die meisten KI-Pilotprojekte in der explorativen Phase. Zweitens führen ad-hoc eingesetzte KI-Anwendungen zu inkompatiblen Standards und Lücken in der Rechenschaftspflicht.

Die größere Hürde sind jedoch die Daten. KI ist nur so leistungsfähig wie die Informationen, auf denen sie beruht. In fragilen Staaten und Gemeinschaften mit eingeschränktem digitalen Zugang – etwa dort, wo viele unterrepräsentierte afrikanische Sprachen in Trainingsdaten kaum vorkommen – können agentische Systeme irreführende Ergebnisse liefern, mit teils gravierenden Folgen für Entwicklungsprogramme.

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Dieselbe Einheit könnte auch das Datenproblem aufgreifen. Sie könnte Leitlinien für „Datenbereitschaftsbewertungen“ entwickeln – als Standardvoraussetzung für jede KI-gestützte Programmierung (vergleichbar mit Umweltverträglichkeitsprüfungen). Zudem könnte sie dazu beitragen, über Jahrzehnte gewachsenes institutionelles Erfahrungswissen des Sektors in öffentlich zugängliches, KI-gestütztes und handlungsorientiertes Wissen zu überführen (über KIEZ hinaus). Dieses könnte erstens digital benachteiligten Gemeinschaften mehr Sichtbarkeit verschaffen und zweitens Fachkräfte weltweit stärken. Statt eines 100-seitigen, statischen PDF-Toolkits wäre ein interaktives System denkbar, in dem Anwender*innen fragen können: „Was hat in ähnlichen Kontexten wie meinem funktioniert?“ und das daraufhin synthetisierte, quellenbasierte Antworten liefert. 

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Press release - AI Act: deal on simplification measures, ban on “nudifier” apps

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 05/07/2026 - 05:13
The agreement between EU co-legislators aims to make it easier for providers to comply with the AI Act, while maintaining its main provisions and risk-based approach.
Committee on the Internal Market and Consumer Protection
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2026 - EP

M6 annule la diffusion de ce match de l’équipe d’Algérie lors de la Coupe du monde

Algérie 360 - Thu, 05/07/2026 - 03:20

La décision fait déjà énormément parler. Alors que l’attente autour de la Coupe du Monde 2026 monte progressivement, la chaîne française M6 a annoncé qu’elle […]

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Pourquoi le lait maternel est irremplaçable pour le cerveau et l’immunité de bébé

Algérie 360 - Thu, 05/07/2026 - 03:09

Dès la naissance, le lait maternel constitue un aliment conçu sur mesure pour répondre aux besoins spécifiques du nourrisson. Contrairement à tout substitut industriel, sa […]

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Vigilance météo en Algérie : pluies orageuses et vents violents au programme ce jeudi 7 mai

Algérie 360 - Thu, 05/07/2026 - 01:07

L’Algérie bascule dans une météo extrême ce jeudi 7 mai avec une série d’alertes simultanées. Des pluies diluviennes menacent le nord et les hauts plateaux, […]

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Ce cadre de Petkovic reçoit un coup dur avant la Coupe du monde

Algérie 360 - Wed, 05/06/2026 - 22:20

La victoire de Dortmund face à Fribourg (4-0) a viré au cauchemar pour l’équipe d’Algérie. Ramy Bensebaini, touché à la cheville, voit sa saison en […]

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Découvrez les 7 plus petits pays du monde

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Voici une liste de 7 petits pays du monde que vous pouvez visiter presque entièrement en une journée ou en quelques heures.
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Michael Liniger nach Pleiten-Serie und Entlassung: «Ich bin ein besserer Coach als vor einem Jahr»

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:48
Nach der Entlassung beim EV Zug vor dreieinhalb Monaten wollte Michael Liniger einige Wochen nichts mehr von Hockey wissen. Doch jetzt meldet er sich als Kloten-Trainer zurück.
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Schon wieder verletzt: FCB-Georgier kehrt nach Leihe vorzeitig nach Basel zurück

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:45
Nach 27 Spielen für Lausanne-Sport kehrt Gabriel Sigua verletzt zum FCB zurück. Der georgische U21-Captain fällt bis Saisonende aus und bereitet sich in Basel individuell auf die neue Saison vor. Sein Vertrag läuft bis 2028.
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Fussball und Eishockey: Folge deinem Team und erlebe den Mega-Service für Fans

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:41
Blick baut das Follow-My-Team-Erlebnis weiter aus. Neu kannst du auch deinen Lieblingsteams im Eishockey folgen – und im Fussball bieten wir natürlich nach wie vor den vollen Service. Folge jetzt und sei noch näher dran an deinem Klub.
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Dos and Don’ts am Berg: Kennst du diese ungeschriebenen Regeln für Wanderer?

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:40
Dürfen die Apfelreste ins Gebüsch? Sind ab 1000 Metern über Meer wirklich alle per du? Und welche weiteren ungeschriebenen Gesetze gelten auf Wanderwegen in der Schweiz? Experten aus Naturschutz, Unfallprävention und Wanderwelt erklären, wie Benimm am Berg geht.
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Billiger, dezentraler, moderner: Im Iran von Billig-Drohnen gedemütigt – die Amis müssen ihr Militär neu erfinden

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:30
Die USA beissen sich am iranischen Militär die Zähne aus. Es wurde viel Pulver verschossen, ein Munitionsmangel droht. US-Politiker schlagen Alarm und fordern eine Neuausrichtung der Armee. Experten sagen, woran es der Supermacht fehlt.
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Tour führt auch durch die Schweiz: Der Etappenplan zum Giro d'Italia 2026

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:30
Mit dem Giro steht die erste Grand Tour des Jahres an. Ab dem 8. Mai verkommt ganz Italien zum Mekka für Radfans und fordert den Fahrern an 21 Renntagen alles ab. Dieses Jahr führt die Route nebst den Startetappen in Bulgarien auch durch die Schweiz.
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Schwer sind nur die Beilagen: Spargeln geht auch ohne Fettmacher

Blick.ch - Wed, 05/06/2026 - 15:30
Die Spargelsaison ist da und aus dieser Frühlingsdelikatesse lassen sich feine und leichte Gerichte ganz einfach zubereiten. Denn Spargeln sind grundsätzlich schlank – fett sind höchstens die Beilagen.
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