LUXEMBURG - Dank Reformen schaffen Liechtenstein und Peru den Absprung von der sogenannten «grauen Liste». Darauf führt die EU Länder, die in Sachen Steuern zwar nicht zu den grossen Sündern zählen, aber noch Reformbedarf haben.
Liechtenstein und Peru kommen von der «grauen Liste» der EU von Steuersündern. Darauf einigten sich die EU-Finanzminister am Dienstag in Luxemburg.
Die beiden Staaten hätten die notwendigen Reformen abgeschlossen, um eine gute Regierungsführung in Steuerfragen nachzuweisen, wie sie die EU im Dezember 2017 definiert habe, erklärten die EU-Finanzminister in einer Mitteilung.
Von schwarz zu grauZudem verschoben die EU-Finanzminister den Pazifikstaat Palau von der «schwarzen Liste» von unkooperativen Länder und Gebietskörperschaften auf die «graue Liste». Palau habe Zusagen auf hoher politischer Ebene abgegeben, auf die Sorgen der EU einzugehen, heisst es in der Mitteilung.
Die «graue Liste» enthält Staaten, die bereits Zusagen für eine Reform ihrer Steuergesetzgebung abgegeben haben. Auch die Schweiz befindet sich auf dieser Liste.
Noch sechs schwere SünderDamit bleiben noch sechs Jurisdiktionen auf der «schwarzen Liste»: Es sind Amerikanisch-Samoa, Guam, Namibia, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln. (SDA)
BERN - Verfassungsbestimmungen sollen immer unter dem Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts Vorrang haben. Das will die Selbstbestimmungsinitiative der SVP, die am 25. November zur Abstimmung kommt.
Die Selbstbestimmungsinitiative stärkt aus Sicht der SVP die direkte Demokratie. Sie garantiere, dass das Volk das letzte Wort habe. Die Partei will damit erreichen, dass Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie Völkerrecht verletzen.
Am Dienstag eröffnete die SVP die Abstimmungskampagne über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)», die am 25. November an die Urne gelangt. Die SVP verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat - unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
«Entmachtung» rückgängig machenAuslöser für das Volksbegehren war ein Urteil des Bundesgerichts zur Wegweisung eines Ausländers. Das Bundesgericht hielt darin fest, es sei in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.
Die Initiative ermögliche es, die «verfassungswidrige Entmachtung» der Stimmbürger rückgängig zu machen, sagte der Zürcher Nationalrat Hans-Ueli Vogt (48) gemäss Redetext vor den Medien in Bern. Heute hebelten eine kleine Zahl von Beamten und Richtern die Entscheide des Volkes aus. Diese hätten keine demokratische Legitimation und müssten niemals für ihr Tun geradestehen.
Die Genfer Nationalrätin Céline Amaudruz (39) kritisierte, internationale Abkommen kämen einem Rechtsgefängnis gleich, in das die Bürger und Kantone eingeschlossen würden. Internationale Verträge seien ein Mittel, das Stimmrecht der Bürger schleichend abzuschaffen. Es gehe um das Ende der direkten Demokratie.
Kritik an ausländischen ManagernDie Selbstbestimmungsinitiative schafft aus Sicht der SVP Rechtssicherheit und gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die direkte Demokratie sei ein einzigartiges Erfolgsmodell, betonte der Zürcher Nationalrat und Kampagnenführer Thomas Matter (52). Sie verhindere auch unüberlegte Schnellschüsse.
Matter übte harsche Kritik an den grossen Konzernen in der Schweiz, die über ihren Wirtschaftsdachverband Economiesuisse die Initiative bekämpften. In diesen Konzernzentralen stamme die Mehrheit der Manager aus dem Ausland. Diese würden das politische und wirtschaftliche System der Schweiz nicht oder nur wenig verstehen.
Matter widersprach auch dem Argument der Gegner, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte gefährden (siehe Tweet oben). Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert. Er verwies auch auf das zwingende Völkerrecht – wie etwa das Folterverbot –, das nach wie vor gelten würde.
SVP alleine auf weiter FlurDer Bundesrat und das Parlament lehnen die Selbstbestimmungsinitiative ab. Nach Ansicht des Bundesrats schwächt die Initiative die Schweiz, weil sie keine glaubwürdige Verhandlungspartnerin mehr wäre. Die Initiative sei eine «breit angelegte Kündigungsinitiative», wie Simonetta Sommaruga (58) und Johann Schneider-Ammann (66) vor einer Woche vor den Medien warnten. Sämtliche internationale Verträge stünden unter Dauervorbehalt, erklärte der Bundesrat. (SDA/duc)
Die Selbstbestimmungsinitiative stärkt aus Sicht der SVP die direkte Demokratie. Sie garantiere, dass das Volk das letzte Wort habe. Die Partei will damit erreichen, dass Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie Völkerrecht verletzen.
Auslöser für das Volksbegehren war ein Urteil des Bundesgerichts zur Wegweisung eines Ausländers. Das Bundesgericht hielt darin fest, es sei in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.
Am Dienstag eröffnete die SVP die Abstimmungskampagne über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)», die am 25. November an die Urne gelangt. Die SVP verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat - unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Die Initiative ermögliche es, die «verfassungswidrige Entmachtung» der Stimmbürger rückgängig zu machen, sagte der Zürcher Nationalrat Hans-Ueli Vogt gemäss Redetext vor den Medien in Bern. Heute hebelten eine kleine Zahl von Beamten und Richtern die Entscheide des Volkes aus. Diese hätten keine demokratische Legitimation und müssten niemals für ihr Tun geradestehen.
Die Genfer Nationalrätin Céline Amaudruz kritisierte, internationale Abkommen kämen einem Rechtsgefängnis gleich, in das die Bürger und Kantone eingeschlossen würden. Internationale Verträge seien ein Mittel, das Stimmrecht der Bürger schleichend abzuschaffen. Es gehe um das Ende der direkten Demokratie.
Die Selbstbestimmungsinitiative schafft aus Sicht der SVP Rechtssicherheit und gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die direkte Demokratie sei ein einzigartiges Erfolgsmodell, betonte der Zürcher Nationalrat Thomas Matter. Sie verhindere auch unüberlegte Schnellschüsse.
Matter übte harsche Kritik an den grossen Konzernen in der Schweiz, die über ihren Wirtschaftsdachverband Economiesuisse die Initiative bekämpften. In diesen Konzernzentralen stamme die Mehrheit der Manager aus dem Ausland. Diese würden das politische und wirtschaftliche System der Schweiz nicht oder nur wenig verstehen.
Matter widersprach auch dem Argument der Gegner, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte gefährden. Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert. Er verwies auch auf das zwingende Völkerrecht, das nach wie vor gelten würde.
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Selbstbestimmungsinitiative ab. Nach Ansicht des Bundesrats schwächt die Initiative die Schweiz, weil sie keine glaubwürdige Verhandlungspartnerin mehr wäre. Die Initiative sei eine «breit angelegte Kündigungsinitiative». Sämtliche internationale Verträge stünden unter Dauervorbehalt, erklärte der Bundesrat.
VENTIMIGLIA IT - Während einer Wildschwein-Jagd wurde in Italien ein junger Mann getötet. Der Unfall löst in Italien eine grosse Diskussion aus.
Es passiert bei einer angemeldeten Wildschwein-Jagd am Sonntag in den Wäldern Liguriens nahe der französischen Grenze: Etwas bewegt sich im Unterholz, ein Jäger (29) zielt mit seiner 300 Winchester Magnum und drückt ab – doch zu Boden geht kein Wildschwein, sondern ein junger Mann. Der Schuss trifft Luca K.* (†18) direkt in den Bauch, verletzt ihn schwer. Wenig später ist er tot.
Der tragische Jagd-Unfall löste in Italien eine hitzige Debatte aus. Umweltminister Sergio Costa fordert nun, die Wildschwein-Jagd zu verbieten. K. war mit seinem Hund im Wald unterwegs, als ihn der tödliche Schuss traf. Besonders an Sonntagen seien in den Wäldern und Bergen viele Wanderer oder Pilzsammler, die einfach die Natur geniessen wollen. Das berichtet die Italien-Korrespondentin des britischen «Telegraph».
Wildschweinbestand muss reguliert werdenDoch die Jagd zu verbieten ist nicht so einfach. Denn die Wildschweinpopulation ist zurzeit hoch. Laut Schätzungen leben mindestens eine Million Wildschweine in Italien – viel zu viele. Der Bestand muss also reguliert werden.
Unklar ist ausserdem, ob K. tatsächlich nur mit seinem Hund durch den Wald spazierte. Bei ihm wurde Schrotflinte und Munition gefunden. War der 18-Jährige ebenfalls auf der Jagd? Diese Frage versucht die Staatsanwaltschaft zurzeit zu klären. (jmh)
* Name der Redaktion bekannt
ZÜRICH - Im September bleiben die Angebotsmieten in der Schweiz unverändert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind sie sogar leicht gesunken. Doch laut Homegate hält der Seitwärtstrend weiterhin an.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Mieten in der Schweiz um 0,18 Prozent. Das zeigt der aktuelle Index von Homegate und der Zürcher Kantonalbank. Dieser misst die monatliche, qualitätsbereinigte Veränderung der Mietpreise für neue und wieder zu vermietende Wohnungen anhand der aktuellen Angebote auf dem Markt. Laut dem Immobilienportal hält der Seitwärtstrend bei den Angebotsmieten weiterhin an.
Mieten sinken nur leichtIn den verschiedenen Kantonen zeigten sich unterschiedliche Entwicklungen. Im Kanton Zürich sinken die Mieten auf einen Indexstand von 117.8 Punkten. Das entspricht einer Indexsenkung von 0.17 Prozent.
Ganz leicht sinken die Mieten auch in den Kantonen Baselland (-0.09 Prozent), Luzern (-0.26 Prozent), Genf (-1.31 Prozent), Schwyz (-0.10 Prozent), Appenzell (-0.70 Prozent), Schaffhausen (-0.10 Prozent), Graubünden (-0.20 Prozent), Wallis (-0.21 Prozent), Neuenburg (-0.10 Prozent) und das Jura (-0.30 Prozent).
In den anderen Kantonen hingegen steigen die Mieten leicht. (SDA/MYA)
Birmingham – Vor dem Auftritt ihres Rivalen Boris Johnson auf dem Parteitag der Konservativen hat die britische Regierungschefin Theresa May ihre Position zum Brexit bekräftigt. Man arbeite an einem guten Abkommen zum EU-Austritt Grossbritanniens, sagte sie.
Ziel sei ein reibungsloser Handel. Zudem habe man Vorstellungen der Wirtschaft berücksichtigt, sagte May am Dienstag der BBC am Rande des Parteitags in Birmingham. Ein zweites Brexit-Referendum lehnte sie erneut ebenso ab wie Neuwahlen. Sie wolle ihr Amt lange ausüben.
Die Premierministerin rief überdies dazu auf, auch die Sorgen der EU über die Brexit-Vorschläge der Briten genau anzuschauen. Die EU sei nicht die Sowjetunion. May bezog sich damit auf Äusserungen ihres Aussenministers Jeremy Hunt, der die EU in seiner Rede mit der Sowjetunion verglichen hatte.
Führende Vertreter der britischen Regierung hatten die zerstrittenen Tories am Montag zur Geschlossenheit und Unterstützung von Mays Brexit-Kurs aufgefordert.
Der frühere Aussenminister Johnson lässt bei seiner Kritik an Mays Vorgehen allerdings nicht locker. Johnson würde den EU-Austritt um mindestens sechs Monate verschieben, sollte er Regierungschef werden, berichtete die Zeitung «Sun».
Auf dem Parteitag will Johnson am frühen Nachmittag in seiner Rede die Delegierten aufrufen, wieder an die konservativen Werte zu glauben. Johnsons Rede könnte die Aufrufe zur Geschlossenheit überschatten.
Die Tories sind wegen des Brexit tief gespalten. Auch bei der EU stossen Mays Pläne auf Ablehnung. Sechs Monate vor dem angepeilten EU-Austrittstermin Ende März stocken daher die Verhandlungen über ein Brexit-Abkommen. Ohne eine solche Vereinbarung droht aber ein ungeregelter Abschied aus der Staatengemeinschaft mit grossen politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen. (SDA)
ZUG/LUZERN - Der Zuger Regierungsrat Beat Villiger (CVP) ist mächtig in Bedrängnis. Obwohl ein Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, wehrt er sich gegen eine umfassende Berichterstattung. Nun kommen neue Details ans Licht.
Im Fall rund um den langjährigen Zuger Regierungsrat Beat Villiger (61) kommt nun etwas Licht ins Dunkel. Wie das Onlinemagazin «Republik» gestern publik machte, wurde gegen den CVP-Politiker wegen Verkehrsdelikten und «anderen Vorwürfen» ermittelt. Über diese «anderen Vorwürfe» durfte das Magazin jedoch nicht berichten. Villiger hat dies gerichtlich erwirkt (BLICK berichtete).
Nun ist klar: Es stand auch der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum. Das berichtet die «Luzerner Zeitung», die die Einstellungsverfügung und die Akten einsehen konnte.
Bekannte fuhr Villigers Wagen ohne AusweisBegonnen hat alles am 29. Juli 2017, als die Luzerner Polizei ein Auto anhielt. Der Wagen gehörte Villiger. Am Steuer sass eine Person, die keinen Führerschein hatte. Villiger hat das zumindest geahnt – zwei Tage vor der Kontrolle fragte er bei der Luzerner Polizei noch nach.
Doch statt seinen Wagen zurückzufordern, liess sich Villiger von der Frau, die eine langjährige und familiäre Freundin des CVPlers sein soll, die nicht vorhandene Fahrberechtigung schriftlich bestätigen. Es kam zum Verfahren, da es verboten ist, jemandem sein Auto zu überlassen, wenn man wissen kann, dass dieser keinen Ausweis hat.
Noch vor Verfahrensabschluss griff die Luzerner Polizei vier Monate später Villigers Wagen erneut auf. Wieder sass nicht der Regierungsrat, sondern dieselbe nicht fahrberechtigte Person am Steuer. Bei dieser Einvernahme legt Villigers Bekannte plötzlich einen Kaufvertrag vor, datiert auf den 15. Mai 2017 – also noch vor dem ersten Vorfall. Doch eingelöst ist das Fahrzeug im November noch immer auf Villiger. Er habe es verpasst, die Halteränderung zu melden, erklärte er.
«Republik» darf nicht über potenzielle Urkundenfälschung berichtenWie nun klar ist, warf die Luzerner Polizei Villiger Urkundenfälschung vor. Über diesen Vorwurf durfte die «Republik» nicht berichten. Es bestand der Verdacht, dass Villiger den Vertrag nachträglich aufgesetzt und rückdatiert hat, um einem Verfahren zu entgehen.
Trotz der beiden Verkehrsdelikte und dem Verdacht auf Urkundenfälschung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Februar ein. Rechtsexperten, denen die «Republik» den Fall vorlegte, kritisieren dies. Sie kommen zum Schluss, dass Unstimmigkeiten und zumindest ein begründeter Tatverdacht vorliege, der eine Beurteilung durch das Gericht notwendig gemacht hätte.
Staatsanwalt weist Verdacht auf Begünstigung von sichDer ehemalige Basler Staatsanwalt Markus Mohler geht noch einen Schritt weiter. «Es besteht der Verdacht der Begünstigung», spekuliert er in der SRF-Sendung «Schweiz aktuell». Tatsächlich wurde der zuständige Luzerner Staatsanwalt Michael Bucher kürzlich befördert. Gegenüber «Schweiz aktuell» kontert er den Vorwurf: «Das ist sicher nicht so. Die Einstellungsverfügung ist zusammen mit den Akten an die Oberstaatsanwaltschaft gegangen. Diese hat von Gesetzes wegen geprüft, ob der Einstellungsentscheid mit den Akten vereinbar ist.»
Die Oberstaatsanwaltschaft Luzern hat der Verfahrenseinstellung grünes Licht gegeben. «Dieses Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass der Vorwurf der Begünstigung gar nicht aufkommen kann», erklärt sich Bucher und betont, dass die Staatsanwaltschaft allen Verdachten nachgegangen sei, diese sich aber nicht erhärten liessen. Eine Verurteilung wäre deutlich weniger wahrscheinlich gewesen als ein Freispruch.
Villiger: «Wenn das kommt, kann ich grad zurücktreten»Villiger scheint sich der Tragweite der Recherchen zumindest bewusst zu sein: In Gesprächen mit der «Republik» gesteht er Fehler ein. Er habe sich linken lassen, sich in etwas reingeritten, was ihn die Karriere kosten könne. «Man macht alles kaputt. Wegen eines Fehlers, den ich gemacht habe», sagt er. «Wenn das kommt, kann ich grad zurücktreten.»
Immer wieder habe er bei der «Republik» in Erfahrung zu bringen versucht, ob der Artikel über ihn erscheine – und vor allem: ob das noch vor den Wahlen geschehe. In einer Stellungnahme von gestern meinte Villiger, dass er die superprovisorische Verfügung gegen die «Republik» erwirkt habe, damit keine falschen Anschuldigungen verbreitet würden.
Am Sonntag finden im Kanton Zug Wahlen statt. Dass der Fall Villiger seine vierte Legislatur kosten könnte, ist eher unwahrscheinlich. Viele Wahlberechtigte dürften ihre Stimme bereits brieflich abgegeben haben. Urnengänger aber könnten ihre Meinungen jetzt noch ändern. (duc)
Nach dem Aus in den europäischen Wettbewerben muss Basel sparen. Der Kader ist zu gross – und zu teuer.
Mindestens 30 Millionen hätte der FCB in dieser Saison in der Champions League verdienen können. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Immerhin noch 10 Millionen wären es gewesen, wenn Basel die Gruppenphase der Europa League erreicht hätte. Doch die hat man gegen Apoel Nikosia ebenfalls verpasst.
Deshalb heisst es nun: Gürtel enger schnallen. Denn wer nicht auf der europäischen Bühne auftritt, dem fehlt auch das Schaufenster, um im Sommer Spieler teuer verkaufen zu können.
Zudem ist der Kader zu gross – nun, da die Belastung mit sechs zusätzlichen Europacup-Spielen wegfällt. Und zu teuer.
Kuzmanovic verdient 100'000 Franken – im Monat!Mindestens drei Spieler wird der FCB im Winter versuchen abzugeben. An erster Stelle auf der Streichliste steht Zdravko Kuzmanovic (31). Der Mittelfeldspieler kommt bisher lediglich auf einen Startelfeinsatz: Das war beim 3:0 gegen den Unterklassigen FC Montlingen im Cup.
«Man sieht, dass er ein hervorragender Fussballer ist. Aber es ist schwierig zu sagen, ob das auch für höhere Aufgaben reicht», sagte Trainer Marcel Koller nach jenem Cupspiel. Zudem gehört Kuzmanovic, der 2015 für über 2 Mio. zurückgeholt wurde mit einem Monatsgehalt von rund 100 000 Franken zu den Spitzenverdienern bei Basel. Der FCB möchte den Serben lieber heute als morgen loswerden. Bloss: Kuzmanovic hat noch einen Vertrag bis 2020. Möglich, dass man ihm eine Abfindung zahlt und ihn dann gehen lässt.
Kalulu erfüllt Erwartungen nichtAldo Kalulu (22) hätte im Sommer Mohamed Elyounoussi ersetzen sollen. Doch der Franzose spielt unter Marcel Koller keine Rolle mehr. Kalulu ist nur 1,66 m gross und dazu ein Leichtgewicht. Koller bevorzugt Spieler, die mehr Wasserverdrängung haben.
Kalulu, mit grossen Vorschusslorbeeren angetreten, kommt bisher auf lediglich acht (Teil-) Einsätze. Auch seine Ausbeute ist enttäuschend: Nur ein Tor hat der Franzose erzielt. Kalulu hat die Basler im Sommer knapp 2,5 Mio. Ablöse gekostet. In der Lohnhierarchie kommt er nicht ganz an die Spitzenverdiener heran. Aber auch Kalulu schlägt mit mehr als einer halben Million pro Jahr zu Buche.
Was passiert mit Oberlin?Schliesslich ist da noch Dimitri Oberlin (21). Nach seinem Galauftritt vor einem Jahr in der Champions League gegen Benfica entschied sich der FCB im Mai die Kaufoption (rund 5 Mio. Franken) für den von RB Salzburg ausgeliehenen Stürmer zu ziehen. Sportchef Marco Streller bezeichnete Oberlin danach als «eines der grössten Talente in Europa».
Diesem Ruf ist Oberlin bisher nicht gerecht geworden: 12 Spiele, 1 Tor. In Basel hoffte man darauf, den Spieler dereinst für deutlich mehr als die investierten 5,4 Mio. weiterverkaufen zu können. Das scheint heute kaum mehr realistisch, wenngleich ihn nach wie vor diverse ausländische Klubs auf dem Radar haben. Der FCB wäre jedenfalls nicht abgeneigt, den Spieler auch für deutlich weniger ziehen zu lassen.
Entwarnung für Mütter und Väter: Der Hintern ihrer Schützlinge ist sicher. Das haben über 20 Proben von auf dem Schweizer Markt erhältlichen Windeln für Säuglinge und Kleinkinder ergeben, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verterinärwesen (BLV) vornahm.
Die untersuchten Windeln hätten keine chemischen Stoffe enthalten, die für die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern ein Risiko darstellten, schreibt das BLV am Dienstag in einer Mitteilung.
Die Zusammensetzung von Babywindeln sei komplex. Sie würden aus verschiedenen natürlichen Materialien wie Zellulose und aus synthetischen Materialien wie Kunststoff hergestellt und enthielten daher möglicherweise chemische Stoffe, die freigesetzt werden und mit der Haut von Säuglingen und Kleinkindern in Berührung kommen können.
Im Rahmen eines Marktüberwachungsprojekts und in Zusammenarbeit mit der Westschweizer Konsumentenorganisation FRC hat das BLV 21 Proben von Wegwerfwindeln untersuchen lassen, die auf dem Schweizer Markt erhältlich sind.
Die Windeln wurden auf insgesamt 114 Stoffe untersucht. Nachgewiesen werden konnten jedoch lediglich vier, wobei der jeweilige Gehalt gering war und kein Gesundheitsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder darstellt, wie das BLV schreibt. Jeder Händler, der Windeln oder einen anderen Babyartikel in Verkehr bringe, müsse aus gesetzlichen Gründen sicherstellen, dass das Produkt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
WASHINGTON - Das Buch ist schon seit rund zwanzig Jahren auf dem Markt. Doch erst jetzt wird klar, wie brisant der Inhalt ist. Darin vor kommt der umstrittene US-Richterkandidat Brett Kavanaugh. Auch der Autor ist nun ein wichtiger Zeuge.
Ob der umstrittene US-Richterkandidat Brett Kavanaugh den Einzug ins höchste Richtergremium noch schafft, ist offen. Er steht unter Beschuss, weil er als Jugendlicher sexuelle Übergriffe begangen haben soll. Nun wird deshalb seine Jugendzeit durchleuchtet. Davon profitiert ein High-School-Freund von Kavanaugh.
Mark Judge hat 1997 ein Buch über seine Erlebnisse als junger Mann geschrieben. «Wasted: Tales of a Gen X Drunk» (etwa: «Besoffen: Geschichten eines Generation-X-Säufers») ist nach den Aussagen des mutmasslichen Opfers Christine Blasey Ford eine gesuchte Rarität.
Ist Bart in Wirklichkeit Brett?Auf dem US-Portal von Amazon kostet eine ungebrauchte Ausgabe bereits 1999 Dollar. Zuvor gabs das Buch zu ganz normalen Preisen, wie das US-Portal «Marketwatch» berichtet. Auch auf Ebay schiessen die Preise hoch. Sogar andere Memoiren des Autors verkaufen sich plötzlich für Hunderte Franken.
Brennend interessieren dürfte die Käufer besonders eine Person. Denn bei «Barthold Kavanaugh» dürfte es sich um den Richterkandidaten Brett Kavanaugh handeln. Eine Szene beschreibt, wie sich dieser in einem Auto übergibt und dann das Bewusstsein verliert. Judge und Kavanaugh waren Klassenkameraden in der Elite-Schule Georgetown Preparatory School.
FBI-Ermittler befragen AutorInzwischen interessiert sich auch das FBI für die Erinnerungen von Mark Judge. Kavanaughs Schulfreund wurde von den Ermittlern befragt, denn laut Blasey Ford soll er im Zimmer gewesen sein, als der Übergriff passierte. Sie habe Blickkontakt mit ihm gehabt, er habe ihr aber nicht geholfen.
Auch Kavanaugh selbst wurde zum Buch befragt. Auf die Frage, ob er «Barthold Kavanaugh» sei, antworte er: «Das müssen Sie ihn (Red.: Mark Judge) fragen.» (jfr)
DUBLIN - Der Hacker-Angriff auf Facebook mit rund 50 Millionen betroffenen Nutzern könnte auch zu einer Nagelprobe für die neue Datenschutzgrundverordnung der EU werden. Die zuständigen irischen Datenschützer sind an dem Fall dran.
Von den fast 50 Millionen von einem Hacker-Angriff betroffenen Facebook-Nutzer stammen weniger als zehn Prozent aus der Europäischen Union. Das teilte die zuständige irische Datenschutzbehörde am Montagabend bei Twitter mit. Facebook habe zugesichert, «bald» ausführlichere Informationen liefern zu können, hiess es in der knappen Stellungnahme weiter.
Facebook hatte am Freitag mitgeteilt, dass unbekannte Angreifer vollen Zugriff auf fast 50 Millionen Profile bei dem Online-Netzwerk erlangt hatten. Die Basis dafür war der Diebstahl digitaler Schlüssel, mit denen man in einen Account kommt, ohne dafür das Passwort eingeben zu müssen. Die Hacker hätten auch Zugang zu anderen Online-Diensten bekommen können, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Facebook-Login anmeldeten, räumte Facebook ein. Die Lücke sei am Donnerstag geschlossen worden. Nach bisherigen Erkenntnissen hätten die Angreifer nicht versucht, private Nachrichten abzurufen oder etwas im Namen der Nutzer bei Facebook zu posten, hiess es.
Hohe Strafen drohenFacebook hatte die irischen Datenschützer bereits vergangene Woche unterrichtet. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht eine Benachrichtigung der Behörden binnen drei Tagen vor. Unternehmen drohen nach der DSGVO bei Verstössen gegen Datenschutzregeln Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes - das wären im Fall von Facebook 1,6 Milliarden Dollar nach Zahlen von 2017.
Die Stellungnahme der irischen Datenschützer zeugt davon, dass Facebook ihnen etwas mehr Informationen gab als der Öffentlichkeit. Am Freitag hiess es noch bei Fragen nach der regionalen Verteilung der Betroffenen, die Attacke sei breit gestreut gewesen, und Facebook habe bisher keinen Fokus auf bestimmte Gegenden oder Nutzergruppen feststellen können.
Täter noch unbekanntEin Sprecher der irischen Datenschutzbehörde sagte der «Financial Times», sie müsse vor der Eröffnung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens zunächst noch Informationen sammeln und entscheiden, welche Punkte der DSGVO dabei im Mittelpunkt stehen sollen. Dieser Prozess laufe jetzt. Facebook habe die Behörde zwar schnell unterrichtet, in der Mitteilung habe es aber an Details gefehlt. Facebook hatte am Freitag betont, dass das Online-Netzwerk selbst erst am Anfang seiner Untersuchungen zu dem Hacker-Angriff stehe. Unter anderem sei unklar, wer die Täter seien - und man werde es möglicherweise auch nie erfahren.
Die für Justiz und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourová hatte Facebook bereits am Sonntag aufgefordert, uneingeschränkt mit der irischen Behörde zu kooperieren. Man müsse erfahren, was mit Daten betroffener europäischer Nutzer passiert sei. Jourová fügte ihrem Tweet hilfreicherweise gleich einen Link mit einer Zusammenfassung der Pflichten eines Unternehmens bei Entdeckung eines Datendiebstahls hinzu. (SDA)
WINTERTHUR - ZH - Die zehn Gläubigen, die sich diese Woche wegen eines Angriffs in der Winterthurer An'Nur-Moschee vor Gericht verantworten müssen, sollen mit teilbedingten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Ihre Aussagen sind für die Anklage allesamt unglaubhaft.
Die Staatsanwältin fordert für die acht jungen Muslime, ihren Imam und den Vereinspräsidenten teilbedingte Freiheitsstrafen. Mehrere der Beschuldigten sollen zwölf Monate unbedingt erhalten. Das würde bedeuten, dass sie ihre Strafen noch in Halbgefangenschaft absitzen könnten. Andere sollen wegen des Angriffs jedoch schärfer bestraft werden, so dass sie ins Gefängnis müssten.
Die Ausländer sollen zudem zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Diese Forderung hatten alle Betroffenen am Montag bei Prozessbeginn als «Todesurteil» bezeichnet. Die Schweiz sei doch ihre Heimat.
«Unglaubwürdige» Aussagen der AngeklagtenDen zehn Gläubigen wird vorgeworfen, im November 2016 zwei junge vermeintliche «Spitzel» verprügelt, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben. Sie waren überzeugt, dass die beiden Nordafrikaner einen Journalisten mit Informationen versorgt hatten.
Die Beschuldigten streiten jedoch alle Vorwürfe ab. Sie hätten lediglich mit den beiden geredet, weil sie sie beim Fotografieren und Filmen erwischt hätten. Vereinzelte von ihnen hätten sie auch angespuckt. Zu Gewalt sei es jedoch nicht gekommen.
Die Aussagen seien alle unglaubwürdig, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Dienstag, dem zweiten Prozesstag. Es sei um Rache und Bestrafung gegangen. Als Mob mit aggressiver Gruppendynamik seien sie auf die beiden vermeintlichen «Verräter» losgegangen und hätten Selbstjustiz geübt.
Der Vereinspräsident und der Imam hätten in ihrer Funktion als Respektspersonen eigentlich die Gelegenheit gehabt, den Mob zu beruhigen. Dies hätten sie aber nicht getan. Stattdessen hätten sie ein Geständnis aus den Opfern herausgepresst.
Bei den Geschädigten liessen sich gemäss Staatsanwältin keinerlei Lügensignale erkennen. Ein ärztliches Zeugnis attestierte beiden einen «akuten psychotraumatischen Zustand». Einer der beiden hatte zudem ein Schädel-Hirn-Trauma als Folge eines Faustschlages.
Der Beschuldigte, der für diesen Schlag verantwortlich sein soll, sagte am Montag, das Opfer habe sich wohl selber geschlagen oder die Beule sei schon dagewesen. Er sei das jedenfalls nicht gewesen.
Als Beweis für den Angriff dient der Anklage unter anderem das SMS, das eines der Opfer schliesslich von der Toilette aus an einen Polizisten senden konnte: «Urgent, please urgent! Moschee Winterthur, they kill my friend.»
Eine Polizistin, die sich um die beiden Geschädigten kümmerte, gab zu Protokoll, dass sie noch nie so verängstigte Personen gesehen habe. Sie hätten die Pure Angst in den Augen gehabt.
Nach der Staatsanwaltschaft werden die Anwälte der beiden Verprügelten ihre Plädoyers halten. Danach kommen die zehn Anwälte der zehn Beschuldigten an die Reihe. (SDA)
Jakarta – Die Zahl der Todesopfer bei den Erdbeben und dem folgenden Tsunami in Indonesien hat sich nochmals deutlich erhöht. Die Nationale Katastrophenschutzbehörde sprach am Dienstag von mindestens 1234 Toten. Zuletzt war von mindestens 844 Todesopfern die Rede gewesen.
Auf Sulawesi hatten am Freitag ein Erdbeben und ein folgender Tsunami verheerende Verwüstungen angerichtet. (Blick berichtete)
Die Opferzahl dürfte aber noch weiter steigen: Unter den Trümmern von Häusern und im Schlamm werden noch viele weitere Leichen vermutet. Immer noch gibt es Nachbeben. Wahrscheinlich wird es noch Tage dauern, bis das ganze Ausmass der Katastrophe klar ist.
Für Bergungsarbeiten fehlen die RessourcenDas Schicksal von tausenden Bewohnern abgelegener Gebiete ist immer noch unklar. Vielerorts fehlt es zudem an schwerem Gerät, um Trümmer wegzuschaffen. Der Sprecher der Behörde, Sutopo Nugroho, berichtete von mehr als 800 Verletzten. Mindestens 99 Menschen werden noch vermisst.
Zuletzt waren in den Trümmern einer zerstörten Kirche auf Sulawesi 34 tote Bibelschüler gefunden worden. Sie kamen im Jonooge Church Training Centre im bergigen Bezirk Sigi Biromaru südöstlich der Stadt Palu ums Leben. Die Kirche war nach dem Erdbeben von einer Schlammlawine verschüttet worden. Auch dort könnte die Opferzahl noch steigen, weil nach Angaben des Roten Kreuzes zunächst 86 Bibelschüler als vermisst gemeldet wurden.
Weitere Erdbeben in der RegionAm Dienstag wurde der Süden Indonesiens von zwei weiteren Beben erschüttert. Vor der Insel Sumba wurde zunächst ein Beben der Stärke 5,9 gemessen, kurz darauf ein Beben der Stärke 6,0. Berichte über schwere Schäden auf der Insel mit rund 750'000 Bewohnern lagen zunächst nicht vor.
Sumba liegt hunderte Kilometer südlich von Sulawesi und rund 1600 Kilometer südlich der Stadt Palu, die von der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe besonders getroffen wurde. (SDA)
Yves «Chäller» Keller sagt, was ihm sein Komiktalent fürs Blick Live Quiz bringt. Und was er den Mitspielern rät.
Er ist der vierte im Bunde: Yves «Chäller» Keller (34) moderiert nebst Stéphanie Berger (41), Frank Richter (34) und Sven Ivanic (28) das Blick Live Quiz. «Ein sehr spannendes Format, das Interaktive finde ich sehr cool», freut er sich. Er sei aber froh, der Moderator des Spiels zu sein und nicht Teilnehmer, fügt er schmunzelnd an.
«Viele der Allgemeinwissen-Fragen könnte ich nicht beantworten, besonders wenn es um Geschichte wie etwa um die Römer geht. Da müsste ich oft passen.» Besser sei es um sein Wissen in der Sparte Sport allgemein sowie beim Aktualitätswissen bestellt. «Da kann ich punkten.»
Vom Radio zur Comedy«Chäller» startete seine Karriere beim Radio, präsentierte viele Jahre die Morgenshow im Ostschweizer Sender FM1. Nun hat er dort noch ein Comedy-Format. Denn: Wie seine Blick-Quiz-Gspänli zog es auch Yves Keller in Richtung Comedy. Passend zu seiner Job-Herkunft heisst sein aktuelles Bühnenprogramm «Radioaktiv», damit ist er zum Beispiel in Rorschach (10. November) oder Herisau (1. Dezember) unterwegs.
Sein Tipp an die MitspielerUnd sein Talent für Komik komme ihm auch als Präsentator des Blick Live Quiz zugute. «Das Spontane der Comedy hilft mir bei diesem schnellen Spiel», sagt er.
Heute stellt «Chäller» den Kandidaten erneut 11 Fragen. Sein Tipp: «Tut euch in Gruppen zusammen. Mehr Leute wissen immer mehr als einer!» Spielen Sie mit! Gestern spielten über 10752 Quizzerinnen und Quizzer mit beim Blick Live Quiz, davon holten 114 Mitspieler insgesamt 400 Franken. Heute sind 500 Franken im Jackpot. Los gehts um 19.30 Uhr. (wyt)
REGENSDORF ZH - Das Konkursamt teilte Montagnachmittag den 100 Angestellten des Pleite-Becks Keller vor Ort mit, wie sie zu Arbeitslosengeld kommen. Ihr Ex-Chef Klaus Stahl war nicht dabei. Am Telefon erklärt er BLICK, wie es zur Pleite kam.
Letzten Donnerstag erfuhren die Angestellten vom Konkurs des Traditionsbecks Keller. Tags darauf machte ihn BLICK publik. Klaus Stahl (59), der letzte Chef in der 110-jährigen Firmengeschichte, war wie vom Erdboden verschwunden. Er blieb stumm. Das Einzige, was seine Mitarbeiter mitbekamen: Das Konkursamt Zürich-Höngg hatte die Türen der 14 Filialen verriegelt, die Nummernschilder der Lieferwagen abgeschraubt. Und sie hatten keinen Job mehr.
Gestern flossen ein wenig mehr Informationen. Am Nachmittag organisierte das Konkursamt für die rund 100 Betroffenen einen Anlass in den ehemaligen Produktionshallen in Regensdorf ZH. Die Stimmung: so garstig wie das regnerische Wetter. «Ich habe keine Ahnung, warum Stahl die Firma hat pleite gehen lassen», sagt Lieferwagen-Fahrer Ivo Josipovic (63) nach der Veranstaltung zu BLICK. «Ich würde es gerne von ihm hören.» Doch Stahl ist der grosse Abwesende. Stattdessen erklären Beamte den Bäckern und Verkäuferinnen, dass sie jetzt aufs RAV müssen.
Er machte Brezelkönig grossBLICK machte Stahl ausfindig und erreichte ihn nach dem Anlass am Telefon. Warum verabschiedet er sich nicht von seinen Mitarbeitern? Warum stellt er sich nicht dem Frust der Mitarbeiter? «Ich habe mich mit der Konkursverwaltung abgesprochen. Wir wollten, dass alles so sachlich wie möglich bleibt. Da brauchte es mich nicht dazu», sagt Stahl.
Stattdessen kümmere er sich nun darum, dass der Konkurs anständig durchgeführt werde. Den Entlassenen bringt das nichts mehr. Ihr Ärger über den Konkurs kennt keine Grenzen.
Denn Stahl, der Deutsche mit Wohnsitz in Luzern, galt als Fachmann. Sein wichtigster Leistungsausweis: Er war Mitgründer und lange Jahre Geschäftsführer der erfolgreichen Brezelkönig-Stände.
Die Erben-Familie Keller verkaufte Stahl den Betrieb vor anderthalb Jahren wegen seines «bisherigen Erfolgsausweises und der Branchenerfahrung», wie sie in einer Stellungnahme schreibt.
«Für sie ist der Konkurs bedauerlich»Hat Stahl den Beck-Karren an die Wand gefahren? «Die Zahlen waren schon in den fünf bis sechs Jahren vor dem Verkauf an mich nicht mehr gut.» Damit nimmt er die Erben-Familie Keller mit in die Pflicht. «Ich war überzeugt, dass ich das Ruder herumreissen kann.» Er habe das Sortiment gestrafft. «Doch es war schon zu spät.» Der heisse Sommer, der den Leuten den Appetit auf Brot genommen habe, sei der Genickschlag gewesen. Sein Fazit: «Ich hätte die Finger davon lassen sollen.»
Wie viel Geld er in den Sand gesetzt hat, will Stahl nicht sagen. Darben muss er nun kaum: Zwar ist er seit vier Jahren nicht mehr bei Brezelkönig im Boot. Dafür hat er noch sieben andere Firmen, unter anderem das Berghotel und Restaurant Chäserstatt in Ernen VS und eine Firma, bei der man in Waldstücke in der Dominikanischen Republik investieren kann.
Mit den Betroffenen bei Beck Keller fühlt Stahl mit, wie er im Gespräch betont: «Für sie ist der Konkurs bedauerlich.» Das Verkaufspersonal werde aber bestimmt wieder etwas finden, er habe das Interesse vieler Konkurrenten an den Filialen gespürt. Stahl: «Für die Mitarbeiter in der Produktion wird es dagegen schwierig.»
Stan Wawrinka (ATP 74) startet mit einem Sieg ins ATP-Turnier in Tokio. Er gewinnt gegen den Amerikaner Taylor Fritz (ATP 60) in zwei Sätzen 6:3, 6:4.
Stan Wawrinka (ATP 74) meldet sich nach dem Halbfinal-Out in St. Petersburg mit einem Sieg zurück. Der Schweizer schlägt den Amerikaner Taylor Fritz (ATP 60) souverän in zwei Sätzen 6:3, 6:4.
Im Achtelfinal wartet nun der 19-jährige Kanadier Denis Shapovalov (ATP 31) auf den Waadtländer. Dieser setzt sich im Sechzehntelfinal gegen Hyon Cheong aus Korea durch.
Beim ATP-Turnier in St. Petersburg (16.-23. September) scheiterte Shapovalov im Viertelfinal am Slowaken Martin Klizan (ATP 51). Und auch bei Stan hiess die Endstation Martin Klizan. Wawrinka verlor den Halbfinal gegen den 29-jährigen Slowaken in drei Sätzen.
Der Tokio-Achtelfinal zwischen Wawrinka und Shapovalov findet am Mittwoch um ca. 10.20 Uhr statt. (fmü)
In Genf arbeiten Staats- und Regierungschefs der Balkanländer seit Montagabend an ihren Differenzen. Noch im September hatten Serbien und Kosovo das Gespräch verweigert.
Eigentlich wollten Serbiens Präsident Aleksandar Vucic (48) und Kosovos Präsident Hashim Thaci (50) vor wenigen Wochen über ihre Differenzen sprechen. Ein möglicher Gebietstausch sollte diskutiert werden: Die Länder erwägten, einen nördlichen Bezirk im Kosovo gegen ein serbisches Gebiet zu tauschen, in dem überwiegend Kosovaren leben.
Doch aus dem geplanten Gespräch in Brüssel wurde nichts. Die beiden Staatsoberhäupter weigerten sich, sich an einen Tisch zu setzen. Und auch bei der Bevölkerung stiessen die Landtausch-Pläne auf Unmut.
Kosovos Thaci und Serbiens Brnabic an einem TischSeit Montagabend beherbergt das World Economic Forum in Genf nun sieben Staats- und Regierungschefs aus dem gesamten Balkan und Mitteleuropa – darunter auch Kosovos Präsident Thaci und die serbische Ministerpräsidentin Ana Brnabic (43). Beim Gipfeltreffen wollen die Balkanländer daran arbeiten, ihre Differenzen zu überwinden.
Erwartet wird, dass die Staats- und Regierungschefs aus den westlichen Balkanländern ein Protokoll unterzeichnen, das ihre Absicht bekräftigt, die wirtschaftliche Integration und Koordinierung in der Region zu verbessern.
Neben den Staats- und Regierungschefs von Serbien, dem Kosovo, Albanien, Kroatien, Slowenien, Mazedonien und Montenegro nehmen unter anderem die deutsche Bundesministerin der Verteidigung, der türkische Aussenminister sowie die Schweizer Botschafterin Krystyna Marty an dem Gipfeltreffen teil. (kin)
ZÜRICH - In Solothurn und Zürich werden Edelmetalle aus der Asche kremierter Toten gewonnen. Der Zürcher Ethiker Markus Huppenbauer (60) äussert sich gegenüber dieser Praxis skeptisch.
Der Ehering, getragen ein Leben lang. Das Halskettchen, das immer Glück brachte. Die Goldzähne. Implantate aus Silber oder Platin. Nichts ist den Krematorien in Zürich und Solothurn heilig. Was die Leiche am und im Körper trägt, wenn sie in den Ofen geschoben wird, wird rezykliert. Das heisst: Die Edelmetalle werden aus der Asche gefiltert und verkauft (BLICK berichtete).
Für viele eine irritierende Vorstellung. Auch der Zürcher Ethik-Professor Markus Huppenbauer (60) von der Universität Zürich ist skeptisch: «Die zentrale Frage bei dieser Praxis ist, ob die Besitzverhältnisse geklärt sind. Das Gold und die Edelmetalle gehören den Erben. Die Städte dürfen nicht einfach so etwas von der Leiche wegnehmen.»
Die Nachkommen müssen einverstanden seinSo müsse, sagt Markus Huppenbauer, das Einverständnis der Nachkommen eingeholt werden. Er gibt zu bedenken: «Wenn die Angehörigen wollen, dass der Ehering mit auf die Reise gehen soll, dann darf man ihn nicht aus der Asche holen und verkaufen.» Was die Pietät anbelangt, hat der Professor weniger Bedenken.
«Bei einer Erdbestattung wäre es noch etwas anderes», sagt Huppenbauer. «Aber bei einer Kremierung wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Da sehe ich kein Problem der Pietät – solange die Nachkommen mit dem Verkauf der Edelmetalle einverstanden sind.» Gegen das Rezyklieren der gewonnenen Edelmetalle hat Markus Huppenbauer nichts einzuwenden: «Ökologisch gesehen ist es sicher von Vorteil, dass die Edelmetalle nicht einfach entsorgt, sondern weiterverwendet werden.»
90 Prozent lassen ihre Verstorbenen kremierenNur noch jeder zehnte Schweizer lässt seinen verstorbenen Angehörigen begraben. Die allermeisten lassen die Leichen verbrennen und ziehen Urnenbestattungen vor. «Das ist nichts Negatives», sagt Markus Huppenbauer. «Es gibt ja immer weniger Platz auf unseren Friedhöfen. Zudem leben wir in einer mobilen Welt. Die lokale Erdbestattung des Toten macht immer weniger Sinn. Und sicher sind die Kosten einer Grabpflege auch ein Argument.»
Eine zunehmende Kälte und Respektlosigkeit gegenüber den Toten stellt der Ethiker nicht fest. Im Gegenteil: «Noch vor 20 Jahren wurde der Tod tabuisiert. Da galt es, den Toten schnell zu entsorgen. Heute, denke ich, nehmen die Menschen wieder mehr Abschied von ihren Angehörigen. Nur in individualisierter Art. Man trauert mehr privat.»
In Schwarzenburg BE ist es am Montagabend zu einem Verbrechen mit Todesfolge gekommen. Die Hintergründe sind unklar.
Am späten Montagabend wurde der Kantonspolizei Bern eine schwer verletzte Person in Schwarzenburg gemeldet. Die Person verstarb noch vor Ort. Eine Nachbarin sagt zu BLICK: «Ich hörte ein lautes Weinen aus der Wohnung. Es hörte nicht mehr auf!»
Sie sei ins Treppenhaus gegangen, um nachzuschauen. Gemäss aktuellem Kenntnisstand muss von einem Gewaltdelikt ausgegangen werden, schreibt die Kantonspolizei Bern. Eine Nachbarin: «Ich sah später, wie die Polizei eine Frau abführte.» Das will die Polizei gegenüber BLICK nicht bestätigen.
«Die Ermittlungen sind im Gang und laufen auf Hochtouren», heisst es weiter. Mit Blick darauf könnten zur Stunde keine weiteren Informationen bekannt gegeben. Die Kantonspolizei will im Verlauf des Tages weiter informieren. (noo)