Die am DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine der größten und am längsten laufenden multidisziplinären Panelstudien weltweit, für die derzeit jährlich etwa 30.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten befragt werden. Das SOEP hat den Anspruch den gesellschaftlichen Wandel zu erfassen und steht somit immer neuen und vielfältigen Themen- und Aufgabenfelder gegenüber. Seine Datenerhebung und -generierung folgt dem Konzept des Survey bzw. Data Life Cycle.
Wir suchen im Rahmen einer Elternzeitvertretung ab sofort eine*n
Fachangestellte*n für Markt- und Sozialforschung (w/m/div)
(Vollzeit mit 39 Wochenstunden, Teilzeit ist möglich)
Bonn, 09. Oktober 2023. Am 20. September diskutierte die 78. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) einen Bericht ihres Generalsekretärs, der eine Vertiefung der internationalen Steuerkooperation unter dem Dach der VN vorschlägt. Der Vorschlag wurde vor allem von afrikanischen Staaten vorangetrieben, die mehr Beteiligungsrechte in internationalen Steuerfragen einfordern.
Aktuell werden die großen internationalen Steuerreformen und Standards maßgeblich durch die OECD gestaltet, wo nur die reichen Industriestaaten großen Einfluss haben. Eine breitere Aufstellung in der internationalen Steuerkooperation wird gefordert, da auch viele Länder mittleren und niedrigen Einkommens, deren Steuereinnahmen oft weniger als 15% des BIP betragen, stark von Steuervermeidung und -hinterziehung betroffen sind. In der Debatte der Generalversammlung erhielt die Idee einer Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation viel Zustimmung, wobei wichtige OECD-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, die USA und Großbritannien, sich merklich zurückhielten. Im November 2023 soll die Generalversammlung darüber abstimmen, ob konkrete multilaterale Verhandlungen über eine solche Steuerkonvention eingeleitet werden.
Eine VN-Steuerkonvention ist sinnvoll, um Entscheidungsprozesse zu internationalen Steuerregelungen und Reformen inklusiver und effektiver zu machen. Die VN sind, anders als die OECD oder Club-basierte Formate wie G7 und G20, repräsentativ in ihrer Mitgliedschaft und haben inklusive Entscheidungsprozesse, die die Interessen aller Staaten gleichwertig abbilden. Zudem können alle VN-Mitgliedstaaten bedingungslos teilhaben, vom Setzen der Agenda bis hin zur Implementierung. Daher sollten Entscheidungen zur Reform internationaler Besteuerungsgrundsätze innerhalb der VN gefällt werden.
Internationale Steuerkooperation wird aber seit Jahrzehnten von der OECD angeführt, welche als globale Standardsetzerin für internationale Steuerregeln gilt. Zum Beispiel basiert die Mehrheit der über 3.000 bilateralen Steuerabkommen zwischen Staaten auf einer Vorlage der OECD, welche primär für die eigenen Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Unter den Schlupflöchern im internationalen Steuersystem leiden aber nicht nur OECD-Mitglieder, sondern auch viele andere Länder. Insbesondere die Besteuerung von multinationalen Konzernen und reichen Privatpersonen stellt viele Staaten vor große Herausforderungen. Die Folge sind jährlich milliardenhohe Verluste an weltweiten Steuereinnahmen.
Seit 2015 wurden im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projektes wichtige Reformen zur Bekämpfung internationaler Steuervermeidung vorangetrieben. Das BEPS-Projekt wurde von der G20 beauftragt und maßgeblich von der OECD umgesetzt. Nicht-Mitgliedstaaten der OECD wurden in den Prozess erst in einem zweiten Schritt mit eingebunden, indem sie dem ‚Inclusive Framework on BEPS‘ beitreten können. Acht Jahre nach Beginn des BEPS-Projekts sind jedoch kaum Erfolge beim Kampf gegen globale Steuervermeidung sichtbar, auch wenn das Projekt durchaus positive Veränderungen im Hinblick auf Transparenz und Kapazitätsaufbau herbeigeführt hat.
Auf Initiative mehrerer afrikanischer Länder wurde im letzten Jahr eine VN-Resolution verabschiedet, die den Weg für Diskussionen zu einer multilateralen Steuerkonvention ebnete. Der erwähnte Bericht des VN-Generalsekretärs macht nun drei konkrete Vorschläge, wie die internationale Steuerkooperation ausgestaltet werden könnte: Option 1 ist eine verbindliche multilaterale Konvention, die konkrete Verpflichtungen enthält und im Rahmen ihres Mandats in Besteuerungsrechte der Staaten eingreifen kann. Option 2 ist eine verbindliche Rahmenkonvention, die in erster Linie den Governance-Rahmen für internationale Steuerreformen festlegt und insofern primär konstitutiv ist. Option 3 ist ein unverbindliches Rahmenwerk, welches Leitlinien und Prinzipien für die Reform des internationalen Steuersystems formuliert. Mehrere Vertreter aus Afrika, Asien und Lateinamerika sprachen sich auf der Generalversammlung im September für Option 2 aus.
Unter Option 2 würden zentrale Entscheidungsprozesse der internationalen Steuerkooperation langfristig von der OECD zu den VN verlagert, um Partizipation inklusiver zu machen. Dennoch sollte die über Jahrzehnte angesammelte Expertise der OECD zu internationalen Steuerthemen weiterhin genutzt werden. Zum Beispiel könnten große strategische Entscheidungen zu internationalen Steuerreformen von den VN getroffen werden, während für die Ausarbeitung der technischen Umsetzung die OECD zuständig bliebe (so wie die G20 die OECD mit dem BEPS-Projekt beauftragt hat). Auch die Expertise des IWF und der Weltbank, welche Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu nationalen Steuerreformen beraten, sollte eingebunden werden. Mit der Platform for Collaboration on Tax (PCT) besteht bereits ein koordinierendes Forum, welches die Aufgabenteilung zwischen den vier internationalen Organisationen im Blick behält.
Eine VN-Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation ist zu befürworten, um Verluste aus Steuervermeidung und -hinterziehung effektiv zu bekämpfen und einen Beitrag zur Finanzierung der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung zu leisten. Die OECD hat es trotz großer Anstrengung nicht vermocht, derartige Praktiken wirksam zu unterbinden. Es ist sinnvoll, nun alternative Lösungsansätze zu diskutieren. Auch Deutschland und die EU sollten daher den Vorschlag des VN-Generalsekretärs für eine derartige Steuerkonvention unterstützen, wenn er im November zur Abstimmung kommt.
Bonn, 09. Oktober 2023. Am 20. September diskutierte die 78. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) einen Bericht ihres Generalsekretärs, der eine Vertiefung der internationalen Steuerkooperation unter dem Dach der VN vorschlägt. Der Vorschlag wurde vor allem von afrikanischen Staaten vorangetrieben, die mehr Beteiligungsrechte in internationalen Steuerfragen einfordern.
Aktuell werden die großen internationalen Steuerreformen und Standards maßgeblich durch die OECD gestaltet, wo nur die reichen Industriestaaten großen Einfluss haben. Eine breitere Aufstellung in der internationalen Steuerkooperation wird gefordert, da auch viele Länder mittleren und niedrigen Einkommens, deren Steuereinnahmen oft weniger als 15% des BIP betragen, stark von Steuervermeidung und -hinterziehung betroffen sind. In der Debatte der Generalversammlung erhielt die Idee einer Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation viel Zustimmung, wobei wichtige OECD-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, die USA und Großbritannien, sich merklich zurückhielten. Im November 2023 soll die Generalversammlung darüber abstimmen, ob konkrete multilaterale Verhandlungen über eine solche Steuerkonvention eingeleitet werden.
Eine VN-Steuerkonvention ist sinnvoll, um Entscheidungsprozesse zu internationalen Steuerregelungen und Reformen inklusiver und effektiver zu machen. Die VN sind, anders als die OECD oder Club-basierte Formate wie G7 und G20, repräsentativ in ihrer Mitgliedschaft und haben inklusive Entscheidungsprozesse, die die Interessen aller Staaten gleichwertig abbilden. Zudem können alle VN-Mitgliedstaaten bedingungslos teilhaben, vom Setzen der Agenda bis hin zur Implementierung. Daher sollten Entscheidungen zur Reform internationaler Besteuerungsgrundsätze innerhalb der VN gefällt werden.
Internationale Steuerkooperation wird aber seit Jahrzehnten von der OECD angeführt, welche als globale Standardsetzerin für internationale Steuerregeln gilt. Zum Beispiel basiert die Mehrheit der über 3.000 bilateralen Steuerabkommen zwischen Staaten auf einer Vorlage der OECD, welche primär für die eigenen Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Unter den Schlupflöchern im internationalen Steuersystem leiden aber nicht nur OECD-Mitglieder, sondern auch viele andere Länder. Insbesondere die Besteuerung von multinationalen Konzernen und reichen Privatpersonen stellt viele Staaten vor große Herausforderungen. Die Folge sind jährlich milliardenhohe Verluste an weltweiten Steuereinnahmen.
Seit 2015 wurden im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projektes wichtige Reformen zur Bekämpfung internationaler Steuervermeidung vorangetrieben. Das BEPS-Projekt wurde von der G20 beauftragt und maßgeblich von der OECD umgesetzt. Nicht-Mitgliedstaaten der OECD wurden in den Prozess erst in einem zweiten Schritt mit eingebunden, indem sie dem ‚Inclusive Framework on BEPS‘ beitreten können. Acht Jahre nach Beginn des BEPS-Projekts sind jedoch kaum Erfolge beim Kampf gegen globale Steuervermeidung sichtbar, auch wenn das Projekt durchaus positive Veränderungen im Hinblick auf Transparenz und Kapazitätsaufbau herbeigeführt hat.
Auf Initiative mehrerer afrikanischer Länder wurde im letzten Jahr eine VN-Resolution verabschiedet, die den Weg für Diskussionen zu einer multilateralen Steuerkonvention ebnete. Der erwähnte Bericht des VN-Generalsekretärs macht nun drei konkrete Vorschläge, wie die internationale Steuerkooperation ausgestaltet werden könnte: Option 1 ist eine verbindliche multilaterale Konvention, die konkrete Verpflichtungen enthält und im Rahmen ihres Mandats in Besteuerungsrechte der Staaten eingreifen kann. Option 2 ist eine verbindliche Rahmenkonvention, die in erster Linie den Governance-Rahmen für internationale Steuerreformen festlegt und insofern primär konstitutiv ist. Option 3 ist ein unverbindliches Rahmenwerk, welches Leitlinien und Prinzipien für die Reform des internationalen Steuersystems formuliert. Mehrere Vertreter aus Afrika, Asien und Lateinamerika sprachen sich auf der Generalversammlung im September für Option 2 aus.
Unter Option 2 würden zentrale Entscheidungsprozesse der internationalen Steuerkooperation langfristig von der OECD zu den VN verlagert, um Partizipation inklusiver zu machen. Dennoch sollte die über Jahrzehnte angesammelte Expertise der OECD zu internationalen Steuerthemen weiterhin genutzt werden. Zum Beispiel könnten große strategische Entscheidungen zu internationalen Steuerreformen von den VN getroffen werden, während für die Ausarbeitung der technischen Umsetzung die OECD zuständig bliebe (so wie die G20 die OECD mit dem BEPS-Projekt beauftragt hat). Auch die Expertise des IWF und der Weltbank, welche Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu nationalen Steuerreformen beraten, sollte eingebunden werden. Mit der Platform for Collaboration on Tax (PCT) besteht bereits ein koordinierendes Forum, welches die Aufgabenteilung zwischen den vier internationalen Organisationen im Blick behält.
Eine VN-Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation ist zu befürworten, um Verluste aus Steuervermeidung und -hinterziehung effektiv zu bekämpfen und einen Beitrag zur Finanzierung der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung zu leisten. Die OECD hat es trotz großer Anstrengung nicht vermocht, derartige Praktiken wirksam zu unterbinden. Es ist sinnvoll, nun alternative Lösungsansätze zu diskutieren. Auch Deutschland und die EU sollten daher den Vorschlag des VN-Generalsekretärs für eine derartige Steuerkonvention unterstützen, wenn er im November zur Abstimmung kommt.
Bonn, 09. Oktober 2023. Am 20. September diskutierte die 78. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) einen Bericht ihres Generalsekretärs, der eine Vertiefung der internationalen Steuerkooperation unter dem Dach der VN vorschlägt. Der Vorschlag wurde vor allem von afrikanischen Staaten vorangetrieben, die mehr Beteiligungsrechte in internationalen Steuerfragen einfordern.
Aktuell werden die großen internationalen Steuerreformen und Standards maßgeblich durch die OECD gestaltet, wo nur die reichen Industriestaaten großen Einfluss haben. Eine breitere Aufstellung in der internationalen Steuerkooperation wird gefordert, da auch viele Länder mittleren und niedrigen Einkommens, deren Steuereinnahmen oft weniger als 15% des BIP betragen, stark von Steuervermeidung und -hinterziehung betroffen sind. In der Debatte der Generalversammlung erhielt die Idee einer Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation viel Zustimmung, wobei wichtige OECD-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, die USA und Großbritannien, sich merklich zurückhielten. Im November 2023 soll die Generalversammlung darüber abstimmen, ob konkrete multilaterale Verhandlungen über eine solche Steuerkonvention eingeleitet werden.
Eine VN-Steuerkonvention ist sinnvoll, um Entscheidungsprozesse zu internationalen Steuerregelungen und Reformen inklusiver und effektiver zu machen. Die VN sind, anders als die OECD oder Club-basierte Formate wie G7 und G20, repräsentativ in ihrer Mitgliedschaft und haben inklusive Entscheidungsprozesse, die die Interessen aller Staaten gleichwertig abbilden. Zudem können alle VN-Mitgliedstaaten bedingungslos teilhaben, vom Setzen der Agenda bis hin zur Implementierung. Daher sollten Entscheidungen zur Reform internationaler Besteuerungsgrundsätze innerhalb der VN gefällt werden.
Internationale Steuerkooperation wird aber seit Jahrzehnten von der OECD angeführt, welche als globale Standardsetzerin für internationale Steuerregeln gilt. Zum Beispiel basiert die Mehrheit der über 3.000 bilateralen Steuerabkommen zwischen Staaten auf einer Vorlage der OECD, welche primär für die eigenen Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Unter den Schlupflöchern im internationalen Steuersystem leiden aber nicht nur OECD-Mitglieder, sondern auch viele andere Länder. Insbesondere die Besteuerung von multinationalen Konzernen und reichen Privatpersonen stellt viele Staaten vor große Herausforderungen. Die Folge sind jährlich milliardenhohe Verluste an weltweiten Steuereinnahmen.
Seit 2015 wurden im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projektes wichtige Reformen zur Bekämpfung internationaler Steuervermeidung vorangetrieben. Das BEPS-Projekt wurde von der G20 beauftragt und maßgeblich von der OECD umgesetzt. Nicht-Mitgliedstaaten der OECD wurden in den Prozess erst in einem zweiten Schritt mit eingebunden, indem sie dem ‚Inclusive Framework on BEPS‘ beitreten können. Acht Jahre nach Beginn des BEPS-Projekts sind jedoch kaum Erfolge beim Kampf gegen globale Steuervermeidung sichtbar, auch wenn das Projekt durchaus positive Veränderungen im Hinblick auf Transparenz und Kapazitätsaufbau herbeigeführt hat.
Auf Initiative mehrerer afrikanischer Länder wurde im letzten Jahr eine VN-Resolution verabschiedet, die den Weg für Diskussionen zu einer multilateralen Steuerkonvention ebnete. Der erwähnte Bericht des VN-Generalsekretärs macht nun drei konkrete Vorschläge, wie die internationale Steuerkooperation ausgestaltet werden könnte: Option 1 ist eine verbindliche multilaterale Konvention, die konkrete Verpflichtungen enthält und im Rahmen ihres Mandats in Besteuerungsrechte der Staaten eingreifen kann. Option 2 ist eine verbindliche Rahmenkonvention, die in erster Linie den Governance-Rahmen für internationale Steuerreformen festlegt und insofern primär konstitutiv ist. Option 3 ist ein unverbindliches Rahmenwerk, welches Leitlinien und Prinzipien für die Reform des internationalen Steuersystems formuliert. Mehrere Vertreter aus Afrika, Asien und Lateinamerika sprachen sich auf der Generalversammlung im September für Option 2 aus.
Unter Option 2 würden zentrale Entscheidungsprozesse der internationalen Steuerkooperation langfristig von der OECD zu den VN verlagert, um Partizipation inklusiver zu machen. Dennoch sollte die über Jahrzehnte angesammelte Expertise der OECD zu internationalen Steuerthemen weiterhin genutzt werden. Zum Beispiel könnten große strategische Entscheidungen zu internationalen Steuerreformen von den VN getroffen werden, während für die Ausarbeitung der technischen Umsetzung die OECD zuständig bliebe (so wie die G20 die OECD mit dem BEPS-Projekt beauftragt hat). Auch die Expertise des IWF und der Weltbank, welche Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu nationalen Steuerreformen beraten, sollte eingebunden werden. Mit der Platform for Collaboration on Tax (PCT) besteht bereits ein koordinierendes Forum, welches die Aufgabenteilung zwischen den vier internationalen Organisationen im Blick behält.
Eine VN-Rahmenkonvention zu internationaler Steuerkooperation ist zu befürworten, um Verluste aus Steuervermeidung und -hinterziehung effektiv zu bekämpfen und einen Beitrag zur Finanzierung der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung zu leisten. Die OECD hat es trotz großer Anstrengung nicht vermocht, derartige Praktiken wirksam zu unterbinden. Es ist sinnvoll, nun alternative Lösungsansätze zu diskutieren. Auch Deutschland und die EU sollten daher den Vorschlag des VN-Generalsekretärs für eine derartige Steuerkonvention unterstützen, wenn er im November zur Abstimmung kommt.
Die Gewinnerin des diesjährigen Alfred-Nobel-Gedächtnispreises für Wirtschaftswissenschaften ist die US-Ökonomin Claudia Goldin von der Harvard University. Dazu äußert sich DIW-Präsident Marcel Fratzscher wie folgt:
Die Wahl von Claudia Goldin als Wirtschaftsnobelpreisträgerin 2023 ist exzellent und auch überraschend. Die Ungleichheit von Chancen gewinnt in den Wirtschaftswissenschaften international zunehmend an Bedeutung. Claudia Goldin hat mit ihrer Forschung viele Leerstellen gefüllt, insbesondere in der Forschung zur Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Sie zeigt auf, wie groß die Bedeutung von Werten, aber auch von Diskriminierung, für die Ungleichheit von Bildungschancen, Jobs, Bezahlung und Karrieren immer noch sind.Die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt sucht zur Mitarbeit im Projekt „Offene Wasserstoff-Modellierung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft (w/m/div) für 10 Wochenstunden.
Im Projekt „Offene Wasserstoff-Modellierung“ verwendet das DIW Berlin gemeinsam mit den Projektpartnern an der TU Berlin verschiedene Energiemodelle, um die Bedingungen für die zukünftige Wasserstoffnutzung in Deutschland zu erforschen. Die im Projekt entwickelten und genutzten Modelle und Daten werden quelloffen öffentlich bereitgestellt.
Die am DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine der größten und am längsten laufenden multidisziplinären Panelstudien weltweit, für die derzeit jährlich etwa 30.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten befragt werden. Das SOEP hat den Anspruch den gesellschaftlichen Wandel zu erfassen und steht somit immer neuen und vielfältigen Themen- und Aufgabenfelder gegenüber. Seine Datenerhebung und -generierung folgt dem Konzept des Survey bzw. Data Life Cycle.
Ab sofort suchen wir eine*n
Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (w/m/div) (Vollzeit)
Bonn, 02. Oktober 2023. Der laufende Reformprozess innerhalb der Weltbank erreicht während der bevorstehenden Jahrestagung in Marrakesch, Marokko, vom 9. bis 15. Oktober 2023 einen entscheidenden Punkt. Die Bank sollte diesen Moment nutzen, um mutige und sinnvolle Veränderungen zu beschließen, die sie in die Lage versetzen, die Herausforderungen der globalen nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels zu meistern.
Während über die Ausweitung des Mandats der Weltbank auf die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter, insbesondere des Klimawandels, weitgehend Einigkeit herrscht, gibt es nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Schlagkraft der Bank erhöht werden kann. Auf der Jahrestagung sollten sich die Anteilseigner*innen dazu verpflichten, die Darlehenskapazität der Weltbank weit über die auf der Frühjahrstagung zugesagten 50 Milliarden Dollar für die nächsten zehn Jahre hinaus zu erhöhen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über die Folgen einer Ausweitung der Aufgaben der Weltbank ohne eine entsprechende Aufstockung ihrer Mittel im Klaren zu sein. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Fähigkeit der Bank, ihre Ziele angesichts des enormen Finanzbedarfs zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und zur Bewältigung des Klimawandels zu erreichen, sondern erzwingt auch unerwünschte Kompromisse. Insbesondere könnte dies die Bank dazu drängen, Ressourcen von der Armutsbekämpfung auf die Bekämpfung des Klimawandels zu verlagern - eine Sorge, die von Interessengruppen aus mehreren Regionen während der Konsultationen zum Reformprozess geäußert wurde. Darüber hinaus würde sich der Schwerpunkt der Weltbank unweigerlich auf Mitteleinkommensländer zu Lasten von Niedrigeinkommensländern verlagern. Um das Versprechen einhalten zu können, dass die Reform keine derartigen Kompromisse erfordert, muss die Finanzkraft der Weltbank erheblich gestärkt werden.
Die jüngsten Schritte, insbesondere der Vereinigten Staaten und Deutschlands, zur Erhöhung der Darlehenskapazität der Weltbank sind sehr lobenswert und sollten durch ähnliche Zusagen anderer großer Anteilseigner*innen ergänzt werden. Das Ersuchen von US-Präsident Joe Biden an das US-Repräsentantenhaus, über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche Darlehenskapazitäten in Höhe von 25 Milliarden Dollar zu bewilligen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung durch die republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus noch unsicher ist, könnte eine solche Geste die Kreditvergabekapazität der Bank drastisch erhöhen, insbesondere, wenn darauf diplomatische Bemühungen folgen, um andere Anteilseigner*innen zu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen.
Auch die Schritte Deutschlands sind von Bedeutung. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte gemeinsam mit Ministerin Annalena Baerbock und Ministern Svenja Schulze an, dass seine Regierung in so genanntes Hybridkapital investieren und damit zusätzliche Kreditvergabekapazitäten in Höhe von bis zu 2 Mrd. USD freisetzen werde. Auch wenn der Betrag im Vergleich zur bestehenden Finanzierungslücke noch gering ist, so ist der Schritt der deutschen Regierung doch von großer Bedeutung, da es das erste Mal ist, dass ein Großaktionär der Weltbank diese Art der Finanzierung zur Verfügung stellt. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Bedeutung von Hybridkapital - das Charakteristika sowohl von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist und das durch nachrangige Darlehen oder die Emission von Genussscheinen gebildet wird, aber nicht mit Stimmrechten einhergeht - als Möglichkeit zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für nachhaltige Entwicklung zunehmend anerkannt wird. Die deutsche Regierung kann in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen, indem sie versucht, andere Akteur*innen davon zu überzeugen, sich an Investitionen in Hybridkapital zu beteiligen.
Da die bisherigen Bemühungen den Reformbedarfen nicht gerecht werden, sollten die Akteur*innen der Weltbank auch ihre Bemühungen verstärken, weitere Empfehlungen aus der Überprüfung des Kapitaladäquanzrahmens (CAF) der G20 umzusetzen, um die Feuerkraft der Bank zu erhöhen und gleichzeitig ihr Triple-A-Rating und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Bank zu erhalten. Insbesondere die Entwicklung von Optionen für ein verbessertes abrufbares Kapital (callable capital) ist sehr vielversprechend. Abrufbares Kapital ist eine Verpflichtung der Anteilseigner*innen der Bank, in Extremsituationen zusätzliche Mittel bereitzustellen. Durch eine Ausweitung der Bedingungen und die Suche nach Klarheit bei den Kreditagenturen und Aktionär*innen über die Verfahren und Mechanismen für abrufbares Kapital besteht ein enormes Potenzial, die Bank in die Lage zu versetzen, mehr Risiken zu übernehmen und die Kreditvergabe auszuweiten.
Weltbankpräsident Ajay Banga hat kürzlich angedeutet, dass eine allgemeine Kapitalerhöhung durch die Anteilseiger*innen auf der Jahrestagung in Marrakesch nicht zur Debatte stehen wird. Ein Grund für diese Zurückhaltung könnte darin liegen, dass wichtige Interessengruppen, wie die Vereinigten Staaten und Deutschland, eine effizientere Institution sehen wollen, bevor sie die Größe der Bank erhöhen. Die Haltung scheint sich jedoch langsam zu ändern, da die beiden Länder in letzter Zeit verstärkt die Initiative ergriffen haben, die Finanzkraft der Weltbank zu stärken. Eine Kapitalerhöhung ist außerdem auch deshalb umstritten, da sie unweigerlich zu Diskussionen über die Neuverteilung der Stimmrechte führt. Gleichzeitig ist jedoch klar: Eine globale Bank, die für die monumentalen Herausforderungen unserer Zeit geschaffen wurde und in ihrer 78-jährigen Geschichte mit einem eingezahlten Kapital von 22,6 Mrd. USD arbeitet, ist stark unterdimensioniert.
Es ist zwingend erforderlich, dass die führenden Politiker*innen und Interessengruppen der Welt die dringende Notwendigkeit einer robusten Weltbank erkennen und entsprechend handeln, die sowohl vom Mandat als auch von den Ressourcen her gut ausgestattet ist, um den Wandel voranzutreiben, den die Welt so dringend braucht.
Bonn, 02. Oktober 2023. Der laufende Reformprozess innerhalb der Weltbank erreicht während der bevorstehenden Jahrestagung in Marrakesch, Marokko, vom 9. bis 15. Oktober 2023 einen entscheidenden Punkt. Die Bank sollte diesen Moment nutzen, um mutige und sinnvolle Veränderungen zu beschließen, die sie in die Lage versetzen, die Herausforderungen der globalen nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels zu meistern.
Während über die Ausweitung des Mandats der Weltbank auf die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter, insbesondere des Klimawandels, weitgehend Einigkeit herrscht, gibt es nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Schlagkraft der Bank erhöht werden kann. Auf der Jahrestagung sollten sich die Anteilseigner*innen dazu verpflichten, die Darlehenskapazität der Weltbank weit über die auf der Frühjahrstagung zugesagten 50 Milliarden Dollar für die nächsten zehn Jahre hinaus zu erhöhen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über die Folgen einer Ausweitung der Aufgaben der Weltbank ohne eine entsprechende Aufstockung ihrer Mittel im Klaren zu sein. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Fähigkeit der Bank, ihre Ziele angesichts des enormen Finanzbedarfs zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und zur Bewältigung des Klimawandels zu erreichen, sondern erzwingt auch unerwünschte Kompromisse. Insbesondere könnte dies die Bank dazu drängen, Ressourcen von der Armutsbekämpfung auf die Bekämpfung des Klimawandels zu verlagern - eine Sorge, die von Interessengruppen aus mehreren Regionen während der Konsultationen zum Reformprozess geäußert wurde. Darüber hinaus würde sich der Schwerpunkt der Weltbank unweigerlich auf Mitteleinkommensländer zu Lasten von Niedrigeinkommensländern verlagern. Um das Versprechen einhalten zu können, dass die Reform keine derartigen Kompromisse erfordert, muss die Finanzkraft der Weltbank erheblich gestärkt werden.
Die jüngsten Schritte, insbesondere der Vereinigten Staaten und Deutschlands, zur Erhöhung der Darlehenskapazität der Weltbank sind sehr lobenswert und sollten durch ähnliche Zusagen anderer großer Anteilseigner*innen ergänzt werden. Das Ersuchen von US-Präsident Joe Biden an das US-Repräsentantenhaus, über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche Darlehenskapazitäten in Höhe von 25 Milliarden Dollar zu bewilligen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung durch die republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus noch unsicher ist, könnte eine solche Geste die Kreditvergabekapazität der Bank drastisch erhöhen, insbesondere, wenn darauf diplomatische Bemühungen folgen, um andere Anteilseigner*innen zu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen.
Auch die Schritte Deutschlands sind von Bedeutung. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte gemeinsam mit Ministerin Annalena Baerbock und Ministern Svenja Schulze an, dass seine Regierung in so genanntes Hybridkapital investieren und damit zusätzliche Kreditvergabekapazitäten in Höhe von bis zu 2 Mrd. USD freisetzen werde. Auch wenn der Betrag im Vergleich zur bestehenden Finanzierungslücke noch gering ist, so ist der Schritt der deutschen Regierung doch von großer Bedeutung, da es das erste Mal ist, dass ein Großaktionär der Weltbank diese Art der Finanzierung zur Verfügung stellt. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Bedeutung von Hybridkapital - das Charakteristika sowohl von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist und das durch nachrangige Darlehen oder die Emission von Genussscheinen gebildet wird, aber nicht mit Stimmrechten einhergeht - als Möglichkeit zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für nachhaltige Entwicklung zunehmend anerkannt wird. Die deutsche Regierung kann in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen, indem sie versucht, andere Akteur*innen davon zu überzeugen, sich an Investitionen in Hybridkapital zu beteiligen.
Da die bisherigen Bemühungen den Reformbedarfen nicht gerecht werden, sollten die Akteur*innen der Weltbank auch ihre Bemühungen verstärken, weitere Empfehlungen aus der Überprüfung des Kapitaladäquanzrahmens (CAF) der G20 umzusetzen, um die Feuerkraft der Bank zu erhöhen und gleichzeitig ihr Triple-A-Rating und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Bank zu erhalten. Insbesondere die Entwicklung von Optionen für ein verbessertes abrufbares Kapital (callable capital) ist sehr vielversprechend. Abrufbares Kapital ist eine Verpflichtung der Anteilseigner*innen der Bank, in Extremsituationen zusätzliche Mittel bereitzustellen. Durch eine Ausweitung der Bedingungen und die Suche nach Klarheit bei den Kreditagenturen und Aktionär*innen über die Verfahren und Mechanismen für abrufbares Kapital besteht ein enormes Potenzial, die Bank in die Lage zu versetzen, mehr Risiken zu übernehmen und die Kreditvergabe auszuweiten.
Weltbankpräsident Ajay Banga hat kürzlich angedeutet, dass eine allgemeine Kapitalerhöhung durch die Anteilseiger*innen auf der Jahrestagung in Marrakesch nicht zur Debatte stehen wird. Ein Grund für diese Zurückhaltung könnte darin liegen, dass wichtige Interessengruppen, wie die Vereinigten Staaten und Deutschland, eine effizientere Institution sehen wollen, bevor sie die Größe der Bank erhöhen. Die Haltung scheint sich jedoch langsam zu ändern, da die beiden Länder in letzter Zeit verstärkt die Initiative ergriffen haben, die Finanzkraft der Weltbank zu stärken. Eine Kapitalerhöhung ist außerdem auch deshalb umstritten, da sie unweigerlich zu Diskussionen über die Neuverteilung der Stimmrechte führt. Gleichzeitig ist jedoch klar: Eine globale Bank, die für die monumentalen Herausforderungen unserer Zeit geschaffen wurde und in ihrer 78-jährigen Geschichte mit einem eingezahlten Kapital von 22,6 Mrd. USD arbeitet, ist stark unterdimensioniert.
Es ist zwingend erforderlich, dass die führenden Politiker*innen und Interessengruppen der Welt die dringende Notwendigkeit einer robusten Weltbank erkennen und entsprechend handeln, die sowohl vom Mandat als auch von den Ressourcen her gut ausgestattet ist, um den Wandel voranzutreiben, den die Welt so dringend braucht.
Bonn, 02. Oktober 2023. Der laufende Reformprozess innerhalb der Weltbank erreicht während der bevorstehenden Jahrestagung in Marrakesch, Marokko, vom 9. bis 15. Oktober 2023 einen entscheidenden Punkt. Die Bank sollte diesen Moment nutzen, um mutige und sinnvolle Veränderungen zu beschließen, die sie in die Lage versetzen, die Herausforderungen der globalen nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels zu meistern.
Während über die Ausweitung des Mandats der Weltbank auf die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter, insbesondere des Klimawandels, weitgehend Einigkeit herrscht, gibt es nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Schlagkraft der Bank erhöht werden kann. Auf der Jahrestagung sollten sich die Anteilseigner*innen dazu verpflichten, die Darlehenskapazität der Weltbank weit über die auf der Frühjahrstagung zugesagten 50 Milliarden Dollar für die nächsten zehn Jahre hinaus zu erhöhen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über die Folgen einer Ausweitung der Aufgaben der Weltbank ohne eine entsprechende Aufstockung ihrer Mittel im Klaren zu sein. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Fähigkeit der Bank, ihre Ziele angesichts des enormen Finanzbedarfs zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und zur Bewältigung des Klimawandels zu erreichen, sondern erzwingt auch unerwünschte Kompromisse. Insbesondere könnte dies die Bank dazu drängen, Ressourcen von der Armutsbekämpfung auf die Bekämpfung des Klimawandels zu verlagern - eine Sorge, die von Interessengruppen aus mehreren Regionen während der Konsultationen zum Reformprozess geäußert wurde. Darüber hinaus würde sich der Schwerpunkt der Weltbank unweigerlich auf Mitteleinkommensländer zu Lasten von Niedrigeinkommensländern verlagern. Um das Versprechen einhalten zu können, dass die Reform keine derartigen Kompromisse erfordert, muss die Finanzkraft der Weltbank erheblich gestärkt werden.
Die jüngsten Schritte, insbesondere der Vereinigten Staaten und Deutschlands, zur Erhöhung der Darlehenskapazität der Weltbank sind sehr lobenswert und sollten durch ähnliche Zusagen anderer großer Anteilseigner*innen ergänzt werden. Das Ersuchen von US-Präsident Joe Biden an das US-Repräsentantenhaus, über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche Darlehenskapazitäten in Höhe von 25 Milliarden Dollar zu bewilligen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung durch die republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus noch unsicher ist, könnte eine solche Geste die Kreditvergabekapazität der Bank drastisch erhöhen, insbesondere, wenn darauf diplomatische Bemühungen folgen, um andere Anteilseigner*innen zu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen.
Auch die Schritte Deutschlands sind von Bedeutung. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte gemeinsam mit Ministerin Annalena Baerbock und Ministern Svenja Schulze an, dass seine Regierung in so genanntes Hybridkapital investieren und damit zusätzliche Kreditvergabekapazitäten in Höhe von bis zu 2 Mrd. USD freisetzen werde. Auch wenn der Betrag im Vergleich zur bestehenden Finanzierungslücke noch gering ist, so ist der Schritt der deutschen Regierung doch von großer Bedeutung, da es das erste Mal ist, dass ein Großaktionär der Weltbank diese Art der Finanzierung zur Verfügung stellt. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Bedeutung von Hybridkapital - das Charakteristika sowohl von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist und das durch nachrangige Darlehen oder die Emission von Genussscheinen gebildet wird, aber nicht mit Stimmrechten einhergeht - als Möglichkeit zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für nachhaltige Entwicklung zunehmend anerkannt wird. Die deutsche Regierung kann in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen, indem sie versucht, andere Akteur*innen davon zu überzeugen, sich an Investitionen in Hybridkapital zu beteiligen.
Da die bisherigen Bemühungen den Reformbedarfen nicht gerecht werden, sollten die Akteur*innen der Weltbank auch ihre Bemühungen verstärken, weitere Empfehlungen aus der Überprüfung des Kapitaladäquanzrahmens (CAF) der G20 umzusetzen, um die Feuerkraft der Bank zu erhöhen und gleichzeitig ihr Triple-A-Rating und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Bank zu erhalten. Insbesondere die Entwicklung von Optionen für ein verbessertes abrufbares Kapital (callable capital) ist sehr vielversprechend. Abrufbares Kapital ist eine Verpflichtung der Anteilseigner*innen der Bank, in Extremsituationen zusätzliche Mittel bereitzustellen. Durch eine Ausweitung der Bedingungen und die Suche nach Klarheit bei den Kreditagenturen und Aktionär*innen über die Verfahren und Mechanismen für abrufbares Kapital besteht ein enormes Potenzial, die Bank in die Lage zu versetzen, mehr Risiken zu übernehmen und die Kreditvergabe auszuweiten.
Weltbankpräsident Ajay Banga hat kürzlich angedeutet, dass eine allgemeine Kapitalerhöhung durch die Anteilseiger*innen auf der Jahrestagung in Marrakesch nicht zur Debatte stehen wird. Ein Grund für diese Zurückhaltung könnte darin liegen, dass wichtige Interessengruppen, wie die Vereinigten Staaten und Deutschland, eine effizientere Institution sehen wollen, bevor sie die Größe der Bank erhöhen. Die Haltung scheint sich jedoch langsam zu ändern, da die beiden Länder in letzter Zeit verstärkt die Initiative ergriffen haben, die Finanzkraft der Weltbank zu stärken. Eine Kapitalerhöhung ist außerdem auch deshalb umstritten, da sie unweigerlich zu Diskussionen über die Neuverteilung der Stimmrechte führt. Gleichzeitig ist jedoch klar: Eine globale Bank, die für die monumentalen Herausforderungen unserer Zeit geschaffen wurde und in ihrer 78-jährigen Geschichte mit einem eingezahlten Kapital von 22,6 Mrd. USD arbeitet, ist stark unterdimensioniert.
Es ist zwingend erforderlich, dass die führenden Politiker*innen und Interessengruppen der Welt die dringende Notwendigkeit einer robusten Weltbank erkennen und entsprechend handeln, die sowohl vom Mandat als auch von den Ressourcen her gut ausgestattet ist, um den Wandel voranzutreiben, den die Welt so dringend braucht.
In 2022 the desired narrative of a renewed partnership between Africa and Europe, as adopted in a February summit of heads of state and government, was disrupted by Russia’s war against Ukraine and its global implications. Notwithstanding challenges in the relationship on areas including Ukraine, the green transition, and vaccine equity, several initiatives in the area of trade and investments sought to deepen cooperation between the EU and African states in an era of considerable international competition. This includes the EU’s Global Gateway initiative as well as its support for South -Africa’s Just Energy Transition Partnership. At the same time, South Africa’s decision to leave the Organisation of African, Caribbean and Pacific States showed that the discussion on rationalising the EU’s fragmented institutional frameworks with Africa is far from over.
In 2022 the desired narrative of a renewed partnership between Africa and Europe, as adopted in a February summit of heads of state and government, was disrupted by Russia’s war against Ukraine and its global implications. Notwithstanding challenges in the relationship on areas including Ukraine, the green transition, and vaccine equity, several initiatives in the area of trade and investments sought to deepen cooperation between the EU and African states in an era of considerable international competition. This includes the EU’s Global Gateway initiative as well as its support for South -Africa’s Just Energy Transition Partnership. At the same time, South Africa’s decision to leave the Organisation of African, Caribbean and Pacific States showed that the discussion on rationalising the EU’s fragmented institutional frameworks with Africa is far from over.
In 2022 the desired narrative of a renewed partnership between Africa and Europe, as adopted in a February summit of heads of state and government, was disrupted by Russia’s war against Ukraine and its global implications. Notwithstanding challenges in the relationship on areas including Ukraine, the green transition, and vaccine equity, several initiatives in the area of trade and investments sought to deepen cooperation between the EU and African states in an era of considerable international competition. This includes the EU’s Global Gateway initiative as well as its support for South -Africa’s Just Energy Transition Partnership. At the same time, South Africa’s decision to leave the Organisation of African, Caribbean and Pacific States showed that the discussion on rationalising the EU’s fragmented institutional frameworks with Africa is far from over.