DIW Berlin, EUI-Florence School of Regulation, Technical University Berlin, Universidad Autónoma de Madrid, University College London and Université Libre de Bruxelles are happy to announce a PhD Summer School on "Economic Foundations for Energy and Climate Policies".
The Summer School will be held from 9th to 13th September 2019 at DIW Berlin.
Objectives
The main objective of the School is to provide Economics PhD students with high-level academic training on the micro-economic foundations of energy and climate policy instruments. The School is also aimed at supporting the development of a PhD-student network for students interested in the topic, and connect them with top academics in the field.
Deadline to apply: 30th April 2019 APPLY HERE
Instructors and topics
Format and regulations of the school
Important dates
For further information please contact Olga Chiappinelli at efcp@diw.de
Björn Fischer from the Public Economics department has been granted a scholarship from the Forschungsnetzwerk Alterssicherung (research network for old-age provision) from April 2019 on.
The Dean of the Graduate Center, Prof. Weizsäcker congratulates Björn on his success!
Stefan Etgeton, who works at the Public Economics department, has successfully defended his dissertation at the Freie Universität Berlin.
The dissertation with the title "The Impact of Pension Reforms on Income Inequality, Savings, and Health" was supervised by Prof. Dr. Peter Haan (DIW Berlin, Freie Universität Berlin) and Prof. André Decoster, Ph.D. (KU Leuven).
We congratulate Stefan on his success and wish him all the best for his future career!
The Verein für Socialpolitik has awarded Mathias Huebener, a Post Doctoral Research Associate at the DIW Education and Family Department, with the prize for best dissertation in educational economics. His dissertation is titled "Essays on the impact of education and family policies on the formation of human capital".
The prize is awarded every two years and the winner is admitted into the VfS board for educational economics.
The GC congratulates Mathias on his success!
Zahl der sogenannten Deaths of Despair („Tod aus Verzweiflung“) bei Menschen mittleren Alters von 1991 bis 2015 deutlich gesunken, sowohl in Ost- als auch Westdeutschland und unabhängig vom Geschlecht – Deutlicher Kontrast zu den USA – Reformen des Wohlfahrtssystems sollten auch potentielle Folgen für Gesundheit und Mortalität beachten
Seit den 1990ern hat sich die Zahl der Todesfälle durch Suizid, Alkohol und Drogen bei nichthispanischen Weißen mittleren Alters in den USA mehr als verdoppelt. Analysen am DIW Berlin zeigen nun, dass es in Deutschland keine ähnliche Entwicklung gibt. Peter Haan, Anna Hammerschmid, Robert Lindner und Julia Schmieder untersuchten, wie sich die Mortalitätsraten der 50 bis 54-jährigen in Deutschland seit 1990 entwickelt haben – insbesondere hinsichtlich der sogenannten Deaths of Despair („Tod aus Verzweiflung“), also Suiziden und Todesfällen, die mit Drogen und Alkohol zusammenhängen.
Frau Schmieder, Sie haben die Mortalitätsrate für Männer und Frauen mittleren Alters in Deutschland untersucht und sie in Bezug zu einer ähnlichen Studie in den USA gesetzt. Was hat Sie an diesem Vergleich interessiert?
In den USA ist die allgemeine Mortalitätsrate seit Ende der 90er Jahre für eine ganz bestimmte Bevölkerungsgruppe gestiegen. Das ist die Gruppe von weißen nichthispanischen Männern und Frauen mit geringer Bildung. Dieser Anstieg wird damit erklärt, dass die Lebensumstände für diese Gruppe sich zunehmend verschlechtert haben. Uns hat interessiert, ob es in Deutschland eine ähnliche Bevölkerungsgruppe gibt, für die wir auch solch ein Phänomen beobachten können. [...]
Das Bundeskartellamt hat Facebook Beschränkungen bei der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Der Wettbewerbsökonom Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), kommentiert die Entscheidung wie folgt:
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist eine wegweisende: Erstmals wurde die Rolle von Daten und die Verletzung des Datenschutzes unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten als potentieller Marktmissbrauch unter die Lupe genommen. Obwohl einige Punkte der Entscheidung, etwa die Definition des relevanten Markts und die Messung der Dominanz von Facebook kritisch diskutiert werden, ist die Entscheidung grundsätzlich zu begrüßen. Facebooks Sammlung persönlicher Daten ist besorgniserregend – insbesondere, weil den meisten Nutzerinnen und Nutzern nicht bewusst ist, dass ihre Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden. Der Besitz von großen Datenmengen hat darüber hinaus Konsequenzen für den Wettbewerb, denn Daten können als Eintrittsbarriere gegenüber potentiellen Konkurrenten dienen. Das Bundeskartellamt sendet somit ein von vielen seit langem erwartetes Signal an die große Techkonzerne, dass persönliche Daten eine enorme Quelle von Macht sein können, die nicht missbraucht werden darf. Die Entscheidung wird sicherlich auch eine wichtige Rolle mit Blick auf die vor ein paar Wochen von Facebook angekündigten Pläne spielen, die Messenger-Plattformen von Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Nun wird es darauf ankommen, wie die Entscheidung des Bundeskartellamts durchgesetzt wird.Seit Anfang Februar unterstützt Mirjam Fischer das SOEP-Team dabei, im Rahmen des SOEP die Datenlage über Lesben, Schwulen und Bisexuellen durch eine neue Stichprobe (SOEP-LGB) zu verbessern. Sie wird sich beim Fragendesign einbringen und sich mit der Gewichtung dieser neuen Stichprobe und Auswertung der Daten beschäftigen. Mirjam ist Soziologin und in ihrer wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt sie sich mit der Ungleichheit zwischen Menschen in gleichgeschlechtlichen und in heterosexuellen Beziehungen. In ihrer Dissertation an der Universität Amsterdam, die sie in Kürze verteidigen wird, hat sie vier vergleichende Studien zum Unterschied im sozialen Wohlbefinden zwischen Menschen in gleich- und verschiedengeschlechtlichen Beziehungen in Europa durchgeführt.
Die EU-Kommission hat die geplante Fusion der Zugsparten von Siemens und Alstom untersagt. Dazu eine Einschätzung von Wettbewerbsökonom Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Die Entscheidung der EU-Kommission, die Fusion der Zugsparten von Alstom und Siemens zu stoppen, ist richtig und gut für Europa. In fast allen Märkten hätte der Zusammenschluss zu einem Quasi-Monopol geführt - von Hochgeschwindigkeitszügen über Regionalzüge und U-Bahnen bis hin zu Signaltechnik. Von den vermeintlichen Synergien, mit denen beide Unternehmen argumentieren, hätten die Kunden kaum profitiert. Für diese ist es besser, zwei „Champions“ zu haben, die agil und innovativ sind und in Wettbewerb zueinander stehen, als einen riesigen, aber trägen europäischen „Champion“. Alstom und Siemens wollten sich gegen die Konkurrenz aus China wappnen, so die Argumentation der beiden und der Politik. Aber die Fragmentierung des Eisenbahnmarktes gibt den beiden Unternehmen ohnehin noch auf Jahre hinaus einen Wettbewerbsvorteil: Als langjähriger Käufer von Siemens-Zügen, der seinen Betrieb darauf eingestellt hat, wird ein Bahnunternehmen kaum von einem Tag zum anderen zu einem chinesischen Anbieter wechseln, der andere Standards pflegt. Europäische „Champions“, die zu Lasten des Wettbewerbs geschaffen werden, brauchen wir nicht. Echte „Champions“ züchtet man am ehesten, indem man sie wettbewerbsfähig, innovativ und effizient hält – mittels einer klugen Industriepolitik, die die richtigen Rahmenbedingungen schafft.von Lars Handrich, Nadiya Mankovska und Petra Opitz
Die Ukraine erlebt seit zehn Jahren einen wirtschaftlichen Niedergang, der durch internationale Finanzhilfen abgefedert wird. Seit 20 Jahren drängen westliche Geber auf marktwirtschaftliche Reformen im Energiesektor, die von der Ukraine immer wieder verschleppt oder nur halbherzig umgesetzt wurden. So ist das Land nach wie vor die energieintensivste Volkswirtschaft Europas. Seit 2014 haben daran auch die Einführung von Marktpreisen für Energie für gewerbliche Kunden und die Tariferhöhungen für private Haushalte wenig geändert. Staatlich festgelegte Energietarife beeinträchtigen weiterhin den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Die Regierung sichert mit Verordnungen hohe Gewinne und ermöglicht das Ausnutzen von unterschiedlichen Preisen für verschiedene EndverbraucherInnen, was die Schattenwirtschaft und Korruption befördert. Gleichzeitig fehlen Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Innovation. Internationale Finanzhilfen sollten nicht die Folgen verfehlter Wirtschaftspolitik abfedern, sondern konsequent an die Umsetzung konkreter Reformschritte geknüpft werden. Dies gilt insbesondere für die Einführung von Marktpreisen für alle VerbraucherInnen und die Schaffung von Wettbewerb in der Energiewirtschaft.
Zur von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellten „Nationalen Industriestrategie 2030“ äußert sich der Wettbewerbsökonom Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:
Dass die Bundesregierung in Zeiten, in denen viele eine zu lasche Wettbewerbspolitik beklagen, eine Industriestrategie vorlegt, die den Wettbewerb nicht gerade fördern würde, ist schon bemerkenswert. Auf vielen Märkten werden wenige große Konzerne immer mächtiger und erzielen immer höhere Gewinne – und der deutschen Politik fällt nichts Besseres ein, als Zusammenschlüsse zu Global Playern, also den Trend zu marktbeherrschenden großen Unternehmen, zu fördern? Damit ist sie auf dem Holzweg. Eine solche planwirtschaftliche Industriepolitik sollte eigentlich längst der Vergangenheit angehören. Moderne Industriepolitik sieht jedenfalls anders aus: Sie ermöglicht einen fairen Wettbewerb, der Unternehmen zu Innovationen anstachelt und sie somit wettbewerbsfähig hält. Haben die Unternehmen keinen Wettbewerbsdruck, weil die Politik sie künstlich aufpäppelt, verlieren sie Innovationskraft und langfristig an Boden. Die Idee, dass der Staat besser als der Markt weiß, welche die Technologie, die Sektoren und die Märkte der Zukunft sind, ist ziemlich abwegig. Protektionismus und massive Subventionierung mögen in China zwar derzeit funktionieren. Aber die Strategie, eine schlechte und abgespeckte Kopie davon in Europa zu schaffen, wird nicht erfolgreich sein. Statt schwache Goliaths nach chinesischem Vorbild nachzubauen, sollte Deutschland flinke Davids trainieren.Das Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben, kommentiert DIW-Konjunkturchef und Immobilienökonom Claus Michelsen wie folgt:
Es gibt einen Kompromiss in der Grundsteuerdebatte – dies sind zunächst einmal gute Nachrichten. Denn ohne eine Einigung würden den Kommunen wichtige Steuereinnahmen in Höhe von 14 Milliarden Euro entgehen. Die Anforderungskriterien an den Kompromiss sind ambitioniert: unkompliziert, gerecht und aufkommensneutral. Diesen Ansprüchen wird der Vorschlag aber nur in Teilen gerecht. So ist es richtig, den Bodenwert eines Grundstücks zu einer zentralen Grundlage zu machen. Denn darin spiegeln sich auch die großen Unterschiede kommunaler Infrastruktur wider. Es ist gerecht, die Finanzierung an das Ausmaß zu knüpfen, in dem von diesen Leistungen profitiert wird und daran, welche Erträge mit dem Grundstück erwirtschaftet werden. Kontraproduktiv ist allerdings, den Ertrag des Gebäudes in die Bewertung einfließen zu lassen. Wird der Vorschlag umgesetzt, die Gebäudefläche mit dem regionalen Mietendurchschnitt in die Besteuerung einzubeziehen, wird derjenige bestraft, der das Grundstück nutzt. Das macht den dringend benötigten Neubau von Wohnungen unattraktiver. Stattdessen werden implizit Bodenspekulanten belohnt. Damit wird angesichts der derzeitigen Wohnungsmarktlage eine große Chance vertan. Eine reine Bodenwertsteuer wäre nicht nur einfacher, sondern zudem mit positiven Anreizen zu einer effizienten Bodennutzung verbunden.Das Abrutschen der italienischen Wirtschaft in die Rezession kommentiert der Ökonom Stefan Gebauer, Experte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) für die italienische Konjunktur, wie folgt:
Laut einer ersten Schätzung ist die italienische Wirtschaft im Schlussquartal 2018 das zweite Vierteljahr in Folge geschrumpft. Das Land befindet sich somit voraussichtlich erstmals seit 2013 wieder in einer Rezession. Zum allergrößten Teil sind die Probleme Italiens hausgemacht: Erneut war es vor allem die schwache Inlandsnachfrage, die das Wachstum dämpfte. Verantwortlich dafür sind in erster Linie strukturelle Probleme, etwa die niedrige Produktivität und Investitionstätigkeit der Unternehmen, anhaltende Risiken im Bankensektor, geringe Einkommenszuwächse und eine weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit. Zudem stiftet die Politik der aktuellen Regierung Verunsicherung und belastet so die Nachfrage der heimischen Unternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig. Umso wichtiger wäre es, die strukturellen Defizite des Landes anzugehen und politische Grabenkämpfe – sowohl innerhalb der Regierung als auch mit den europäischen Partnern – schnellstmöglich beizulegen. Dazu benötigt es sowohl eine klug gestaltete Ausgabenpolitik seitens des Staates als auch weitreichende strukturelle Veränderungen. Das gilt etwa mit Blick auf den Arbeitsmarkt, das Bankensystem oder das Investitionsumfeld für den Mittelstand.Nach einem schwachen Schlussquartal der deutschen Wirtschaft stehen die Zeichen nach Einschätzung der Konjunkturexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Jahresauftakt deutlich besser. Das DIW Konjunkturbarometer gibt zunächst aber weiter nach, von 99 auf 95 Punkte. Diese Eintrübung spiegelt in erster Linie die zuletzt enttäuschenden Zahlen aus der Industrie wider, die das Barometer – konstruktionsbedingt – als konjunkturelle Abkühlung interpretiert. Tatsächlich waren aber vorübergehende Sonderfaktoren für die vermeintliche Schwäche verantwortlich: Die Automobilhersteller erhalten nur nach und nach die Zulassungen für ihre Modelle gemäß dem neuen Abgasprüfverfahren; solange die Zertifizierung für einen Fahrzeugtyp nicht abgeschlossen ist, ist der Verkauf gestoppt und die Produktion liegt auf Eis. Die lange Dürreperiode des vergangenen Jahres hat zudem zu Niedrigwasser geführt und damit für den Transport von Waren wichtige Wasserwege zeitweise lahmgelegt.
von Karsten Neuhoff und Heiner von Lüpke
Deutschland gelingt es trotz vieler einzelner klimapolitischer Maßnahmen nicht, seine Treibhausgasemissionen so zu senken, dass die Klimaziele für das Jahr 2020 erreicht werden. Ein Grund dafür ist das Fehlen einer konsistenten Governance- Struktur in der Klimapolitik. Das Klimaschutzgesetz, das die Regierungskoalition noch in der aktuellen Legislaturperiode plant, sollte wesentliche Elemente einer solchen Governance verankern. Dazu zählen sektorale Emissionsminderungsziele mit klaren Verantwortlichkeiten sowie eine sektorübergreifende Koordination. Außerdem sollte eine unabhängige Institution für die Projektionen zu erwartender Emissionsminderungen und das Monitoring der Wirksamkeit von Maßnahmen geschaffen werden. Das Klimaschutzgesetz würde so die Ausgestaltung und Umsetzung sowohl sektorübergreifender als auch sektorspezifischer Maßnahmenpakete verbessern und die Klimapolitik effizienter machen.
Herr von Lüpke, das Bundesumweltministerium will in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Was kann ein solches Klimaschutzgesetz bewirken?
Zuerst einmal ist es ein Ausdruck des politischen Willens der Bundesregierung, ernst zu machen mit Klimaschutzmaßnahmen und damit ein wichtiges Signal. Ein Klimaschutzgesetz kann rechtlich verbindliche Ziele abbilden, die auch Verantwortlichkeiten für Sektoren und Ressorts beinhalten, und es kann institutionelle Pfade und Prozesse regulieren. [...]Über zehn Jahre nach Ausbruch der Großen Finanzkrise und bald zehn Jahre seit Beginn der Europäischen Staatsschuldenkrise sind Fragen zu den Chancen und Risiken der Verschuldung und Debatten über Schuldenbremsen akut geblieben.
Schulden sind die treibende Kraft von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Wohlstand: ohne Verschuldung von privaten Haushalten, Unternehmen und Staaten keine verzinslichen Anlagen, in die Sparer investieren können. Reale Zinsen werden durch produktive Investitionen in der Realwirtschaft generiert. Die aktuellen Niedrigzinsen deuten auf zu geringe Investitionstätigkeit und Sparüberhang hin. Andererseits war die globale Finanzkrise eine Krise der Überschuldung, entstanden aus unproduktiven Investitionen in nicht werthaltige Finanzinstrumente. Überschuldete Banken mussten ihre Schulden abbauen, reorganisiert oder vom Staat gerettet werden. Staaten, die sich dafür an den internationalen Kapitalmärkten verschuldeten, mussten höhere Zinsen zahlen, gerieten in eine Krise und erhielten neue Schulden durch „Rettungspakete“. Gleichzeitig stellen Schuldenobergrenzen ein Hindernis bei der Überwindung von Krisen durch kreditfinanzierte Investitionen dar. Ähnlich auf der Ebene der privaten Haushalte: einerseits brauchen sie Kredite für die produktive Teilhabe am Wirtschaftsleben wie für Existenzgründungen, zum anderen sind gerade einkommens- oder liquiditätsschwächere Verbraucher dem Risiko der Überschuldung ausgesetzt. Zur Vermeidung der Insolvenz müssen sie oft Umschuldungskredite oder Kettenkredite mit teuren Restschuldversicherungen annehmen, die ihre Schuldenlast weiter erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit Verbraucher von einer unverantwortlichen oder wucherischen Kreditvergabe betroffen sind und welche regulatorischen Maßnahmen notwendig sind, um dies zu verhindern. Marktversagen auf Kreditmärkten, sei es durch Wucher, Ausschluss von Kundengruppen oder spekulative Übertreibungen bei der Preisbildung von Anleihen, kann durch staatliche Eingriffe wohlfahrtssteigernd korrigiert werden.
In diesem Vierteljahrsheft geht es um die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Verschuldung und ihre angemessene Regulierung. Zentrale Fragen können u.a. sein:
Willkommen sind theoretische und empirisch fundierte Beiträge. Politische Implikationen der Analysen sollen vorgestellt und diskutiert werden. Auch Positionspapiere aus Verbänden, Politik und Wirtschaft können eingereicht werden.
Autorinnen und Autoren, die einen Beitrag einreichen möchten (in Deutsch oder Englisch), schicken bitte bis zum 15. März einen Abstract über den geplanten Beitrag (maximal 1 Seite) an Peter Hennecke, Doris Neuberger & Dorothea Schäfer (peter.hennecke@fom-net.de, doris.neuberger@uni-rostock.de,dschaefer@diw.de). Die Autorinnen und Autoren erhalten spätestens am 1. April 2019 eine Rückmeldung, ob der Beitrag angenommen wird. Die fertigen Beiträge, die eine Länge von ca. 30.000 Zeichen nicht überschreiten sollen, müssen bis zum 1. September eingereicht werden. Es schließt sich ein mehrstufiger Lektorats- und Überarbeitungsprozess an. Das Vierteljahrsheft soll voraussichtlich Ende 2019 erscheinen.
HerausgeberInnen: Peter Hennecke, Doris Neuberger und Dorothea Schäfer