New chapter on the lack of central authority in Yemen
Bonn, den 02.12.2019. Dürren sind eine der dramatischsten Folgen des Klimawandels. Sie werden häufiger, dauern länger an und werden intensiver. Welche Schäden sie kurz-, mittel- und langfristig anrichten, hängt davon ab, wie verletzlich die betroffenen Öko-, Sozial- und Wirtschaftssysteme sind. Können diese die Folgen von Dürre abfedern und sich erholen, spricht man von Dürreresilienz. In Deutschland haben wir in den letzten zwei Jahren leidvoll erfahren, wie Dürren –verbunden mit hohen Temperaturen – zu großen Verlusten und teilweise irreparablen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in Naturwäldern führten. Die Flüsse führten so wenig Wasser, dass der Schifftransport, die Kühlung von Kraftwerken und die Versorgung von Industrieanlagen mit Brauchwasser gestört waren. Wiederholen sich solche Jahre öfter, ist mit schwerwiegenden Folgen für Natur und Wirtschaft zu rechnen, die selbst im reichen Deutschland nicht einfach kompensiert werden können.
In Entwicklungsländern sind die Folgen ungleich dramatischer: Dürren bedrohen nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Nahrungsmittelversorgung, Einkommensquellen, die Gesundheit, die Trinkwasserversorgung und damit die Lebensgrundlagen der Menschen. Laut einem Bericht des Global Water Institutes könnten bis zum Jahr 2030 zwischen 24 und 700 Millionen Menschen alleine in Afrika aufgrund von Wassermangel vertrieben werden – auch wenn manche Wissenschaftler diese Zahlen skeptisch sehen. Und auch die Natur kann nachhaltig geschädigt werden, wenn sich das Klima ändert und die natürliche Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme überfordert wird.
Alles spricht also dafür, die verheerenden Folgen von Dürren zu verringern – bei uns und anderswo. Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist dabei eine (gewaltige) Aufgabe; die Folgen des schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machenden Klimawandels zu bekämpfen, eine andere. Ginge es nur um die durch den Klimawandel verursachten Schäden, wäre deren Messung und Bezifferung sowie die Frage nach der „Schuld“ relativ schnell geklärt: Historisch sind es vor allem die Industrieländer und aktuell die Schwellenländer, die für den Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.
Aber Dürren werden nicht nur durch den Klimawandel verursacht. Denn sie existieren auch unabhängig davon, und menschliche Einflüsse verstärken Dürren und ihre Folgen, zum Beispiel durch großflächige Verschlechterung der Vegetation und der Bodenqualität durch nicht nachhaltige Bewirtschaftung. Mit modernen Technologien können wir nun immer größere und eigentlich robuste Ökosysteme zerstören, und damit ihre Dürreresilienz. Auf diese Problematik weist auch der Weltbodentag hin, der am 5. Dezember ansteht.
Dürren und Dürreschäden sind also eine höchst komplexe Folge natürlicher Schwankungen, menschengemachter lokaler Umweltschäden und des Klimawandels. Eine eindeutige Zuordnung von „Schuld“ ist in diesem Fall nahezu unmöglich, eine permanente Debatte um Schäden und Verluste vorprogrammiert. Nach römischer Rechtsprechung heißt es „actore non probante reus absolviture“: „Wenn der Kläger die Tatsachen nicht beweisen kann, obsiegt der Beklagte“.
Dies kann aber nicht das Ende der Debatte sein. Die lokalen und regionalen Schäden und ihre Folgen sind zu gravierend, als dass wir uns zurücklehnen und warten können, bis sich neue Erkenntnisse ergeben. Dürren können jahrzehntelange Entwicklungsbemühungen zerstören – auch das sollten wir nicht in Kauf nehmen. Unabhängig von den UN-Klimaverhandlungen müssen wir uns für eine proaktive Förderung von Strategien für mehr Dürreresilienz einsetzen.
So könnte zum Beispiel ein internationaler Dürrefonds Entwicklungsländer bei der Steigerung von Dürreresilienz unterstützen. Er müsste die Eigenanstrengungen von Regierungen und gute Regierungsführung honorieren; er sollte möglichst lokale Initiativen unterstützen; und er sollte weitere Nachhaltigkeitsziele fördern. Denn viele Maßnahmen, die mit Dürre und Dürreresilienz verbunden sind, stehen in direkter Wechselwirkung mit anderen Nachhaltigkeitszielen, wie Ernährungssicherung, nachhaltige Wassernutzung, Bekämpfung von Armut oder Leben an Land. Beispiele sind die Verbreitung robusterer Anbaupflanzen, Mischwälder, Wasserspeicherung im Boden und in Talsperren, Wetterversicherungen, soziale Sicherungssysteme, Lagerhaltung und Einkommensdiversifizierung. Solch ein Fonds könnte aus Entwicklung- und Katastrophengeldern, aus Versicherungsprämien und schon verfügbaren Klimageldern gespeist werden. Der Fonds sollte nicht die Maßnahmen selber finanzieren, dafür sind sie zu vielfältig und teuer; sondern nationale Strategien, die solche Maßnahmen fördern und koordinieren. Das UN-Wüstensekretariat (UNCCD), deren internationales Mandat die Förderung von Dürreresilienz und Bekämpfung von Bodendegradation und Desertifikation ist, könnte einen solchen Fonds verwalten. Er wird aber Katastrophenhilfe in besonders gravierenden Fällen, die es trotz aller Anstrengungen immer wieder geben wird, nicht ersetzen können – auch dies gehört zur Wahrheit über Dürreresilienz.
Dadurch hieße es „in dubio pro res publica“ oder frei nach dem neuen Leitbild des DIE „im Zweifel für das globale Gemeinwohl“.
New journal article on the political implications of climate knowledge
Zusammenfassung:
Aktuelle DIW-Studie zeigt, dass Abstandsregelung für Windräder in Bayern Ausbau der Windenergie um 90 Prozent gedrosselt hat – Ergebnisse lassen sich auf 1000-Meter-Regelung im Bund übertragen: Starke Einbrüche sind auch hier zu erwarten – Akzeptanz für Windenergieanlagen ist eher mit stärkerer finanzieller Beteiligung der Kommunen zu erreichen
Der geplante Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen wird den Ausbau der Windenergie stark drosseln. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die beiden Studienautoren Jan Stede und Nils May haben die Wirkung der bestehenden Mindestabstandsregelung in Bayern analysiert. Seit dem Jahr 2014 muss dort das Zehnfache der Höhe einer Anlage als Abstand zur nächsten Wohnsiedlung eingehalten werden (10 H-Regelung). „Entgegen dem Bundestrend sind die Genehmigungen für Windräder in Bayern in den Folgejahren eingebrochen. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass hierfür die bayerische 10 H-Regelung die Ursache ist“, berichtet DIW-Ökonom Jan Stede.
Insights from Finland, Norway and Iceland
I Brasilien opererer Sydamerikas største narkokartel, PCC. Det har været umuligt for de brasilianske myndigheder at få bugt med kartellet. Der er nemlig ingen, der rigtig ved, hvem medlemmerne er. Det forklarer ph.d.-studerende, Frida Sofie Gregersen, i en analyse i Jyllands-Posten.
Den franske præsident har i et interview erklæret NATO for hjernedød. Han har samtidig endnu en gang opfordret til et stærkere europæisk forsvarssamarbejde. Det har givet anledning til skarpe reaktioner, ikke mindst fra tysk side, hvor forsvarsministeren har taget afstand fra Macrons forsøg på “ at afskaffe NATO til fordel for europæisk forsvar”.
I Brasilien opererer Sydamerikas største narkokartel, PCC. Det har været umuligt for de brasilianske myndigheder at få bugt med kartellet. Der er nemlig ingen, der rigtig ved, hvem medlemmerne er. Det forklarer ph.d.-studerende, Frida Sofie Gregersen, i en analyse i Jyllands-Posten.
Etiopien har med etableringen af fabriksparker søgt at bremse en farlig og omkostningsfuld migration, men det forbliver et åbent spørgsmål, om ansættelse i parkerne udgør et reelt alternativ.
Exploring the mediation of migration in West Africa and beyond
Zusammenfassung:
Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) klettert im November um anderthalb Punkte auf gut 91 Zähler. Nachdem die Wirtschaftsleistung im vergangenen Quartal bereits um 0,1 Prozent gestiegen war, dürfte es auch im laufenden Jahresschlussquartal ein Wachstum in dieser Größenordnung geben. „Zuletzt gab es positivere Nachrichten aus der seit Längerem arg gebeutelten Industrie. Auch wenn die Industrieproduktion zum Jahresausklang noch einmal etwas schrumpfen dürfte, haben sich die Erwartungen aufgehellt und die Auftragslage verbessert“, erklärt DIW-Konjunkturchef Claus Michelsen die Gründe für die Entwicklung. Für das Schlussquartal zeichnet sich das erste Auftragsplus seit fast zwei Jahren ab – und auch die Lieferungen ins Ausland werden wohl weiter zulegen.
Zusammenfassung:
Studie untersucht auf Basis des Mikrozensus, wie frühere Kita-Gebührenabschaffungen das Erwerbsverhalten beeinflusst haben – Kein Effekt auf Erwerbstätigenquote der Mütter, Wochenarbeitszeit steigt nur kurzfristig – Maßnahmen wie gezieltere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten könnten effizienter sein
Die meisten Bundesländer wollen die im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetz“ verfügbaren Gelder des Bundes auch dafür nutzen, alle Eltern in größerem Umfang als bisher bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) deutet jedoch darauf hin, dass dies nicht viel bringen wird – jedenfalls dann nicht, wenn das Ziel lautet, mehr Müttern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine höhere Wochenarbeitszeit zu ermöglichen. Unter anderem auf Basis von Daten des Mikrozensus haben die DIW-FamilienökonomInnen Mathias Huebener, Astrid Pape und C. Katharina Spieß anhand früherer Gebührenbefreiungen der Jahre 2006 bis 2011 untersucht, wie sich diese auf das Erwerbsverhalten der Eltern ausgewirkt haben. Das Kernergebnis: Wird das letzte Kita-Jahr des Kindes vor der Einschulung gebührenfrei, sind nicht mehr Mütter erwerbstätig als vor der Gebührenreform. Allerdings weiten die bereits erwerbstätigen Mütter kurzfristig ihre wöchentliche Arbeitszeit aus – um vier Prozent oder umgerechnet rund 0,8 Stunden.
Zusammenfassung:
Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind führende Bundesländer im Bereich erneuerbarer Energien – 6. jährlicher Bundesländervergleich vom DIW Berlin und das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) im Auftrag von und in Kooperation mit der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) – Analyse bewertet auf Basis von 61 Indikatoren politische Anstrengungen und Erfolge der Länder bei Nutzung von erneuerbaren Energien und beim wirtschaftlich-technischen Wandel
Im Gesamtranking des 6. Bundesländervergleichs erneuerbare Energien belegen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Spitzenpositionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein zentraler Baustein der Klimapolitik. „Die international vereinbarten Klimaschutzziele erfordern, dass die Energieversorgung schnell auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Hierfür müssen Bund und Länder noch mehr tun, sowohl im Stromsektor als auch im Wärmebereich und im Verkehr ”, erläutert Prof. Dr. Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin.
Thore Schlaak, who works at the Forecasting and Economic Policy Department, has successfully defended his dissertation at the Freie Universität Berlin.
The dissertation with the title "Essays on Structural Vector Autoregressions Identified Through Time-Varying Volatility" was supervised by Prof. Dr. Helmut Lütkepohl (DIW Berlin) and Prof. Dr. Lars Winkelmann (FU Berlin).
We congratulate Thore on his success and wish him all the best for his future career.
Klimawandel, Migrationsströme, Sicherheit - Wachsende Herausforderungen wie diese fordern neue Antworten von der EU-Entwicklungspolitik. Allein um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bis zum Jahre 2030 zu erreichen, bedarf es zusätzlicher finanzieller Ressourcen von jährlich bis zu USD 2,5 Billionen in Mittel- und Niedrigeinkommensländern. Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten sind zwar bereits heute die größten Geber weltweit, trotzdem reichen die verfügbaren öffentlichen Gelder nicht aus, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Bei der Suche nach Lösungen konzentrieren sich staatliche und nichtstaatliche Akteure dementsprechend stark auf die Verknüpfung von öffentlichen und privaten Mitteln.
Angesichts ambitionierter Klimaziele und der zunehmenden Präsenz Chinas im Bereich der Entwicklungsfinanzierung beschäftigt sich die gegenwärtige Debatte zur zukünftigen EU-Außenfinanzierung mit der Reform der institutionellen Architektur. Reformen sollen grüne Energien und Beschäftigung in den Partnerländern stärken sowie ein kohärentes europäisches Modell für sozioökonomische Entwicklung nach außen tragen. Während der Wunsch nach einer EU-Außenfinanzarchitektur, die einfacher, sichtbarer und effizienter ist, von allen Akteuren geteilt wird (Europäische Kommission, 2018), gehen die Meinungen weit auseinander, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat eine vom Rat der EU beauftragte Gruppe der Weisen Handlungsszenarien zur Schaffung einer EU Entwicklungsbank entwickelt.
Bei der EU-Entwicklungsfinanzierung kollidieren nationale und supranationale Interessen und institutionelle Belange überlagern oft inhaltliche Überlegungen. Vor diesem Hintergrund argumentieren wir, dass institutionelle und inhaltliche Interessen besser aufeinander abgestimmt werden müssen, um eine effizientere und nachhaltigere Entwicklungsfinanzierung zu erreichen. Insbesondere muss eine reformierte EU-Außenfinanzarchitektur europäische Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele besser mit Partnerbelangen in Einklang bringen. Eine Wirkungsmessung nach einheitlichen Standards trägt dazu bei, übergeordnete Ziele zu erreichen; sie kommuniziert überdies ein erfolgreiches europäisches Entwicklungsmodell. Angesichts der Bedeutung privaten Kapitals für die Entwicklungsfinanzierung sollten in einer reformierten Finanzarchitektur auch die Interessen und Logiken der Privatwirtschaft berücksichtigt werden. Dies ist allerdings nur überzeugend, wenn dabei Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards nicht hintangestellt werden.
Klimawandel, Migrationsströme, Sicherheit - Wachsende Herausforderungen wie diese fordern neue Antworten von der EU-Entwicklungspolitik. Allein um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bis zum Jahre 2030 zu erreichen, bedarf es zusätzlicher finanzieller Ressourcen von jährlich bis zu USD 2,5 Billionen in Mittel- und Niedrigeinkommensländern. Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten sind zwar bereits heute die größten Geber weltweit, trotzdem reichen die verfügbaren öffentlichen Gelder nicht aus, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Bei der Suche nach Lösungen konzentrieren sich staatliche und nichtstaatliche Akteure dementsprechend stark auf die Verknüpfung von öffentlichen und privaten Mitteln.
Angesichts ambitionierter Klimaziele und der zunehmenden Präsenz Chinas im Bereich der Entwicklungsfinanzierung beschäftigt sich die gegenwärtige Debatte zur zukünftigen EU-Außenfinanzierung mit der Reform der institutionellen Architektur. Reformen sollen grüne Energien und Beschäftigung in den Partnerländern stärken sowie ein kohärentes europäisches Modell für sozioökonomische Entwicklung nach außen tragen. Während der Wunsch nach einer EU-Außenfinanzarchitektur, die einfacher, sichtbarer und effizienter ist, von allen Akteuren geteilt wird (Europäische Kommission, 2018), gehen die Meinungen weit auseinander, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat eine vom Rat der EU beauftragte Gruppe der Weisen Handlungsszenarien zur Schaffung einer EU Entwicklungsbank entwickelt.
Bei der EU-Entwicklungsfinanzierung kollidieren nationale und supranationale Interessen und institutionelle Belange überlagern oft inhaltliche Überlegungen. Vor diesem Hintergrund argumentieren wir, dass institutionelle und inhaltliche Interessen besser aufeinander abgestimmt werden müssen, um eine effizientere und nachhaltigere Entwicklungsfinanzierung zu erreichen. Insbesondere muss eine reformierte EU-Außenfinanzarchitektur europäische Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele besser mit Partnerbelangen in Einklang bringen. Eine Wirkungsmessung nach einheitlichen Standards trägt dazu bei, übergeordnete Ziele zu erreichen; sie kommuniziert überdies ein erfolgreiches europäisches Entwicklungsmodell. Angesichts der Bedeutung privaten Kapitals für die Entwicklungsfinanzierung sollten in einer reformierten Finanzarchitektur auch die Interessen und Logiken der Privatwirtschaft berücksichtigt werden. Dies ist allerdings nur überzeugend, wenn dabei Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards nicht hintangestellt werden.
Klimawandel, Migrationsströme, Sicherheit - Wachsende Herausforderungen wie diese fordern neue Antworten von der EU-Entwicklungspolitik. Allein um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bis zum Jahre 2030 zu erreichen, bedarf es zusätzlicher finanzieller Ressourcen von jährlich bis zu USD 2,5 Billionen in Mittel- und Niedrigeinkommensländern. Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten sind zwar bereits heute die größten Geber weltweit, trotzdem reichen die verfügbaren öffentlichen Gelder nicht aus, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Bei der Suche nach Lösungen konzentrieren sich staatliche und nichtstaatliche Akteure dementsprechend stark auf die Verknüpfung von öffentlichen und privaten Mitteln.
Angesichts ambitionierter Klimaziele und der zunehmenden Präsenz Chinas im Bereich der Entwicklungsfinanzierung beschäftigt sich die gegenwärtige Debatte zur zukünftigen EU-Außenfinanzierung mit der Reform der institutionellen Architektur. Reformen sollen grüne Energien und Beschäftigung in den Partnerländern stärken sowie ein kohärentes europäisches Modell für sozioökonomische Entwicklung nach außen tragen. Während der Wunsch nach einer EU-Außenfinanzarchitektur, die einfacher, sichtbarer und effizienter ist, von allen Akteuren geteilt wird (Europäische Kommission, 2018), gehen die Meinungen weit auseinander, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat eine vom Rat der EU beauftragte Gruppe der Weisen Handlungsszenarien zur Schaffung einer EU Entwicklungsbank entwickelt.
Bei der EU-Entwicklungsfinanzierung kollidieren nationale und supranationale Interessen und institutionelle Belange überlagern oft inhaltliche Überlegungen. Vor diesem Hintergrund argumentieren wir, dass institutionelle und inhaltliche Interessen besser aufeinander abgestimmt werden müssen, um eine effizientere und nachhaltigere Entwicklungsfinanzierung zu erreichen. Insbesondere muss eine reformierte EU-Außenfinanzarchitektur europäische Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele besser mit Partnerbelangen in Einklang bringen. Eine Wirkungsmessung nach einheitlichen Standards trägt dazu bei, übergeordnete Ziele zu erreichen; sie kommuniziert überdies ein erfolgreiches europäisches Entwicklungsmodell. Angesichts der Bedeutung privaten Kapitals für die Entwicklungsfinanzierung sollten in einer reformierten Finanzarchitektur auch die Interessen und Logiken der Privatwirtschaft berücksichtigt werden. Dies ist allerdings nur überzeugend, wenn dabei Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards nicht hintangestellt werden.
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