Bei der Pressekonferenz des Fussballverbandes sei nur wenig Selbstkritik bei Petkovic, Gilliéron und Sulser zu spüren. Für BLICK-Sportchef Felix Bingesser ist das einzig Positive, dass Bernhard Heusler ein Mandat erhalten hat.
Ein wenig Asche aufs Haupt, einige Worte des Bedauerns und der Entschuldigung. Und dann ziemlich langatmige und zum Teil auch etwas wirre Analysen der letzten Wochen und Monate. Das ist das Ergebnis der Pressekonferenz des Fussballverbandes. In deren Rahmen Vladimir Petkovic mehr geredet hat als in den vier Jahren zuvor insgesamt.
Das ehrt ihn. Er spürt, dass er angezählt ist. Aber von Selbstkritik war bei ihm, wie auch bei Verbandspräsident Peter Gilliéron und dem Nati-Delegierten Claudio Sulser dann doch reichlich wenig zu spüren. Sie kam nur ansatzweise. Man wolle nach vorne blicken war die Devise. Und: In der Ruhe liegt die Kraft.
Das sind Worte von Verbandsvertretern, die nicht verstanden haben, dass man das Projekt Nationalmannschaft von Grund auf neu anpacken muss. Wir brauchen keine Ruhe. Wir brauchen Diskussionen. Wir brauchen professionelle Strukturen und neue Köpfe. Zumindest Gilliéron macht den Weg frei und geht im Mai. Sulser und Petkovic kleben an ihren Ämtern. Man lässt sie vorerst gewähren. Eine mittelfristige Zukunft haben sie nicht.
Darum ist die einzige wesentliche und positive Erkenntnis dieser Aufarbeitungsphase: Bernhard Heusler übernimmt. Er hat das Mandat, ein neues Organigramm zu entwickeln. Der ehemalige FCB-Präsident ist der Hoffnungsträger. Er ist viel mehr als ein externer Berater. Sein Wort wird Gewicht haben. Was er vorschlägt wird umgesetzt.
Und klar ist: Heusler wird alles auf den Kopf stellen. Er will keine Ehrenämter, sondern Profis an den Schlüsselstellen. Dass man erst danach über neue Köpfe diskutiert, macht Sinn.
Wünschenswert wäre, dass Heusler selber in den von ihm gestalteten Strukturen eine zentrale Figur wird. Dass er mutig und unabhängig ans Werk geht. Dass ihm bewusst ist, dass es auch neue Köpfe braucht, ist kein Geheimnis.
Und klar ist: Man muss neu definieren, wofür diese Nationalmannschaft steht. Die Lokomotive des Schweizer Fussballs braucht ein Leitbild. Ständig nur auf die einigermassen guten Resultate zu verweisen, ermüdet nur noch.
Der Bund will in Wintersried SZ ein neues Bundesasylzentrum bauen. Er leitet das entsprechende Plangenehmigungsverfahren ein. Der Zentralschweizer Kantone bleibt ein Jahr Zeit, um sich auf eine Alternative zu einigen.
Den Zentralschweizer Kantonen bleibt ein Jahr Zeit, um sich auf eine Alternative zum Bundesasylzentrum in Wintersried bei Schwyz zu einigen. Der Bund leitet das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für den umstrittenen Standort ein. Geprüft wurden 15 Vorschläge.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) werde im September das PGV für den Bau des neuen Zentrums auf dem Areal Wintersried in Schwyz einleiten, teilten die Bundesbehörden am Freitag mit. Ein PGV entspricht einem Baubewilligungsverfahren.
Wintersried erfülle alle AnforderungenMit dem Vorgehen wolle man sicherstellen, dass die Zentralschweiz für die neuen, beschleunigten Verfahren nach der Aufhebung des provisorischen Zentrums auf dem Glaubenberg OW über ein Bundesasylzentrum verfüge. Ab Mitte 2022 soll dieses betrieben werden können.
Der bundeseigene Standort Wintersried in der Gemeinde Schwyz erfülle die baulichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungskriterien am besten, schreibt der Bundesrat. Gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen habe man in den letzten Jahren 15 mögliche Standorte eingehend geprüft.
Das geplante Bundesasylzentrum in Wintersried sei ganzjährig gut erreichbar und könne wirtschaftlich gebaut und effizient betrieben werden. Darüber hinaus biete der Standort Schwyz die grösste Planungssicherheit.
Widerstand und InteresseAnders sieht das die Schwyzer Kantonsregierung. Sie weibelt seit langem gegen das Zentrum auf dem Areal bei Seewen. Sie ist der Ansicht, es erschwere die Entwicklung des Schwyzer Talbodens zwischen Schwyz und Brunnen.
Noch bleibt ihr ein Hoffnungsschimmer, denn das SEM ist bereit, das Plangenehmigungsgesuch für den Standort Schwyz zurückzuziehen, sofern sich Bund, Kantone und Gemeinde bis Ende September 2019 rechtsverbindlich auf einen alternativen und mit dem Standort Wintersried gleichwertigen Standort für ein Bundesasylzentrum geeinigt haben.
Interesse gezeigt an einem Bundesasylzentrum hatte auch der Kanton Luzern. Das neue Zentrum soll das provisorische Zentrum auf dem Glaubenberg ablösen. Dieses könne nicht zu einem Bundesasylzentrum ausgebaut werden, weil die Anlage in einem Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung liege. (SDA)
BERN - Roger Köppel (SVP) wollte wie Vorstoss die Löhne von Bundesparlamentarier um die Hälfte kürzen. Das Büro des Nationalrats hat die Forderung am Freitag verworfen.
Die Entschädigungen der Parlamentsmitglieder sollen nicht halbiert werden. Das Büro des Nationalrates hat einen Vorstoss mit dieser Forderung verworfen. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt es dem Rat, die parlamentarische Initiative von Roger Köppel (SVP/ZH) abzulehnen.
Eine derartige Reduktion könnte dazu führen, dass sich nur Personen politisch engagierten, die über genügend Zeit und finanzielle Mittel verfügten, schreibt das Ratsbüro in einer Mitteilung vom Freitag. Das würde die Repräsentativität des Parlaments beeinträchtigen.
Kein Systemwechsel bei Vergütungen und AuslagenAuch auf einen Systemwechsel bei den Bezügen will das Nationalratsbüro verzichten. Im Februar hatte es sich noch dafür ausgesprochen, dass die Ratsmitglieder künftig mit Pauschalen entschädigt werden. Heute werden alle Tätigkeiten einzeln vergütet und Auslagen gesondert zurückerstattet.
Das Büro des Ständerates lehnte den Reformvorschlag ab. Das Nationalratsbüro beschloss nun, auf eine Fortsetzung des Projekts zu verzichten. Es stellt fest, dass im aktuellen politischen Umfeld eine grundsätzliche Neugestaltung nicht möglich sei.
Auch Aeschi läuft aufSchliesslich hat das Nationalratsbüro einen Vorstoss zur Änderung seiner Zusammensetzung abgelehnt. Thomas Aeschi (SVP/ZG) fordert, dass das Büro künftig wie die Parlamentskommissionen den Fraktionsstärken entsprechend zusammengesetzt ist.
Heute setzt es sich aus Funktionsträgern zusammen. Neben dem dreiköpfigen Ratspräsidium gehören ihm die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sowie die Stimmenzähler an. (SDA)
Le ministre de la santé, Benjamin Hounkpatin, à travers une note circulaire en date du 22 août 2018, rappelle aux agents de santé que la vente illicite de médicaments et consommables médicaux, le rançonnement des patients et le vol de matériels sont des infractions punies par le code pénal et la loi portant protection du consommateur en République du Bénin, d'une peine privative de liberté assortie d'une amende.
Selon la note du ministre, au plan disciplinaire, ces actes sont considérés comme faute grave et passibles d'une révocation ou d'une rupture de contrat de travail, conformément à la loi portant statut général de la fonction publique. Les directeurs et autres responsables des formations sanitaires sont tenus d'enclencher les procédures appropriées à l'endroit de toute personne mise en cause. A défaut, avertit Benjamin Hounkpatin, ils seront tenus responsables de la non-dénonciation de ces actes. Le ministre précise qu'il est attendu de chaque directeur et responsable de formation sanitaire, une application sans faille, des dispositions prévues en la matière.
F. A. A.
Ikram Berghout, 11 ans, issue de la wilaya de Béjaïa, est portée disparue depuis hier, jeudi 23 août 2018, a annoncé ce vendredi sa famille dans un appel largement diffusé sur les réseaux sociaux.
La fillette a disparu après avoir quitter la maison de ses parents a 16h pour allé rendre visite à sa grand-mère à Taqliit (Bejaïa).
La cause de la disparition de la petite Ikram âgée de 11 ans reste inconnue et selon sa famille, la fille est habillée avec un tee-shirt bleu + short bleu (tenue sportive) + un sac à dos rose et une claquette.
Si quelqu’un a un renseignement ou a aperçu Ikram veuillez appeler les numéros suivants :
0796234506, 0551897948, 0791513070
Massin.A
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Der Bundesrat will dafür sorgen, dass zu «lebenslänglich» verurteilte Straftäter länger hinter Gittern sitzen als heute. Derzeit ist eine Entlassung auf Bewährung schon nach zehn Jahren möglich.
Lebenslange Freiheitsstrafe, dazu ordentliche Verwahrung und ambulante Therapie: So lautet das Urteil gegen den Vierfachmörder von Rupperswil AG (BLICK berichtete). Dass Thomas N. (34) jemals wieder in die Freiheit entlassen wird, ist mit diesem Verdikt sehr unwahrscheinlich.
Theoretisch ist es aber möglich. Denn «lebenslänglich» heisst in der Schweiz, dass ein verurteilter Straftäter nach 15 oder gar schon nach zehn Jahren bedingt entlassen werden kann. Wenn er sich im Gefängnis gut verhalten hat und nicht rückfallgefährdet ist.
Bundesrat wird Verschärfungen prüfenDie lebenslange Freiheitsstrafe – sie kann nur bei Mord, qualifizierter Geiselnahme, Völkermord sowie Kriegsverbrechen verhängt werden – sei ein Etikettenschwindel, urteilen die Politiker Natalie Rickli (41) und Andrea Caroni (38). Sie haben daher im Juni zwei gleichlautende Vorstösse eingereicht (BLICK berichtete), die eine Änderung verlangen.
Nun hat der Bundesrat den Vorstoss beantwortet. Justizministerin Simonetta Sommaruga (58) wird dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie das heutige System der lebenslangen Freiheitsstrafe reformiert werden soll.
Sommaruga wird folgende Ansätze prüfen:
In anderen Ländern ist das heute schon möglich. Ob Caroni und Rickli Erfolg haben, steht jedoch in den Sternen. Rickli hatte bereits vor sechs Jahren einmal einen Anlauf genommen – erfolglos.
Die Rechtskommission verwarf ihre Idee mit der Begründung, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur in wenigen Fällen ausgesprochen werde und der Ausschluss der bedingten Entlassung dem Resozialisierungsgedanken des Strafrechts widerspreche. Das öffentliche Interesse an Sicherheit gegenüber dem Interesse der Resozialisierung nur in einem bestimmten Moment abzuwägen, greife zu kurz, so die Kommission damals.
Depuis l’annonce formelle de la contamination de 41 personnes du virus Choléra, les Algériens vivent un réel cauchemar.
La bactérie Vibrio cholerae provoque non seulement des épidémies, mais elle est aussi responsable de plusieurs pandémies.
Le choléra est fortement associé à l’utilisation d’eaux polluées pour l’irrigation ou à l’évacuation inadéquate des boues et des excrétas.
L’irrigation au moyen des eaux usées non-traitées est strictement interdite au vu des dangers parfois mortels que représentent les risques pouvant accompagner les produits de ces cultures.
Rien qu’hier l’Institut Pasteur avait affirmé que la consommation d’eau potable n’est la cause essentielle de cette épidémie n’a rien avoir avec l’eau du robinet. Les soupçons tournent autour des fruits et légumes suspectés d’être irriguées avec des eaux usées.
D’autres sources ont notamment déconseillé d’acheter les melons et les pastèques.
Plusieurs portails médicaux se sont adressés à la population avec des précautions à prendre afin d’éviter toute contamination :
Rachel Hamdi
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