Trägt die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu Entwicklung bei? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang? Diese Fragen sind so alt wie die Entwicklungspolitik selbst. Sie werden seither in der Wissenschaft und der Politik kontrovers diskutiert. Zwei aktuelle Trends rücken Fragen zur Wirksamkeit wieder ganz oben auf die politische Agenda. Erstens wollen EZ-Akteur*innen ihren Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) verstehen und verbessern. Zweitens zweifeln rechtspopulistische Parteien die Relevanz von EZ grundsätzlich an. Dies führt zu Druck auf die Geber, die Wirksamkeit der EZ besser zu belegen.
Seit Anfang der 2000er Jahre bemühen sich Geberländer, ihre Verpflichtungen im Rahmen der globalen Wirksamkeitsagenda (u.a. Eigenverantwortlichkeit stärken und Anpassung an Ländersysteme) zu erfüllen. Parallel dazu hat die Forschung neue Einsichten zu Makro-Effekten, Geberbürokratien und Wirkungsevaluierung gesammelt. Allerdings ist die Wirksamkeits-Debatte dabei zunehmend kleinteilig und fragmentiert geworden.
Diese Analyse und Stellungnahme gibt einen Überblick über diese Diskussionen und schlägt einen integrativen Ansatz zur Bewertung der Wirksamkeit von EZ vor. Wir argumentieren, dass nur eine integrierte Perspektive den neuen Anforderungen gerecht wird und beantworten kann: warum, wann und wie EZ wirkt. In der Regel arbeiten politische Entscheidungsträger*innen und Forscher*innen in einer oder mehreren von vier (oft unverbundenen) Communities: 1) zu den Makroeffekten der EZ; 2) zu den globalen Wirksamkeitsprinzipien der EZ; 3) zur Struktur und den Instrumenten von EZ-Organisationen; 4) zu den Auswirkungen einzelner Vorhaben.
Die erste Community vergleicht die Auswirkungen von EZ zwischen den Ländern, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftswachstum oder andere Entwicklungsindikatoren. Unlängst wurde diese Analyse auf subnationale Ebenen und Akteure*innen ausgeweitet, die Entwicklungsfinanzierung nicht nach den Richtlinien für die staatliche EZ (ODA) melden.
Die zweite Community setzt sich für die Förderung globaler Wirksamkeitsprinzipien ein, auf die sich die „traditionellen“ Geber und Partnerländer einigten. Fünf Grundsätze der EZ-Wirksamkeit wurden in der Pariser Erklärung (2005) verankert. In der Folge wurde 2011 wurde die Globale Partnerschaft für effektive EZ (GPEDC) ins Leben gerufen.
Die dritte Community befasst sich mit dem Management von Entwicklungsorganisationen. Diese setzen zunehmend ergebnisbasierte Management-Instrumente zur Steuerung des Portfolios, zur Rechenschaftslegung, zum Wissensaufbau und zur Kommunikation ein.
Die vierte Community konzentriert sich auf Entwicklungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einzelner Entwicklungsprojekte. Hier gibt es eine Verlagerung hin zu rigoroseren Methoden bei der Bewertung von Projektwirkungen und einer Zusammenführung von Erkenntnissen durch systematische Untersuchungen.
Unserer Analyse zufolge kann ein integrativer Ansatz zur Bewertung der Wirksamkeit von EZ über die vier Communities hinweg helfen Synergien zu nutzen und unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden. Darüber hinaus kann eine integrierte Perspektive den Beitrag der EZ für die Erreichung der SDGs im Vergleich zu anderen Politikfeldern verdeutlichen und dazu beitragen, die Wirkungen der EZ in der Öffentlichkeit besser zu kommunizieren.
The international community has acknowledged that international trade can be an effective means of helping to achieve the 2030 Agenda for Sustainable Development and its 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Traditionally, preferential trade agreements (PTAs) were designed to promote trade flows. PTAs have become more comprehensive and now also cover non-economic policy areas, such as the environment. This chapter examines whether the inclusion of environmental provisions in PTAs changes the observed overall positive contribution that PTAs make to economic outcomes and thereby to the economic objectives of the SDGs. Specifically, we ask whether the inclusion of environmental provisions in PTAs reduces export flows between PTA partner countries. Using a novel data set on environmental provisions in PTAs, we estimate gravity type panel regressions. We find that membership in PTAs including more environmental provisions is associated with less trade among trade partners compared to PTAs that include less or no environmental provisions. This negative effect of environmental provisions is fully driven by the negative effect on South–North trade flows, i.e. exports from developing to high-income countries.
The international community has acknowledged that international trade can be an effective means of helping to achieve the 2030 Agenda for Sustainable Development and its 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Traditionally, preferential trade agreements (PTAs) were designed to promote trade flows. PTAs have become more comprehensive and now also cover non-economic policy areas, such as the environment. This chapter examines whether the inclusion of environmental provisions in PTAs changes the observed overall positive contribution that PTAs make to economic outcomes and thereby to the economic objectives of the SDGs. Specifically, we ask whether the inclusion of environmental provisions in PTAs reduces export flows between PTA partner countries. Using a novel data set on environmental provisions in PTAs, we estimate gravity type panel regressions. We find that membership in PTAs including more environmental provisions is associated with less trade among trade partners compared to PTAs that include less or no environmental provisions. This negative effect of environmental provisions is fully driven by the negative effect on South–North trade flows, i.e. exports from developing to high-income countries.
The international community has acknowledged that international trade can be an effective means of helping to achieve the 2030 Agenda for Sustainable Development and its 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Traditionally, preferential trade agreements (PTAs) were designed to promote trade flows. PTAs have become more comprehensive and now also cover non-economic policy areas, such as the environment. This chapter examines whether the inclusion of environmental provisions in PTAs changes the observed overall positive contribution that PTAs make to economic outcomes and thereby to the economic objectives of the SDGs. Specifically, we ask whether the inclusion of environmental provisions in PTAs reduces export flows between PTA partner countries. Using a novel data set on environmental provisions in PTAs, we estimate gravity type panel regressions. We find that membership in PTAs including more environmental provisions is associated with less trade among trade partners compared to PTAs that include less or no environmental provisions. This negative effect of environmental provisions is fully driven by the negative effect on South–North trade flows, i.e. exports from developing to high-income countries.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft seit dem 1. Juli 2020 wird von mehreren politischen Krisen überschattet, die den Frieden in Europas Nachbarschaft bedrohen. Die katastrophale Explosion im Hafen von Beirut am 4. August wird dem dysfunktionalen politischen System sowie den korrupten Eliten des Landes angelastet. Währenddessen hat der „letzte Diktator Europas“ nach den manipulierten Wahlen in Belarus am 9. August versucht, Massenproteste gewaltsam zu unterdrücken. Überdies droht der Putsch in Mali vom 18. August das Land und die gesamte Sahelzone weiter zu destabilisieren.
Trotz der jahrelangen Schwierigkeiten innerhalb der EU einen gemeinsamen Ansatz der 27 Mitgliedstaaten zu finden, erfolgte die diplomatische Reaktion der EU auf diese drei Krisen relativ schnell und mit klarer Botschaft. Im Libanon haben Besuche des französischen Präsidenten Emmanuel Macron (zwei Mal), des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel sowie des deutschen Außenministers Heiko Maas den politischen Willen für europäisches Handeln unterstrichen. Neben der Zusicherung von Geldern für den Wiederaufbau in Beirut haben alle drei Politiker dabei die Notwendigkeit von politischen Reformen deutlich angesprochen und europäische Unterstützung angeboten. Im Hinblick auf Belarus hat die Führungsspitze der EU unmissverständlich ihre Solidarität mit dem Streben der Menschen nach demokratischen Grundrechten erklärt und die Vorschläge der OSZE zur Vermittlung eines nationalen Dialogs unterstützt. Allerdings hatte Zypern die EU-Sanktionen gegen die belarussische Führung durch die Verknüpfung mit dem Konflikt über Gebietsansprüche im östlichen Mittelmeer lange blockiert. Überdies hat die EU den Putsch in Mali schnell als unangemessene Reaktion auf den tiefgreifenden sozio-politischen Konflikt des Landes verurteilt, ihre Ausbildungsmissionen ausgesetzt sowie Vermittlungsversuche der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft unterstützt.
Dabei kam keine dieser Krisen besonders überraschend – weder für die betroffene Bevölkerung im Libanon, in Weißrussland oder Mali noch für erfahrene Beobachter*innen der drei Länder. In all diesen Ländern bestehen tiefsitzende, langanhaltende, ungelöste politische Konflikte. Gleichzeitig kann die EU in diesen drei Krisensituationen auch bei der Unterstützung der Bevölkerung für eine stabilere, friedliche und demokratische Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Dabei darf die EU ihren Blick allerdings nicht nur auf diese unmittelbaren Krisen richten.
Das Ziel der längerfristigen Stärkung der Krisenpräventionsfähigkeiten der EU sowie ihrer Kompetenzen bei der Reaktion auf langanhaltende Konflikte bildet einen Aspekt des Programms der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, der bisher noch nicht viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Auf der Basis der eigenen Erfahrungen Deutschlands bei der Verabschiedung und Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern besteht das Ziel hier in der Entwicklung eines Europäischen Konsens. Dahinter steht die Absicht, die existierenden Fähigkeiten und Instrumente der EU in einer umfassenderen Krisenpräventions- und Friedensförderungsstrategie zu verankern. Dies soll auch zur erfolgreichen Umsetzung des „integrierten Ansatzes“ der EU für externe Konflikte und Krisen beitragen.
Dies ist ein lohnenswertes Unterfangen und sollte insbesondere zwei Zielen dienen: Erstens sollte im Prozess der Erstellung eines solchen Dokuments ein umfassender normativer Konsens zwischen den EU Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament im Hinblick auf Grundprinzipien, Instrumente und Partnerschaften in diesem Bereich erzielt werden. Die Verabschiedung eines Europäischen Konsens würde ein starkes Signal über die politische Bedeutung, die die EU der Krisenprävention und Friedenssicherung beimisst, senden und die Mitgliedstaaten auf ein stärkeres Engagement in einzelnen Krisenkontexten verpflichten. Zweitens könnte ein Europäischer Konsens auch einen dringend benötigten, übergreifenden strategischen Rahmen für die verschiedenen EU-Aktivitäten und Instrumente zur Krisenprävention, Konfliktmanagement und Friedensförderung schaffen. Dies gewinnt angesichts der andauernden Verhandlungen über neue Finanzierungsinstrumente an Bedeutung, wie die Europäische Friedensfazilität, durch die das außenpolitische Instrumentarium der EU um den militärischen Kapazitätsaufbau – einschließlich der Bereitstellung von Waffen und Munition - ergänzt werden würde. Ohne einen klaren strategischen Rahmen, der die Politikkohärenz für nachhaltigen Frieden ins Zentrum der EU Krisenprävention sowie der Aktivitäten zur Friedensförderung rückt, wird es der EU auch weiterhin schwer fallen, eine einheitliche, effektive Antwort auf Krisen zu finden.
Natürlich wird die Erarbeitung eines neuen Strategiedokumentes allein die EU in ihrer Reaktion auf politische Krisen und gewalttätige Konflikte nicht effektiver machen. Der Prozess auf der strategischen Ebene muss vielmehr durch echtes politisches Engagement unterstützt werden. Auch wenn die Führungsspitze der EU dies im Hinblick auf den Libanon, Belarus und Mali signalisiert hat, werden all diese Krisen das langfristige Engagement der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten auf die Probe stellen. Auch wenn dies ein relativ kleiner Punkt im Programm der deutschen EU-Präsidentschaft zu sein scheint, ist die Vereinbarung eines Europäischen Konsens zur Krisenprävention von grundlegender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Akteur, als Förderer der eigenen grundlegenden Rechte, Werte und Interessen und als Triebkraft für den Frieden weltweit.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft seit dem 1. Juli 2020 wird von mehreren politischen Krisen überschattet, die den Frieden in Europas Nachbarschaft bedrohen. Die katastrophale Explosion im Hafen von Beirut am 4. August wird dem dysfunktionalen politischen System sowie den korrupten Eliten des Landes angelastet. Währenddessen hat der „letzte Diktator Europas“ nach den manipulierten Wahlen in Belarus am 9. August versucht, Massenproteste gewaltsam zu unterdrücken. Überdies droht der Putsch in Mali vom 18. August das Land und die gesamte Sahelzone weiter zu destabilisieren.
Trotz der jahrelangen Schwierigkeiten innerhalb der EU einen gemeinsamen Ansatz der 27 Mitgliedstaaten zu finden, erfolgte die diplomatische Reaktion der EU auf diese drei Krisen relativ schnell und mit klarer Botschaft. Im Libanon haben Besuche des französischen Präsidenten Emmanuel Macron (zwei Mal), des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel sowie des deutschen Außenministers Heiko Maas den politischen Willen für europäisches Handeln unterstrichen. Neben der Zusicherung von Geldern für den Wiederaufbau in Beirut haben alle drei Politiker dabei die Notwendigkeit von politischen Reformen deutlich angesprochen und europäische Unterstützung angeboten. Im Hinblick auf Belarus hat die Führungsspitze der EU unmissverständlich ihre Solidarität mit dem Streben der Menschen nach demokratischen Grundrechten erklärt und die Vorschläge der OSZE zur Vermittlung eines nationalen Dialogs unterstützt. Allerdings hatte Zypern die EU-Sanktionen gegen die belarussische Führung durch die Verknüpfung mit dem Konflikt über Gebietsansprüche im östlichen Mittelmeer lange blockiert. Überdies hat die EU den Putsch in Mali schnell als unangemessene Reaktion auf den tiefgreifenden sozio-politischen Konflikt des Landes verurteilt, ihre Ausbildungsmissionen ausgesetzt sowie Vermittlungsversuche der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft unterstützt.
Dabei kam keine dieser Krisen besonders überraschend – weder für die betroffene Bevölkerung im Libanon, in Weißrussland oder Mali noch für erfahrene Beobachter*innen der drei Länder. In all diesen Ländern bestehen tiefsitzende, langanhaltende, ungelöste politische Konflikte. Gleichzeitig kann die EU in diesen drei Krisensituationen auch bei der Unterstützung der Bevölkerung für eine stabilere, friedliche und demokratische Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Dabei darf die EU ihren Blick allerdings nicht nur auf diese unmittelbaren Krisen richten.
Das Ziel der längerfristigen Stärkung der Krisenpräventionsfähigkeiten der EU sowie ihrer Kompetenzen bei der Reaktion auf langanhaltende Konflikte bildet einen Aspekt des Programms der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, der bisher noch nicht viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Auf der Basis der eigenen Erfahrungen Deutschlands bei der Verabschiedung und Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern besteht das Ziel hier in der Entwicklung eines Europäischen Konsens. Dahinter steht die Absicht, die existierenden Fähigkeiten und Instrumente der EU in einer umfassenderen Krisenpräventions- und Friedensförderungsstrategie zu verankern. Dies soll auch zur erfolgreichen Umsetzung des „integrierten Ansatzes“ der EU für externe Konflikte und Krisen beitragen.
Dies ist ein lohnenswertes Unterfangen und sollte insbesondere zwei Zielen dienen: Erstens sollte im Prozess der Erstellung eines solchen Dokuments ein umfassender normativer Konsens zwischen den EU Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament im Hinblick auf Grundprinzipien, Instrumente und Partnerschaften in diesem Bereich erzielt werden. Die Verabschiedung eines Europäischen Konsens würde ein starkes Signal über die politische Bedeutung, die die EU der Krisenprävention und Friedenssicherung beimisst, senden und die Mitgliedstaaten auf ein stärkeres Engagement in einzelnen Krisenkontexten verpflichten. Zweitens könnte ein Europäischer Konsens auch einen dringend benötigten, übergreifenden strategischen Rahmen für die verschiedenen EU-Aktivitäten und Instrumente zur Krisenprävention, Konfliktmanagement und Friedensförderung schaffen. Dies gewinnt angesichts der andauernden Verhandlungen über neue Finanzierungsinstrumente an Bedeutung, wie die Europäische Friedensfazilität, durch die das außenpolitische Instrumentarium der EU um den militärischen Kapazitätsaufbau – einschließlich der Bereitstellung von Waffen und Munition - ergänzt werden würde. Ohne einen klaren strategischen Rahmen, der die Politikkohärenz für nachhaltigen Frieden ins Zentrum der EU Krisenprävention sowie der Aktivitäten zur Friedensförderung rückt, wird es der EU auch weiterhin schwer fallen, eine einheitliche, effektive Antwort auf Krisen zu finden.
Natürlich wird die Erarbeitung eines neuen Strategiedokumentes allein die EU in ihrer Reaktion auf politische Krisen und gewalttätige Konflikte nicht effektiver machen. Der Prozess auf der strategischen Ebene muss vielmehr durch echtes politisches Engagement unterstützt werden. Auch wenn die Führungsspitze der EU dies im Hinblick auf den Libanon, Belarus und Mali signalisiert hat, werden all diese Krisen das langfristige Engagement der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten auf die Probe stellen. Auch wenn dies ein relativ kleiner Punkt im Programm der deutschen EU-Präsidentschaft zu sein scheint, ist die Vereinbarung eines Europäischen Konsens zur Krisenprävention von grundlegender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Akteur, als Förderer der eigenen grundlegenden Rechte, Werte und Interessen und als Triebkraft für den Frieden weltweit.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft seit dem 1. Juli 2020 wird von mehreren politischen Krisen überschattet, die den Frieden in Europas Nachbarschaft bedrohen. Die katastrophale Explosion im Hafen von Beirut am 4. August wird dem dysfunktionalen politischen System sowie den korrupten Eliten des Landes angelastet. Währenddessen hat der „letzte Diktator Europas“ nach den manipulierten Wahlen in Belarus am 9. August versucht, Massenproteste gewaltsam zu unterdrücken. Überdies droht der Putsch in Mali vom 18. August das Land und die gesamte Sahelzone weiter zu destabilisieren.
Trotz der jahrelangen Schwierigkeiten innerhalb der EU einen gemeinsamen Ansatz der 27 Mitgliedstaaten zu finden, erfolgte die diplomatische Reaktion der EU auf diese drei Krisen relativ schnell und mit klarer Botschaft. Im Libanon haben Besuche des französischen Präsidenten Emmanuel Macron (zwei Mal), des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel sowie des deutschen Außenministers Heiko Maas den politischen Willen für europäisches Handeln unterstrichen. Neben der Zusicherung von Geldern für den Wiederaufbau in Beirut haben alle drei Politiker dabei die Notwendigkeit von politischen Reformen deutlich angesprochen und europäische Unterstützung angeboten. Im Hinblick auf Belarus hat die Führungsspitze der EU unmissverständlich ihre Solidarität mit dem Streben der Menschen nach demokratischen Grundrechten erklärt und die Vorschläge der OSZE zur Vermittlung eines nationalen Dialogs unterstützt. Allerdings hatte Zypern die EU-Sanktionen gegen die belarussische Führung durch die Verknüpfung mit dem Konflikt über Gebietsansprüche im östlichen Mittelmeer lange blockiert. Überdies hat die EU den Putsch in Mali schnell als unangemessene Reaktion auf den tiefgreifenden sozio-politischen Konflikt des Landes verurteilt, ihre Ausbildungsmissionen ausgesetzt sowie Vermittlungsversuche der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft unterstützt.
Dabei kam keine dieser Krisen besonders überraschend – weder für die betroffene Bevölkerung im Libanon, in Weißrussland oder Mali noch für erfahrene Beobachter*innen der drei Länder. In all diesen Ländern bestehen tiefsitzende, langanhaltende, ungelöste politische Konflikte. Gleichzeitig kann die EU in diesen drei Krisensituationen auch bei der Unterstützung der Bevölkerung für eine stabilere, friedliche und demokratische Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Dabei darf die EU ihren Blick allerdings nicht nur auf diese unmittelbaren Krisen richten.
Das Ziel der längerfristigen Stärkung der Krisenpräventionsfähigkeiten der EU sowie ihrer Kompetenzen bei der Reaktion auf langanhaltende Konflikte bildet einen Aspekt des Programms der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, der bisher noch nicht viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Auf der Basis der eigenen Erfahrungen Deutschlands bei der Verabschiedung und Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern besteht das Ziel hier in der Entwicklung eines Europäischen Konsens. Dahinter steht die Absicht, die existierenden Fähigkeiten und Instrumente der EU in einer umfassenderen Krisenpräventions- und Friedensförderungsstrategie zu verankern. Dies soll auch zur erfolgreichen Umsetzung des „integrierten Ansatzes“ der EU für externe Konflikte und Krisen beitragen.
Dies ist ein lohnenswertes Unterfangen und sollte insbesondere zwei Zielen dienen: Erstens sollte im Prozess der Erstellung eines solchen Dokuments ein umfassender normativer Konsens zwischen den EU Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament im Hinblick auf Grundprinzipien, Instrumente und Partnerschaften in diesem Bereich erzielt werden. Die Verabschiedung eines Europäischen Konsens würde ein starkes Signal über die politische Bedeutung, die die EU der Krisenprävention und Friedenssicherung beimisst, senden und die Mitgliedstaaten auf ein stärkeres Engagement in einzelnen Krisenkontexten verpflichten. Zweitens könnte ein Europäischer Konsens auch einen dringend benötigten, übergreifenden strategischen Rahmen für die verschiedenen EU-Aktivitäten und Instrumente zur Krisenprävention, Konfliktmanagement und Friedensförderung schaffen. Dies gewinnt angesichts der andauernden Verhandlungen über neue Finanzierungsinstrumente an Bedeutung, wie die Europäische Friedensfazilität, durch die das außenpolitische Instrumentarium der EU um den militärischen Kapazitätsaufbau – einschließlich der Bereitstellung von Waffen und Munition - ergänzt werden würde. Ohne einen klaren strategischen Rahmen, der die Politikkohärenz für nachhaltigen Frieden ins Zentrum der EU Krisenprävention sowie der Aktivitäten zur Friedensförderung rückt, wird es der EU auch weiterhin schwer fallen, eine einheitliche, effektive Antwort auf Krisen zu finden.
Natürlich wird die Erarbeitung eines neuen Strategiedokumentes allein die EU in ihrer Reaktion auf politische Krisen und gewalttätige Konflikte nicht effektiver machen. Der Prozess auf der strategischen Ebene muss vielmehr durch echtes politisches Engagement unterstützt werden. Auch wenn die Führungsspitze der EU dies im Hinblick auf den Libanon, Belarus und Mali signalisiert hat, werden all diese Krisen das langfristige Engagement der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten auf die Probe stellen. Auch wenn dies ein relativ kleiner Punkt im Programm der deutschen EU-Präsidentschaft zu sein scheint, ist die Vereinbarung eines Europäischen Konsens zur Krisenprävention von grundlegender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Akteur, als Förderer der eigenen grundlegenden Rechte, Werte und Interessen und als Triebkraft für den Frieden weltweit.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
In 2020 and beyond, the Group of Twenty (G20) must invigorate its implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development and respond to the COVID-19 crisis. Both challenges are global in nature and require a universal, integrated, and transformative response. Thus, the G20 should: (1) reorient its political agenda following the 2019 Global Sustainable Development Report’s proposal of six entry points for transformation, and focus on the “economy and finance” and “science and technology” levers; (2) reshape its working structures accordingly; (3) act collectively toward a science-based direction for sustainable development; and (4) ensure that the response and recovery measures regarding the COVID-19 crisis follow the spirit of the 2030 Agenda, and are conducive to achieving its sustainable development goals.
In 2020 and beyond, the Group of Twenty (G20) must invigorate its implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development and respond to the COVID-19 crisis. Both challenges are global in nature and require a universal, integrated, and transformative response. Thus, the G20 should: (1) reorient its political agenda following the 2019 Global Sustainable Development Report’s proposal of six entry points for transformation, and focus on the “economy and finance” and “science and technology” levers; (2) reshape its working structures accordingly; (3) act collectively toward a science-based direction for sustainable development; and (4) ensure that the response and recovery measures regarding the COVID-19 crisis follow the spirit of the 2030 Agenda, and are conducive to achieving its sustainable development goals.
In 2020 and beyond, the Group of Twenty (G20) must invigorate its implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development and respond to the COVID-19 crisis. Both challenges are global in nature and require a universal, integrated, and transformative response. Thus, the G20 should: (1) reorient its political agenda following the 2019 Global Sustainable Development Report’s proposal of six entry points for transformation, and focus on the “economy and finance” and “science and technology” levers; (2) reshape its working structures accordingly; (3) act collectively toward a science-based direction for sustainable development; and (4) ensure that the response and recovery measures regarding the COVID-19 crisis follow the spirit of the 2030 Agenda, and are conducive to achieving its sustainable development goals.
The EU Commission has made carbon neutrality its new flagship project. Cooperation on climate change is also becoming increasingly central in the EU’s partnership with African countries.
The EU Commission has made carbon neutrality its new flagship project. Cooperation on climate change is also becoming increasingly central in the EU’s partnership with African countries.
The EU Commission has made carbon neutrality its new flagship project. Cooperation on climate change is also becoming increasingly central in the EU’s partnership with African countries.
Klimagerechtigkeit ist ein Thema, dass man auch wissenschaftlich behandeln kann. Ob eine Perspektive zu Klimagerechtigkeit wissenschaftlich ist oder nicht, hängt z. B. davon ab, ob Untersuchungen durchgeführt wurden, ob statistische Zahlen der Realität entsprechen oder ob und wie Verzerrungen entstehen. Können wir überhaupt alles messen?
Gerechtigkeit ist dynamisch. Sie wird von Perspektiven bestimmt und ist ein inkrementeller Lernprozess. Gerechtigkeitssinn wird daher auch vom Zeitgeist mitbestimmt. Die Verbindung von Klimagerechtigkeit mit anderen politischen und gesellschaftlichen Prioritäten kann Zusatznutzen schaffen, welche umgekehrt die Klimagerechtigkeit fördern.
1.Einleitung
a) Welches Grundproblem soll/will der Begriff " erfassen?
b) Gerechtigkeitskonzepte (Fairness, Justice, Equity, Bedarfsgerechtigkeit)
c) Gerechtigkeit als Diskurs und Entscheidungskriterium (Why should we care? Für Wissenschaft, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Jugend, Generationen)
2. Übertragung der Gerechtigkeitskonzepte auf die Klimathematik
a) „Historische Verantwortung“ (vs. keine „Schuld“ heutiger Generationen für vergangene Emissionen?)
b) „Generationengerechtigkeit“ (Verlagerung der Kosten heutiger Emissionen auf künftige Generationen?)
c) „Geografische (Un)Gerechtigkeit“ (geografische „Ferne“ von Verursachung undSchäden des Klimawandels)
d) Sozioökonomische (Un)Gerechtigkeit“ (globale und nationale/regionale Dimension)
3. Messbarkeit von Klimagerechtigkeit - Messung von Emissionen pro Land, pro Kopf, historisch akkumuliert, nach „Bedarf“ oder „Ressourcen“?
4. Fallbeispiele:Praktisches Eintauchen in das Thema Klimagerechtigkeit
5. Politische und wissenschaftliche Diskurse
-Common but differentiated responsibilities
-Gerechter Zugang zu nachhaltiger Entwicklung
-Leapfrogging
-Kopplung von Emissionsreduktion und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
6. Politische Fragen und Dimensionen
-Verteilung von Klimarisiken
-Kosten für die Gewinner vom Klimawandel (z. B. Mitigation)
-Wissensproduktion
-Kommunikation
Klimagerechtigkeit ist ein Thema, dass man auch wissenschaftlich behandeln kann. Ob eine Perspektive zu Klimagerechtigkeit wissenschaftlich ist oder nicht, hängt z. B. davon ab, ob Untersuchungen durchgeführt wurden, ob statistische Zahlen der Realität entsprechen oder ob und wie Verzerrungen entstehen. Können wir überhaupt alles messen?
Gerechtigkeit ist dynamisch. Sie wird von Perspektiven bestimmt und ist ein inkrementeller Lernprozess. Gerechtigkeitssinn wird daher auch vom Zeitgeist mitbestimmt. Die Verbindung von Klimagerechtigkeit mit anderen politischen und gesellschaftlichen Prioritäten kann Zusatznutzen schaffen, welche umgekehrt die Klimagerechtigkeit fördern.
1.Einleitung
a) Welches Grundproblem soll/will der Begriff " erfassen?
b) Gerechtigkeitskonzepte (Fairness, Justice, Equity, Bedarfsgerechtigkeit)
c) Gerechtigkeit als Diskurs und Entscheidungskriterium (Why should we care? Für Wissenschaft, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Jugend, Generationen)
2. Übertragung der Gerechtigkeitskonzepte auf die Klimathematik
a) „Historische Verantwortung“ (vs. keine „Schuld“ heutiger Generationen für vergangene Emissionen?)
b) „Generationengerechtigkeit“ (Verlagerung der Kosten heutiger Emissionen auf künftige Generationen?)
c) „Geografische (Un)Gerechtigkeit“ (geografische „Ferne“ von Verursachung undSchäden des Klimawandels)
d) Sozioökonomische (Un)Gerechtigkeit“ (globale und nationale/regionale Dimension)
3. Messbarkeit von Klimagerechtigkeit - Messung von Emissionen pro Land, pro Kopf, historisch akkumuliert, nach „Bedarf“ oder „Ressourcen“?
4. Fallbeispiele:Praktisches Eintauchen in das Thema Klimagerechtigkeit
5. Politische und wissenschaftliche Diskurse
-Common but differentiated responsibilities
-Gerechter Zugang zu nachhaltiger Entwicklung
-Leapfrogging
-Kopplung von Emissionsreduktion und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
6. Politische Fragen und Dimensionen
-Verteilung von Klimarisiken
-Kosten für die Gewinner vom Klimawandel (z. B. Mitigation)
-Wissensproduktion
-Kommunikation
Klimagerechtigkeit ist ein Thema, dass man auch wissenschaftlich behandeln kann. Ob eine Perspektive zu Klimagerechtigkeit wissenschaftlich ist oder nicht, hängt z. B. davon ab, ob Untersuchungen durchgeführt wurden, ob statistische Zahlen der Realität entsprechen oder ob und wie Verzerrungen entstehen. Können wir überhaupt alles messen?
Gerechtigkeit ist dynamisch. Sie wird von Perspektiven bestimmt und ist ein inkrementeller Lernprozess. Gerechtigkeitssinn wird daher auch vom Zeitgeist mitbestimmt. Die Verbindung von Klimagerechtigkeit mit anderen politischen und gesellschaftlichen Prioritäten kann Zusatznutzen schaffen, welche umgekehrt die Klimagerechtigkeit fördern.
1.Einleitung
a) Welches Grundproblem soll/will der Begriff " erfassen?
b) Gerechtigkeitskonzepte (Fairness, Justice, Equity, Bedarfsgerechtigkeit)
c) Gerechtigkeit als Diskurs und Entscheidungskriterium (Why should we care? Für Wissenschaft, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Jugend, Generationen)
2. Übertragung der Gerechtigkeitskonzepte auf die Klimathematik
a) „Historische Verantwortung“ (vs. keine „Schuld“ heutiger Generationen für vergangene Emissionen?)
b) „Generationengerechtigkeit“ (Verlagerung der Kosten heutiger Emissionen auf künftige Generationen?)
c) „Geografische (Un)Gerechtigkeit“ (geografische „Ferne“ von Verursachung undSchäden des Klimawandels)
d) Sozioökonomische (Un)Gerechtigkeit“ (globale und nationale/regionale Dimension)
3. Messbarkeit von Klimagerechtigkeit - Messung von Emissionen pro Land, pro Kopf, historisch akkumuliert, nach „Bedarf“ oder „Ressourcen“?
4. Fallbeispiele:Praktisches Eintauchen in das Thema Klimagerechtigkeit
5. Politische und wissenschaftliche Diskurse
-Common but differentiated responsibilities
-Gerechter Zugang zu nachhaltiger Entwicklung
-Leapfrogging
-Kopplung von Emissionsreduktion und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
6. Politische Fragen und Dimensionen
-Verteilung von Klimarisiken
-Kosten für die Gewinner vom Klimawandel (z. B. Mitigation)
-Wissensproduktion
-Kommunikation