Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.
Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.
Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).
Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen.
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.
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The Sustainable Development Report 2026, released by the UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN), finds that fewer than one in five SDG targets are currently on track worldwide. Credit UN Photo/Laura Jarriel
By Cecilia Russell
SRINIGAR, India & PARIS, Jun 23 2026 (IPS)
As the world enters the final years before the 2030 deadline for achieving the Sustainable Development Goals (SDGs), a latest United Nations report has revealed that economic uncertainty, climate change, conflict and growing geopolitical tensions are causing hurdles for the countries to meet the targets.
The Sustainable Development Report 2026, released by the UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN), finds that fewer than one in five SDG targets are currently on track worldwide.
The authors note that the vast majority of UN Member States remain committed to the framework, but a small number of countries, most notably the United States, have moved into active opposition to the paradigm of sustainable development and the multilateral
institutions that underpin it.
Professor Jeffrey D. Sachs, President of the SDSN and a lead author of the report, noted the successes but said conflict was severely impacting the achievement of the goals.
“Support for sustainable development as the global paradigm remains strong throughout the world. Notable success stories have emerged across East and South Asia and in many other countries and regions. Sustainable development cannot be achieved amid ongoing conflict, making peace the top priority of our time,” said Sachs. “As the 2030 landmark approaches, the next era of sustainable development must put the global emphasis on implementation and ensuring strong financing and effective governance at all levels.”
The report highlights encouraging developments, particularly in Asia, where countries such as India and China have made some of the fastest gains since the goals were adopted in 2015.
The report arrives at a critical moment when governments are beginning discussions about what should follow the SDGs after 2030, while many countries continue to grapple with economic uncertainty, climate change, conflict and growing geopolitical tensions.
“Commitment to the SDGs remains strong globally,” the report states, noting that a large majority of countries continue to support sustainable development resolutions at the United Nations.
The SDGs were adopted by all 193 UN member states in 2015 as a universal blueprint to end poverty, protect the planet and ensure prosperity for all. The goals cover a broad range of issues, including hunger, health, education, gender equality, climate action, peace and justice.
Eleven years later, the new report concludes that progress has been uneven.
Globally, only 16.5 percent of SDG targets are on track to be achieved by 2030. The strongest progress has been recorded in areas such as internet access, mobile broadband subscriptions, electricity access, reductions in adolescent fertility rates and new HIV infections.
At the same time, some of the world’s biggest challenges remain stubbornly unresolved.
Targets related to hunger, sustainable agriculture, corruption, press freedom and effective justice systems are among those furthest from achievement. The report has identified SDG 2, Zero Hunger, and SDG 16, Peace, Justice and Strong Institutions, as areas facing some of the most serious setbacks.
Countries affected by war, political instability and weak public finances continue to lag behind.
Finland retained its position as the world’s top performer on the SDG Index, followed by Sweden and Denmark. However, even these leading countries face significant challenges in areas such as responsible consumption, climate action and biodiversity protection.
At the other end of the rankings are countries struggling with conflict and insecurity, including Chad, the Central African Republic and South Sudan.
One of the report’s strongest findings is the growing role of East and South Asia in advancing sustainable development.
According to the study, East and South Asia have outperformed every other region in SDG progress since 2015. Emerging economies that started with lower development baselines have generally moved faster than many wealthier countries.
The report notes that India and Ethiopia recorded the largest gains among major countries, improving their SDG scores by 9.6 and 9.7 percentage points, respectively, since 2015. The Philippines and Vietnam also posted strong gains.
The report says India has climbed 18 places in the SDG rankings since 2015, representing one of the largest improvements among major economies. China improved by 14 places during the same period.
“Countries in East and South Asia have achieved greater SDG progress than those in any other region since 2015,” the report says.
Researchers attribute much of this progress to improvements in socio-economic indicators, including access to services, infrastructure and financial inclusion, though environmental goals remain a challenge across many countries.
India’s country profile in the report shows progress in internet use, digital services, rural road connectivity and access to online government services. However, challenges remain in areas such as air pollution, urban living conditions and research investment.
While support for sustainable development remains widespread, the report has raised concerns about growing strains on international cooperation.
A new Index of Countries’ Support for UN Based Multilateralism ranks Barbados first among 193 UN member states, while the United States ranks last.
Barbados, Antigua and Barbuda, Uruguay, Trinidad and Tobago, the Maldives and several other developing countries occupy the top positions in the ranking.
Furthermore, the report has described the United States as a “statistical outlier” with weak performance across all six indicators used to measure support for multilateral cooperation. It notes that Washington opposed SDG-related resolutions and withdrew from more than 60 international organizations in early 2026.
“There has been a sharp drop across all world regions in the share of member states’ UNGA votes that align with the United States,” the report says. It adds that the United States voted with the international majority in only five percent of recorded UN General Assembly votes in 2025.
India is classified among countries showing moderate support for UN based multilateralism, alongside Canada, Italy, South Korea and Egypt.
The report warns further that growing military spending and increasing participation in conflicts are weakening support for multilateral cooperation in many parts of the world.
Commenting on multilateralism, Dr Guillaume Lafortune, Vice President of the SDSN and a lead author and coordinator of the report said that geopolitical headwinds were testing the resilience of the multilateral system
“The moment calls for all countries to reaffirm the principles of the UN Charter, starting with Article 1, and to cooperate in building acredible global and regional security architecture. The next era of sustainable development must prioritise implementation through a reformed Global Financial Architecture, greater involvement of continental, regional, and local institutions, but also a central role for civil society and universities in driving accountability, innovation, and solutions on the ground.”
Beyond the rankings and statistics, the report includes surveys of experts and more than 1,000 respondents from 127 countries about barriers to achieving the SDGs.
Among the most frequently cited obstacles were lack of political will, poor execution of approved policies, governance failures, corruption, weak public participation and inadequate financing.
Survey participants also highlighted climate change, weak monitoring systems and fragmented institutional coordination as major barriers.
According to the report, 89 percent of respondents identified failure to implement approved strategies as a major obstacle, while 87 percent pointed to geopolitical tensions as a significant barrier to progress.
Respondents from East Asia and South Asia generally expressed more positive views about progress in their countries compared with respondents from North America and Latin America.
The report has argued that the next phase of global development efforts must focus less on creating new goals and more on ensuring implementation.
Researchers have outlined eight priorities for the years ahead, including ending wars, redirecting military spending toward human development, adopting long-term investment plans, strengthening regional cooperation, creating new global financing mechanisms and establishing governance frameworks for emerging technologies such as artificial intelligence and biotechnology.
The report also proposes new UN campuses in Asia, Africa and Latin America and calls for stronger systems of accountability, open data and participatory decision-making.
“Strengthening implementation is the key priority for the post-2030 agenda,” the report reads.
With less than four years remaining before the SDG deadline, the report has stated that the future of sustainable development will depend not on new promises but on the ability of governments and institutions to deliver on the promises already made.
IPS UN Bureau Report
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A local farmer harvests sorghum produced from seeds donated by the Food and Agriculture Organization (FAO) through the “Improving Seeds” project. Credit: FAO/Fred Noy
By Maximilian Malawista
UNITED NATIONS, Jun 23 2026 (IPS)
Armed conflict, economic shocks, and climate pressures are driving worsening food insecurity across many of the world’s most vulnerable regions, according to the latest Hunger Hotspots report outlook for June-November 2026, jointly released by the World Food Programme (WFP) and the Food and Agriculture Organization (FAO).
The report analyzes 13 hunger hotspots where acute food insecurity is expected to worsen through 2026, with Yemen, Palestine, Sudan, South Sudan, Somalia, Nigeria and Haiti among the areas of highest concern. Conflict remains the primary driver of food insecurity in 12 of the 13 hotspots identified in the report.
The report found that in the past five years conflict levels have doubled, with one in six people worldwide being exposed to armed violence in 2025. It identified 117.3 million people as being forcibly displaced as of 2025, severely overwhelming host communities and deepening food insecurity.
The report also warns that famine risks are persisting in multiple locations. Sudan was identified as facing one of the world’s most severe food crises, while famine risks were also identified in Yemen, Gaza, South Sudan, and Somalia. The report also elevated Nigeria and Somalia to the highest point of concern due to deterioration of projections that large parts of their populations could face catastrophic levels of food insecurity through the outlook period. Nigeria is projected to have the largest number of people facing high levels of acute food insecurity among all the identified hotspots, at approximately 34.8 million people affected.
Beyond conflict the main driver of food insecurity, economic and supply chain pressures are compounding, developing new vulnerabilities. At the report’s launch on June 18, representatives from WFP and FAO warned that disruptions to global trade routes can further worsen food insecurity. According to FAO officials, nearly one-quarter of global oil supplies and one-third of the global fertilizer trade pass through the Strait of Hormuz, meaning disruptions can hike fuel prices, transportation and insurance costs, and fertilizer. The FAO says these cascading effects can increase cost of humanitarian operations, raise food prices, and delay delivery of assistance to those who are already undergoing acute food insecurity. For households with already extremely low purchasing power, and humanitarian organizations with a continuously stressed budget, an increase in these factors can have severe consequences.
WFP and FAO warn the climate risks are also mounting, mentioning El Nino’s capabilities of producing uneven rainfall patterns, which could disrupt local agricultural production across multiple vulnerable regions.
While this happens, humanitarian organizations are being further constricted with fewer resources to respond with. According to WFP and FAO, funding to humanitarian groups declined by an estimated 59 percent between 2022 and 2025, which are levels seen last in 2016-2017. During the same period, the share of the population facing high levels of acute food insecurity has doubled, meaning with less than half the funding, humanitarian groups have to deal with double the amount of people in need, as compared to funding and food insecurity levels in 2016-2017. This combination of shrinking aid and rising food insecurity forces humanitarian groups to scale back assistance, despite growing needs.
Responding to a question from Inter Press Service regarding supply chain disruptions, and risk prevention, Rein Paulsen, FAO Director of the Office of Emergencies and Resilience argued that strengthening local food production is part of the solution, also adding that an investment of USD 17.7 million resulted in “the production of some 515 million US dollars’ worth of food in Sudan.” He added that in some contexts, millet production has helped hundreds of thousands of households, despite conflict and disruptions to supply chains. “Greater emphasis on local production is part of the answer,” Paulsen said.
According to FAO figures cited by Paulsen, the millet production program generated roughly USD 29 worth of food production for every dollar invested. The WFP and FAO have stressed that many modern famines are preventable and foreseeable, warning that sustained funding, humanitarian access and early intervention remain critical to preventing food insecurity from escalating into catastrophe.
IPS UN Bureau Report
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La liberté des médias ne peut plus seulement se défendre à l'intérieur des frontières nationales. Dans les Balkans, des réseaux transfrontaliers peuvent façonner l'espace informationnel régional. Telekom Srbija est à l'offensive dans plusieurs pays. Décryptage.
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