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Updated: 5 days 20 hours ago

Erleichterung bei Rappi nach erstem Sieg: «Wir müssen mehr dreckige Tore schiessen»

Wed, 10/03/2018 - 13:50

Die SCRJ Lakers holen die ersten drei Punkte. Verteidiger Sven Berger sagt, wie gut es tut, was wichtig ist – und was besser werden muss.

Im Mitteldrittel hätte niemand auch nur einen Franken auf den SCRJ gesetzt. Die Lakers bringen kaum einen Schuss aufs Lausanne-Tor zustande, sind offensiv absolut harmlos. «Das haben wir in der zweiten Pause dann angesprochen», erklärt Sven Berger.

 

Das scheint zu helfen. Nach dem 1:1-Ausgleichstreffer wächst der Glaube ans Mögliche, 22 Sekunden vor Ende netzt Martin Ness zum ersten Sieg ein. «Die Erleichterung ist jetzt gross», gesteht Berger nach dem Spiel, «die fünf Niederlagen waren schon hart.»

Doch der Verteidiger hebt sogleich die Hände und betont: «Aber es war nicht wie früher!» Der 30-Jährige hat in seinen Jahren bei den Lakers (2007–2011, 2012–2015, seit 2017) mehr Tiefschläge erlebt am Obersee als Höhenflüge.

«Wir haben nicht immer schlecht gespielt»

Während diesem durchzogenen Saisonstart mit fünf Pleiten sei die Mannschaft aber positiv geblieben. «Ehrlich», so Berger. «Wir haben immer betont, wie wichtig es ist, dass wir die Niederlagen nicht einfach akzeptieren, weil wir nicht immer so schlecht gespielt haben.» Die Winner-Mentalität soll nicht wieder dem Verlierer-Image Platz machen.

Dafür sei das Erfolgserlebnis gegen Lausanne nun wichtig gewesen. Damit weitere Siege folgen, muss sich aber noch einiges verbessern. Bisher haben die Lakers noch nie das erste Tor geschossen.

«Dann verkrampfen wir irgendwie, weil wir nicht noch mehr Gegentreffer kassieren wollen.» Also: Frühe Rückstände vermeiden, mehr als zwei Tore in einem Spiel erzielen, «und vor allem mehr dreckige Tore schiessen», sagt Berger.

Die Tabelle SpieleTorverhältnisPunkte1. Biel624:10152. Bern516:7113. Lugano518:1694. Lausanne618:1595. Zug617:1896. Ambri615:1797. SCL Tigers619:1398. Fribourg616:2099. ZSC Lions58:9710. Servette59:13611. Davos69:21612. Lakers68:183

 

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Die grosse Frage: Welches ist das wichtigste Schweizer Kunstwerk?

Wed, 10/03/2018 - 13:49

Jede Woche stellen wir eine gewichtige Frage – und Sie geben Antwort.

Diskutieren Sie mit! Die besten Rückmeldungen werden im SonntagsBlick-Magazin vom 7. Oktober gedruckt. Benutzen Sie für Ihre Antwort das Kommentar-Formular unten.

*Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.

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Kein Deal für Schweizerin bei «Die Höhle der Löwen»: «Ich bleibe mein eigener Boss»

Wed, 10/03/2018 - 13:48

Gestern Abend wagte sich Brigitte Steinmeyer bei Vox in «Die Höhle der Löwen». Die Schaffhauserin überzeugte die Investoren mit dem Diamant Blading aber nicht.

Ein grosses Schild mit Markenlogo, ihr neues Produkt in Übergrösse und sogar eine Testperson brachte Brigitte Steinmeyer (55) mit. Die Permanent-Make-up-Expertin machte bei ihrem Auftritt bei «Die Höhle der Löwen» alles richtig. Von den Investoren gab es viel Lob, angebissen hat aber niemand.

 

Bei Steinmeyers Produkt, dem Diamant Blader, handelt es sich um ein Skalpell, dessen Spitze aus einem geschliffenen Diamanten besteht. Damit können feinste Härchen pigmentiert werden. Dadurch wirken die Augenbrauen ganz natürlich. «Diamant Blading ist ein minimal invalides Verfahren für die Haut. Und die Behandlung ist ganz angenehm», erklärt Steinmeyer dem BLICK. Seit vier Jahren ist die Schaffhauserin mit Diamant Blading am Markt. «Ich bin in 18 Ländern vertreten, man kennt mich weltweit.»

Fünf Mal Nein von den Investoren

Zehn Prozent Firmenanteile bot sie für 100'000 Euro an. Doch von den Investoren gab es fünf Mal ein Nein. «Es hat toll ausgeschaut, aber es ist nicht mein Produkt», sagt Jurorin Dagmar Wöhrl (64) nach kurzer Zeit. Carsten Maschmeyer (59) lobt: «Sie sind ein Diamant im Heuhaufen. Sie können das wunderbar, aber es ist nicht mein Ding.» Auch Ralf Dümmel (51) und Frank Thelen (42) winkten ab. Und was meinte Beauty-Expertin Judith Williams (46)? «Ein Vertrieb in der Kosmetik aufzubauen ist schwierig. Für mich ist es kein Businesscase. Ich wünsche Ihnen viel Glück.»

«Ich bleibe mein eigener Boss»

Brigitte Steinmeyer ist enttäuscht, aber nicht überrascht. «Mein Produkt ist kompliziert. Man schiebt es nicht einfach so über den Ladentisch.» Die Beauty-Expertin gibt sich selbstbewusst. «Es wäre schön gewesen, aber ich brauche keinen Investor. Ich bleibe mein eigener Boss.»

Eine Million für Unternehmer-Zwillinge

Mehr Glück hatten die Zwillinge Alexander und Benjamin Michel (29). Ihre Assistenz-App Finanzguru hat überzeugt. Carsten Maschmeyer investiert 1'000'000 Euro gegen 15 Prozent Firmenanteil. Das ist die höchste Summe, die jemals bei «Die Höhle der Löwen» gesprochen wurde. Auch die Gründershow selbst verbuchte einen Erfolg. Die fünfte Folge erreichte bei den 14- bis 49-jährigen Zuschauern in der Primetime die Marktführerschaft.

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Alarm wegen lebensgefährlicher Hirnhautentzündung: Besucher von Berliner Sex-Club sollten dringend zum Arzt

Wed, 10/03/2018 - 13:30

Am Samstag infizierte sich ein Besucher des Berliner KitKatClubs mit der lebensgefährlichen Meningokokken-Meningitis. Die Ansteckung erfolgt über Flüssigkeiten aus dem Mund- und Rachenraum.

«Partys für zivilisierte Leute» – so wirbt der KitKatClub augenzwinkernd auf seiner Webseite. Doch in der Köpenicker Strasse 76 in Berlin-Reinickendorf wird nicht nur einfach getanzt und getrunken: Der Club ist der bekannteste Sex-Treff der Stadt.

Nackte Menschen auf der Tanzfläche und der Austausch von Körperflüssigkeiten gehören zum Konzept. Wer möchte, kann mitten im Club Geschlechtsverkehr haben. Doch jetzt warnt das zuständige Bezirksamt: Alle Partygäste, die am Wochenende im Berliner KitKatClub feierten, sollten schleunigst zum Arzt!

Kann zum Tod führen

Laut dem Amt infizierte sich am Samstag ein Besucher mit einer lebensgefährlichen Hirnhautenzündung. Die Meningokokken-Meningitis wird über Flüssigkeiten aus dem Mund- und Rachenraum übertragen und kann unbehandelt zum Tod führen.

Übliche Symptome sind starke Kopfschmerzen, hohes Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Nackensteifheit und schwerstes Krankheitsgefühl. Innerhalb weniger Stunden kann sich ein schweres, lebensbedrohliches Krankheitsbild entwickeln. Zur Behandlung und Vorbeugung verschreiben Ärzte in der Regel Antibiotika.

Auch in der Schweiz gibt es Meningokokken

Es gibt verschiedene Arten der bakteriellen Hirnhautentzündung. Bislang wissen die Behörden, dass die im Club übertragenen Meningokokken zu einer der Gruppen A, C, Y, W135 gehören. Nach Informationen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen lassen sich im Schnitt rund 35 Prozent aller Meningokokken-Fälle in der Schweiz der Gruppe C zuordnen.

A, Y und W135 kommen hierzulande nur selten vor, in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara jedoch häufiger. Wer dort hinreist, sollte sich impfen lassen. (kin)

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Grossraubtiere: Beschwerde gegen Wolfsabschuss eingelegt

Wed, 10/03/2018 - 13:21

WWF und Pro Natura wollen den Tod eines Wolfs im Wallis verhindern. Sie haben Rekurs eingelegt gegen eine Abschussbewilligung im Val d'Anniviers. Nach Ansicht der Naturschutzverbände waren die Herdenschutzmassnahmen ungenügend.

Konkret seien die Schafherden bei Zinal VS nicht genügend geschützt gewesen. «Deshalb dürfen die dort gerissenen Tiere nicht in die Berechnung für die Abschussverfügung miteinbezogen werden», sagte WWF-Regionalsekretärin Marie-Thérèse Sangra am Mittwoch der Agentur Keystone-SDA in Berufung auf einen Bericht der Zeitung «Le Nouvelliste».

Weiter sei es wahrscheinlich, dass in dieser Region ein Rudel lebe. Somit bestehe die Gefahr, die Elterntiere zu töten und gleichzeitig die Jungtiere in Gefahr zu bringen. Im Val d'Anniviers waren im Sommer insgesamt 39 Schafe von Wölfen getötet worden.

Gegen den Abschuss eines Wolfes in Goms, wo auf geschützten Weiden mindestens 23 Schafe gerissen und zehn weitere verletzt wurden, legten die Organisationen jedoch keine Berufung ein, wie der Kanton Wallis im September mitteilte. Der Staatsrat hatte die Erlaubnis für die beiden Abschüsse am 7. September erteilt. Sie ist für 60 Tage gültig. (SDA)

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Mögliche Zeugen wurden nicht angehört: Vorwürfe gegen FBI im Fall Kavanaugh

Wed, 10/03/2018 - 13:16

In den USA werfen mögliche Zeugen dem FBI vor, bei den Ermittlungen gegen den Richterkandidaten Bratt Kavanaugh nicht berücksichtigt zu werden.

Sie gaben am Dienstag an, von der Bundespolizei nicht angehört worden zu sein, obwohl sie Angaben zu den Vorwürfen von Christine Blasey Ford und Deborah Ramirez angeboten hätten.

Beide Frauen werfen dem Kandidaten von US-Präsident Donald Trump für das Oberste Gericht sexuelle Übergriffe bis hin zur versuchten Vergewaltigung vor. Das FBI hat bis Freitag Zeit, die Vorwürfe zu untersuchen. Von den Ergebnissen der Ermittlungen hängt ab, ob der als erzkonservativ geltende Kavanaugh in das Oberste Gericht wechseln und damit die Rechtsprechung über Jahre prägen kann.

Drei Frauen werfen sexuelle Übergriffe vor

Bislang werfen drei Frauen Kavanaugh sexuelle Übergriffe vor. Die Psychologie-Professorin Ford hat erklärt, Kavanaugh habe sie 1982 auf einer Party zu vergewaltigen versucht. Ramirez wirft dem Spitzenjuristen vor, sich vor Jahrzehnten auf einer Studentenparty an der Eliteuniversität Yale vor ihr entblösst zu haben.

Julie Swetnick hat ausgesagt, sie habe gesehen, dass Kavanaugh gemeinsam mit anderen auf Partys versucht habe, «Mädchen betrunken und orientierungslos zu machen», damit mehrere Jungs sie in einem Nebenzimmer hätten vergewaltigen können.

In einem Brief an das FBI erheben die Anwälte von Ford schwere Vorwürfe gegen die Ermittler: «Es ist unfassbar, dass das FBI die Vorwürfe von Ford untersucht, ohne sie, Richter Kavanaugh, oder von uns benannte Zeugen zu befragen.»

Der Mitstudent von Ramirez, Richard Oh, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, er habe das FBI-Büro in Denver an Wochenende zweimal kontaktiert, in der Hoffnung, Aussagen machen zu können, die die Darstellung seiner ehemaligen Kommilitonin stützten. «Ich hatte nicht das Gefühl, dass mein Ansprechpartner überhaupt wusste, worum es im Fall Kavanaugh geht», sagte Oh.

Mark Krasberg, der mit Kavanaugh ein Zimmer an der Universität Yale geteilt hatte, sagte, seine Versuche, die richtigen Ansprechpartner beim FBI zu finden, seien erfolglos geblieben. Jo Miller, einer der Unterstützer von Ramirez, sagte, auch die ehemaligen Kommilitonen von Kavanaugh, Tad Low und Kerry Berchem, hätten sich erfolglos um Kontakte zu FBI-Beamten bemüht.

Am Freitag stimmt Senat über Berufung ab

Die Vorwürfe können auf das weitere Verfahren der Richterwahl einen entscheidenden Einfluss haben, denn es gilt als wahrscheinlich, dass die oppositionellen Demokraten im Senat bemängeln werden, dass dem FBI nicht genügend Zeit für die Ermittlungen eingeräumt wurde.

Trump hatte auf rasche Untersuchungen der Vorwürfe gegen seinen Kandidaten für das Richteramt bestanden und die Frist bis Freitag gesetzt. Dann soll der Senat über die Berufung Kavanaughs abstimmen. Die Zeit drängt, weil Anfang November Kongresswahlen stattfinden. Der Wahlausgang ist offen, ein Machtwechsel im Senat zugunsten der Demokraten nicht ausgeschlossen.

Am Dienstag hatte sich Trump zuversichtlich gezeigt, dass Kavanaugh nach der Überprüfung des FBI vom Senat bestätigt wird. Der Fall zeige aber, dass junge Männer heutzutage in beängstigenden Zeiten lebten. «Mein ganzes Leben lang hiess es, man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Aber jetzt ist man schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde.» (SDA)

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Neues Modell: Ringier führt dynamische Preise für Print-Anzeigen ein

Wed, 10/03/2018 - 13:11

Dynamische Preise werden immer beliebter. Nun führen auch die Medienunternehmen Ringier und Ringier Axel Springer Schweiz ein solches Modell für Werbekunden ein.

Die Medienunternehmen Ringier (Herausgeberin des BLICK) und Ringier Axel Springer Schweiz bieten ab Januar dynamische Preise für Anzeigen in ihren Printprodukten. Werbekunden können damit den Preis für ihre Anzeigen direkt beeinflussen.

Als mögliche Kriterien, die den Preis einer Printkampagne beeinflussen können, nannte Ringier am Mittwoch in einem Communiqué Zeitpunkt, Volumen, Titelwahl, Platzierung und Saisonalität. Dieses Angebot sei neu für den Schweizer Markt und mache Printkampagnen deutlich attraktiver, erklärte Ringier.

Neue Buchungsplattform

Nachfolgend werde im zweiten Quartal 2019 in Zusammenarbeit mit der Vermarkterin Admeira eine neue, webbasierte Buchungsplattform «Marketplace Print» lanciert, mit der die Kunden ihre Anzeigenkampagne direkt buchen könnten.

Admeira ist eine Werbeallianz von Ringier und Swisscom, zu der ursprünglich auch die SRG gehört hatte. (zas)

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Nobelpreise: Nobelpreisträgerin mit ETH-Ehrendoktor

Wed, 10/03/2018 - 13:02

Stockholm – Frances Arnold, die Chemie-Nobelpreisträgerin 2018, hat 2015 die Ehrendoktorwürden der ETH Zürich erhalten. Die Innovationskraft ihrer Forschungen hätten «viele Forschende weltweit geprägt, auch an der ETH Zürich», hiess es damals in der Laudatio.

«Frances Arnold war und ist auch für zahlreiche führende Firmen als Beraterin tätig und hat so die Brücke zwischen Akademie und Industrie geschlagen», sagte damals Professor Ralph Müller, Vorsteher des Departements Gesundheitswissenschaften und Technologie, bei der Verleihung.

Arnold gilt als Pionierin in der Verwendung von Methoden gerichteter Evolution bei der Entwicklung neuer Proteine zum Beispiel für Medizin, Biokatalyse und Bio-Brennstoffe. Bei der gerichteten Evolution werden Prozesse der natürlichen Evolution im Labor nachgeahmt, um neue und bessere Enzyme für verschiedene Anwendungen zu gewinnen.

«Die Evolution ist das stärkste Entwicklungsverfahren der Welt, und das sollten wir nutzen, um neue biologische Lösungen für Probleme zu finden», sagte Arnold 2016, als sie in Helsinki den hochrenommierten Millennium Technology Prize entgegenahm. Die neue Technologie ersetze teure, toxische und nicht nachhaltige chemische Verfahren bei der Herstellung von Pharmazeutika, Kosmetika, Textilien, Lebensmittel und Papier.

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Rechtshilfegesuch abgeschlossen: Vaduz liefert Vincenz-Dokumente in die Schweiz

Wed, 10/03/2018 - 12:58

ZÜRICH/VADUZ - Das Rechtshilfeverfahren im Fall Pierin Vincenz ist abgeschlossen, wie die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft bestätigt.

Die Ermittlungen der Zürcher Staatsanwaltschaft um den früheren Raiffeisenbanken-Chef Pierin Vincenz (62) im Fürstentum Liechtenstein sind abgeschlossen.

Robert Wallner von der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft bestätigt einen entsprechenden Bericht des Finanzblogs «Inside Paradeplatz». «Das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Zürich im Fall Vincenz wurde vom Landgericht bewilligt und Anfang Juli beantwortet», so Wallner zu BLICK.

Bereits im Februar hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz die Amtskollegen in Liechtenstein um Rechtshilfe ersucht. Der Verdacht: Vincenz soll im grossen Stil abkassiert haben – etwa bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno.

Heisse Spur führt nach Liechtenstein

Eine Spur führte nach Liechtenstein. Der ehemalige Aduno-CEO Beat Stocker war im Verwaltungsrat und Zeichnungsberechtigter der Aktiengesellschaft «I. C. H. Invest & Consulting Holding» mit Sitz in Mauren FL. Er ist ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. 

Anfang 2015 soll die I. C. H. von einem Konto der LGT in Vaduz eine tiefe Millionensumme auf ein Konto bei der Bank Julius Bär gezahlt haben, das auf Pierin Vincenz lautete.

Zu den mutmasslichen Zahlungen selbst wollte sich Wallner gegenüber BLICK nicht äussern. Vincenz und auch der ehemalige Aduno-Chef Beat Stocker (58) sassen monatelang in Untersuchungshaft. Nach 106 Tagen in U-Haft kamen sie Mitte Juni wieder auf freien Fuss (BLICK berichtete). Für beide gilt die Unschuldsvermutung. (zas)

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Unfall in Niederbipp BE: Töfffahrer stirbt nach Kollision mit Wildtier

Wed, 10/03/2018 - 12:45

Am Dienstagabend ist ein Motorradlenker in Niederbipp BE tödlich verunglückt. Er ist mit einem Wildtier kollidiert.

Am Dienstagabend kam es in Niederbipp BE zu einem tödlichen Unfall. Ein Motorradlenker war um 19.55 Uhr von Niederbipp herkommend in Richtung Aarwangen unterwegs. In der Nähe der Weierhöhe kam es gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Bern zu einer Kollision mit einem Wildtier.

Trotz erster Hilfe durch eine Drittperson und medizinischer Versorgung durch die Ambulanz, ist der 40-jährige Schweizer aus dem Kanton Bern noch auf der Unfallstelle verstorben.

Die Aarwangenstrasse wurde für die Dauer der Unfallarbeiten während rund fünf Stunden gesperrt. Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der Ermittlungen. (man)

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Extremismus: An'Nur-Prozess: «Keine Extremisten»

Wed, 10/03/2018 - 12:43

WINTERTHUR - ZH - Die Anwälte der beschuldigten Moschee-Besucher, die sich seit Montag vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten müssen, haben am Mittwoch ihre Mandanten als unbescholtene Bürger dargestellt. Sie seien «ganz normale Muslime», keine Extremisten.

Sein Mandant sei als gefährlicher Extremist und Salafist gebrandmarkt worden, sagte der Anwalt eines 23-jährigen Schweizers mit kosovarischer Herkunft. «Dabei ist er ein unbescholtener Bürger, nicht vorbestraft, in dörflichen Verhältnissen aufgewachsen.»

Die Staatsanwaltschaft habe sich mit dieser Anklage profilieren wollen und sich von den Medien instrumentalisieren lassen. «Nichts ist auch nur im Ansatz bewiesen.» Sein Mandant sei während des ganzen angeblichen Angriffs im Frauenraum gewesen.

Er forderte für seinen Mandanten einen Freispruch sowie 36'000 Franken Entschädigung für die sechs Monate dauernde Untersuchungshaft. Zudem soll der Staat, also der Steuerzahler, für den Erwerbsausfall aufkommen, weitere 30'000 Franken.

Auch der Anwalt des 22-jährigen Mazedoniers, der einem der vermeintlichen «Verräter» eine Zehnernote in den Rachen gestopft haben soll, forderte einen Freispruch sowie finanzielle Entschädigung für die Untersuchungshaft.

Auch er stellte seinen Mandanten als unbescholtenen Bürger dar. «Er ist ein ganz normaler Muslim, kein Extremist.» Es habe lediglich eine mündliche Auseinandersetzung in der Moschee gegeben, es gebe jedoch keine Beweise für Gewalt. «Die Staatsanwaltschaft hat die Sache wegen der ganzen Medienaufmerksamkeit dramatisiert.»

Der 22-Jährige wäre einer jener Beschuldigten, die gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre des Landes verwiesen werden sollen. «Das wäre unverhältnismässig», sagte der Anwalt weiter. «Er würde in Mazedonien vor dem Nichts stehen.»

Die Staatsanwaltschaft wirft acht jungen Muslimen, ihrem Imam sowie dem Vereinspräsidenten vor, im November 2016 zwei vermeintliche «Spitzel» verprügelt, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben. Sie waren überzeugt, dass die beiden «Verräter» einem Journalisten Film- und Fotoaufnahmen aus der An'Nur-Moschee verkauft hatten.

Mit Hilfe dieser Aufnahmen wurde ein 25-jähriger äthiopischer Vorbeter schliesslich vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen. Er hatte in einer Hasspredigt zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen.

Die Staatsanwältin fordert für die zehn Beschuldigten teilbedingte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Ausländer unter ihnen sollen zudem für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.

«Wir führen einen Prozess gegen Menschen, die ihre Religion über das Rechtssystem in diesem Land stellen», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vom Dienstag. In diesem Land gebe es keinen Raum für Schattensysteme. Und es gebe keinen Platz für Selbstjustiz gegen angebliche «Verräter» einer Religion.

Die Beschuldigten streiten jedoch alle Vorwürfe ab. Sie hätten lediglich mit den beiden geredet. Vereinzelte unter ihnen hätten sie zwar angespuckt und beleidigt. Zu Gewalt sei es aber nicht gekommen. Das Bezirksgericht wird das Urteil am 23. Oktober eröffnen.

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Rätsel um den Nati-Star: Warum kommt Schär in Newcastle nie zum Zug?

Wed, 10/03/2018 - 12:38

Nati-Verteidiger Fabian Schär (26) pendelt bei Newcastle United zwischen Bank und Tribüne. Dabei sagt er: «Ich bin eigentlich gut drauf.»

Als die Nati im September gegen Island 6:0 gewinnt und auch beim 0:1 in England eine gute Falle macht, denkt man: Alles wird gut mit Fabian Schär (26). Der Innenverteidiger überzeugt, spielt stark auf – was beim Spiel in Leicester bestimmt auch seinem Trainer Rafael Benitez aufgefallen ist.

Ein Trugschluss. Seit jener Partie steht Schär bei New­castle keine Sekunde auf dem Platz. Und das, obwohl es der Mannschaft überhaupt nicht läuft: zwei magere Punkte aus sieben Spielen, Abstiegs-Platz 18 von 20 Teams.
Schär durfte einmal in der Liga gegen Chelsea ran, wo beim 1:2 ein Penalty gegen ihn gepfiffen wurde. Und beim 1:3 im Pokal bei Nottingham. Ein Nachteil ist sicher, dass der Ostschweizer mit vier Millionen Euro Ablöse nach dem Abstieg von La Coruna ein Schnäppchen war. Eine hohe Ablöse bringt auch hohe Wertschätzung.

Schär selbst sagt zu BLICK: «Ich bin eigentlich gut drauf. Aber es bleibt mir nichts anderes übrig, als im Training meine Qualitäten zu zeigen, mehr kann ich nicht machen.»

Am Samstag muss New­castle zu Manchester United. Danach ist Nati-Pause. Trainer Vladimir Petkovic wird Schär rund um die Spiele gegen Belgien und ­Island wieder aufbauen müssen. Damit er nachher im Herbst bei Newcastle vielleicht doch noch durchstartet.

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Schiffsunfall: Glimpfliches Ende für Pannenfahrt

Wed, 10/03/2018 - 12:38

Kiel/Klaipeda – Schreck auf der Ostsee: Mitten auf dem Meer löst ein Maschinenschaden an Bord einer Fähre von Deutschland nach Litauen Feueralarm aus. Erst mit Stunden Verspätung läuft das Schiff schliesslich im Zielhafen ein.

Die Pannenfahrt ging glimpflich zu Ende: Mit rund fünf Stunden Verspätung ist eine von einem Maschinenschaden betroffene Ostsee-Fähre in Litauen angekommen.

«Alle Passagiere sind wohlauf», sagte der Sprecher der Reederei DFDS in Kopenhagen, Gert Jakobsen, der Nachrichtenagentur DPA am Dienstag. Verletzte gab es nach Auskunft der Seenotrettungsleitstelle der litauischen Armee nicht.

Auf der Ostsee-Fähre mit knapp 300 Passagieren an Bord war am Dienstag auf dem Weg von Kiel nach Klaipeda ein Feueralarm ausgelöst worden. Die Ursache soll ein Maschinenschaden gewesen sein.

Russische Behörden und das litauische Verteidigungsministerium hatten zunächst von einem Feuer berichtet. Nach Angaben der Reederei entwickelte sich jedoch lediglich Rauch, wodurch die die Feuerlöschanlage ausgelöst wurde. Was genau passiert ist, soll nun untersucht werden.

Das litauische Verteidigungsministerium in Vilnius bestätigte die Ankunft des Schiffes im seinem Zielhafen in Klaipeda. Die Fähre sei aus eigener Kraft zurück in den Hafen gefahren. «Wir bedauern sehr, dass es diesen Zwischenfall gab», sagte der Sprecher weiter.

Sämtliche Passagiere sind wohl auf

An Bord waren 294 Passagiere und 41 Besatzungsmitglieder, dazu zahlreiche Autos und Lastwagen. Litauischen Medienberichten zufolge stammten die meisten Mitreisenden aus Deutschland.

In Folge des Feueralarms hätten sich die Passagiere wie vorgeschrieben an speziellen Punkten versammelt, um auf eine mögliche Rettungsaktion vorbereitet zu sein, teilte die Reederei mit. Eine Evakuierung sei aber nicht nötig gewesen.

Nach Angaben der Seenotrettungsleitstelle und von Passagieren sei auf dem Schiff keine Panik ausgebrochen. Die Besatzung habe sich sehr beruhigend verhalten und die Passagiere mit Essen und kostenlosen Internetzugangscode versorgt, sagte ein Reisender nach der Ankunft dem litauischen Internetportal «15min.lt». An Bord sei auch ein deutsches Jugendorchester gewesen, das spontan ein Konzert für die Passagiere gegeben habe.

Sturm erschwerte die Rettung

Der Vorfall geschah vor der Küste der russischen Exklave Kaliningrad. Das 2010 gebaute Schiff, das unter litauischer Flagge fährt, war den Angaben zufolge zum Zeitpunkt der Panne etwa 110 Kilometer von seinem Zielhafen entfernt. Russische Medien schrieben unter Berufung auf örtliche Behörden, dass vier bis fünf Meter hohe Wellen die Arbeiten erschwerten.

Dennoch gelang es schliesslich, den Motor des Schiffs wieder in Gang zu setzen. Bereits angefragte Schlepper wurden laut dem Reederei-Sprecher nicht gebraucht, nur bei der Einfahrt in den Hafen habe das Schiff Hilfe bekommen. (SDA)

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Jagd: Walliser Jäger erlegen weniger Wild

Wed, 10/03/2018 - 12:37

SITTEN - Wegen der grossen Hitze haben die Walliser Jäger auf der diesjährigen Hochjagd weniger Hirsche erlegt als geplant. In einigen Regionen müssen sie deshalb erneut auf die Pirsch. Der Kanton ordnet eine Nachjagd an.

1416 Hirsche brachten die Waidmänner während der zweiwöchigen Jagd im September zur Strecke, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Das ist rund ein Viertel weniger als im Vorjahr. Das Abschussziel von 2122 Tieren wurde deutlich verfehlt.

Besonders die Hitze machte den Jägern einen Strich durch die Rechnung. Wegen der für die Jahreszeit ausserordentlich hohen Temperaturen war das Rotwild tagsüber weniger aktiv. Darunter litt zudem der Sexualtrieb: Wegen des diskreten Brunftbetriebs gerieten weniger Tiere vor die Büchse.

Weiter verknappten die sengende Sommerhitze und die extreme Trockenheit vielerorts das Nahrungsangebot oberhalb der Waldgrenze. Dies führte dazu, dass sich die Hirsche in den schwieriger zu bejagenden Waldgebieten aufhielten.

Nachjagd dringen nötig

Der Kanton will nun in einigen Regionen, in denen die Abschussvorgaben klar nicht erfüllt wurden, eine zweite Jagd auf das Rotwild durchführen. Dabei müssen mindestens noch 330 weibliche Hirsche im Rahmen der Nachjagd und vereinzelten Zusatzabschüssen durch die Wildhüter erlegt werden.

Eine Kontrolle des Bestands ist nötig, um das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Wildtierarten zu wahren. Auch laben sich Hirsche mit Vorliebe an Knospen und Baumrinden, was dem Wachstum der jungen Bäume und der Erneuerung der wichtigen Schutzwälder schadet.

Bei den Rehen waren die rund 2400 Walliser Jägerinnen und Jäger ebenfalls weniger vom Waidmannsheil verwöhnt als 2017. Sie erlegten 390 Rehgeissen, im Vergleich zu 467 im Vorjahr. Die Abnahme ist einerseits auf den harten Winter und andererseits wie beim Rotwild auf die Trockenheit zurückzuführen.

Die Zahl der erlegten Gämsen beläuft sich auf 2406. Gegenüber dem Vorjahr ist dies einen Rückgang von 428 Tieren. Diese rückläufige Tendenz wurde aufgrund der hohen Winterverluste und der damit verbunden tieferen Abschussquote so erwartet. (SDA)

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Kinder dürfen nicht mit Kanye nach Afrika: Kim Kardashian greift durch

Wed, 10/03/2018 - 12:31

Die aktuellen News aus der Welt des Show-Business der Schweiz, dem Ausland und aus den Königshäusern.

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BLICK-Leser schiessen gegen Miss Schweiz: «Diese Wahl braucht es nicht mehr»

Wed, 10/03/2018 - 12:25

Der Zoff um die Miss-Schweiz-Wahl sorgt bei den BLICK-Lesern für heftige Reaktionen. Viele der User wünschen sich gar die Abschaffung des Schönheitswettbewerbs. Im Zeitalter von #metoo sei die Sendung zudem nicht mehr zeitgemäss.

Riesen-Knatsch um die Miss-Schweiz-Wahl: Gestern legte Anita Buri (40) ihr Amt als Betreuerin der schönsten Schweizerin Jastina Doreen Riederer (20) nieder. Hinter den Kulissen soll es gekracht haben, berichten Insider. «Es ist zu befürchten, dass die Marke jetzt komplett an die Wand gefahren wird», sorgt sich Raffy Locher, der ehemalige Miss-Schweiz-Betreuer, um sein Lebenswerk. Dies sei sehr schade, weil die Marke Miss Schweiz immer noch stark sei.

Doch dem widersprechen die BLICK-Leser in den Kommentarspalten klar und schiessen scharf gegen den Schönheitswettbewerb – die Zeit der Miss Wahl sei abgelaufen:

«Wen, ausser den Missen, interessiert es? Von mir aus hört auf, es wird ja wohl auch immer schwieriger, Sponsoren zu finden.»

«Dieser Brand wurde schon vor einigen Jahren an die Wand gefahren. Zu viel Werbung mit der Miss, zu wenig Vertreterin unseres Landes.»

«Die Miss-Schweiz-Wahl habe ich zuletzt vor zehn Jahren gesehen. Dies ist weder eine starke Marke, noch ist sie es wert, den TV einzuschalten. Biedere Unterhaltung mit meist charakterlosen, leeren Hüllen, die grinsend über die Bühne stolpern. Bis auf ein paar pubertierende Mädchen interessiert dies doch nun wirklich niemanden mehr, wer Miss wird. Sendung absetzen und gut ist.»

«Diese Wahl braucht es nicht mehr.»

«Wär ja auch absolut kein Verlust, wenn diese Veranstaltung verschwinden würde. Im Zeitalter von #metoo und Sexismus hat so was nichts mehr zu suchen.» (brc)

 

 

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United-Legende Scholes mit harter Kritik: «Mourinho blamiert den Verein!»

Wed, 10/03/2018 - 12:16

Manchester United steckt in der Krise. Für Klub-Legende Paul Scholes (43) ist klar, wer dafür verantwortlich ist: Trainer Jose Mourinho (55).

Als Messias ist er gekommen, Jose Mourinho. Seine Mission: Manchester United wieder zur europäischen Supermacht zu formen und die englische Beletage zu dominieren.

Der stolze Verein hinkt seit Ende der Ferguson-Ära (1986 bis 2013) dem Erfolg hinterher. Weder David Moyes noch Ryan Giggs (ad interim) oder Louis van Gaal konnten an die Ägide Fergusons anknüpfen. Und so lechzt man im Old Trafford förmlich nach den richtig glänzenden Trophäen, als Jose Mourinho, «The Special One», im Juli 2016 das Trainerzepter in die Hand nimmt. 

Etwas mehr als 27 Monate später fällt die Bilanz des Portugiesen enttäuschend aus. Je ein Triumph in der Europa League, dem Ligapokal und dem Supercup stehen zu Buche. Zu wenig für eine Mannschaft, dessen Wert auf 975 Mio. Franken geschätzt wird. 

Und in dieser Saison siehts noch düsterer aus. Am vergangenen Wochenende blamieren sich Mourinho und Co bei West Ham (1:3) bis auf die Knochen. In der Tabelle liegt man auf Rang 10 und von den letzten vier Partien konnte man keine einzige gewinnen. Dass die Klubführung noch nicht die Reissleine gezogen hat, verblüfft die Experten auf der Insel.

Mourinho und Pogba zoffen sich

United-Legende Paul Scholes (707 Spiele) nimmt im Rahmen der Champions-League-Übertragung gegenüber «BT Sports» am Dienstagabend kein Blatt vor den Mund: «Ich sitze hier und bin eigentlich überrascht, dass er den Samstag (Niederlage gegen West Ham, d.Red.) überlebt hat. Die Leistung war schlecht. Er geht konstant auf die Spieler los. Sein Maul ist ausser Kontrolle. Er blamiert den Verein!»

Auch Scholes' ehemaliger Teamkollege Rio Ferdinand (39) hält sich mit Kritik nicht zurück: «Es gibt keine Arbeitsethik. Die Einstellung scheint nicht da zu sein. Das fängt beim Trainer an.» Tatsächlich zeichnen sich die «Mancunians» zuletzt durch uninspirierte, lethargische Auftritte aus. Das grosse Problem: Mourinho und Paul Pogba (25) haben das Heu längst nicht mehr auf der gleichen Bühne. Unvergessen ist der Blickaustausch auf dem Trainingsgelände, als man hätte meinen können, dass sich die beiden gleich an die Gurgel gehen.

 

Wie «The Sun» berichtet, soll Pogba seinen Teamkameraden gesagt haben, dass er «den Klub im Januar verlassen wird, es sei denn, Mourinho ist bis dann weg». Januar? Momentan deutet alles darauf hin, dass Mourinho schon sehr viel früher vom Trainerstuhl in Manchester fällt. Der Messias entpuppt sich als Gescheiterten. (sag)

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Bundesstrafgericht: Harzige Ruag-Strafuntersuchung

Wed, 10/03/2018 - 12:06

Es besteht kein hinreichender Tatverdacht für eine Grundbuchsperre für die Wohnung jenes Ruag-Kadermanns, gegen welchen wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz eine Strafuntersuchung läuft. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat in einem am Mittwoch publizierten Beschluss eine Verfügung der Bundesanwaltschaft (BA) für die Sperre aufgehoben.

Das Gericht schreibt in seinen Erwägungen, aus den eingereichten Akten und den Ausführungen der BA lasse sich kein hinreichender Tatverdacht erkennen. Ein solcher ist jedoch nötig für eine Zwangsmassnahme wie die verfügte.

Aus dem Beschluss geht weiter hervor, dass die BA noch wenig in der Hand hat gegen den Kadermann. So habe die BA gegenüber dem Bundesstrafgericht nicht dargelegt, welche Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz dem Beschuldigten konkret vorgeworfen werde.

Die BA habe auch nicht ausgeführt, welche Rolle der Kadermann genau inne gehabt habe, an wen Produkte der Ruag geliefert worden seien und weshalb diese unter das Kriegsmaterialgesetz fallen könnten.

Das Bundesstrafgericht zählt in seinem Beschluss weitere Unklarheiten auf. So gehe aus den Unterlagen der BA nicht ohne weiteres hervor, dass das Geld, mit dem der Beschuldigte die Wohnung gekauft hatte, deliktischen Ursprungs seien.

Auch bezüglich der vorgeworfenen Straftatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung und möglicherweise der ungetreuen Amtsführung sieht das Bundesstrafgericht nicht, worin die BA ein strafbares Verhalten des Mannes zu erkennen glaubt.

Die BA hat den Entscheid des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis genommen und wird dagegen keine Beschwerde einreichen. Dies teilte sie am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Der Entscheid habe keinen Einfluss auf die weitere Verfahrensführung, schreibt die BA. Weitere Angaben mache sie derzeit nicht.

Die BA führte im März eine Hausdurchsuchung beim bundeseigenen Rüstungsbetrieb Ruag durch. Die Ruag hatte von der eigenen Whistleblower-Stelle Hinwiese über mutmasslich dubiose Waffendeals des beschuldigten Kadermitarbeiters mit Russland erhalten. Deshalb reichte sie selbst eine Strafanzeige ein. (Beschluss BB.2018.114 vom 14.09.2018)

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«Er sollte uns besser nicht besuchen»: Swisslos mahnt 184-Millionen-Glückspilz zur Vorsicht

Wed, 10/03/2018 - 12:00

Ein Schweizer hat am Dienstag 184 Millionen Franken im Lotto gewonnen. Swisslos-Sprecher Willy Mesmer sagt, was der Gewinner als Erstes tun muss.

Die Schweiz hat einen neuen Rekord-Lottogewinner! Ein Mann oder eine Frau aus der Nordwestschweiz hat gestern die Summe von 183'897'039.30 Franken gewonnen. Der Einsatz lag bei lediglich 24.50 Franken.

Swisslos-Mediensprecher Willy Mesmer rät dem Gewinner im Gespräch mit BLICK: «Man sollte absolut ruhig bleiben und nichts überstürzen.» Auch ein Besuch bei Swisslos sei nicht immer das Beste, denn das könnte die Anonymität gefährden, erklärt Mesmer weiter.

«Viele Menschen wissen mittlerweile, wo unser Büro ist. Hier gibt es viele neugierige Augen und Ohren, die nach möglichen Gewinnern Ausschau halten können», sagt Mesmer. Gescheiter sei es, bei Swisslos anzurufen. Mesmer empfiehlt sich als Vertrauensmann: «Man kann nach mir verlangen, ich bin für die Auszahlung zuständig!»

Swisslos-Mitarbeiter machen sogar Hausbesuche 

Die Korken knallen im Swisslos-Haus kaum noch: Zwar steht nach wie vor eine Champagner-Flasche Moët bereit. «Seit Monaten ist aber kein Gewinner mehr persönlich vorbeigekommen. Wir hatten daher auch keine Möglichkeit, mit dem Gewinner anzustossen», erzählt Mesmer. Die Mitarbeiter würden stattdessen häufiger die Gewinner zu Hause besuchen.

Für jeden Gewinner stellt sich die Frage nach dem Umzug in eine steuergünstige Gemeinde. Für den gestrigen Gewinner könnte sich ein solcher Wohnsitzwechsel noch lohnen. Relevant bei der Steuerrechnung ist die Gemeinde wichtig, bei der man am letzten Tag des Jahres wohnt und den Lebensmittelpunkt hat.

Mesmer erklärt: «Es reicht nicht, dass man von heute auf morgen ein Haus in einer steuergünstigen Gemeinde kauft und sich dort anmeldet. Man müsste auch glaubhaft bis Ende Jahr dort wohnen.»

80 Prozent der Gewinner bleiben in ihrem Wohnort 

Mesmer ist seit Jahren Mr. Lotto, hat vielen Gewinnern die Hand geschüttelt. Seit drei Jahren befragt er sie, wie sich ihr Leben nach dem Gewinn verändert hat. «Im Herbst verschicken wir Fragebögen an Menschen, die vor fünf Jahren über eine halbe Million Franken gewonnen haben.»

Rund 40 Prozent antworteten. Fast alle sagen, dass es ihnen mit dem Gewinn gut gehe und sie nach wie vor davon leben könnten. «Viele sagten auch, dass sie anonym bleiben konnten», betont Mesmer. Nur die wenigsten ziehen in Villen-Viertel. Rund 80 Prozent wohnen immer noch am selben Ort oder gar in derselben Wohnung!

 

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Bundesgericht: Schwarzenbach muss Steuern nachzahlen

Wed, 10/03/2018 - 12:00

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen. Der Milliardär und Kunstsammler beantragte, dass die Oberzolldirektion auf zwei rechtskräftige Steuer-Nachforderungen zurückkommen soll.

Die Zolldirektion hatte die beiden Nachforderungen in der Höhe von total 11,4 Millionen Franken im Oktober 2014 und Juni 2015 verfügt. Schwarzenbach muss diese Mehrwertsteuer nachzahlen, weil er die Einfuhr verschiedener Kunstobjekte nicht gemeldet oder den Wert der Werke zu tief angegeben hatte.

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass die Bedingungen für eine Wiedererwägung nicht erfüllt seien. Die Oberzolldirektion ist auf das Begehren von Schwarzenbach deshalb zu Recht nicht eingetreten.

Erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die im März vergangenen Jahres durchgeführte Razzia im Hotel Dolder in Zürich und an anderen Orten rechtens war. Dabei waren zur Begleichung der Nachsteuern Kunstwerke als Zollpfand beschlagnahmt worden.

Im Mai dieses Jahres ist Schwarzenbach vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zudem ein Verfahren wegen einer weiteren Nachforderungsverfügung der Zollkreisdirektion hängig. (Urteil 2C_191/2018 vom 10.09.2018)

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